Fristverlängerung Bundesschallschutzprogramm bis 16. März (12 Uhr)

2026 startet ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Spielstätten und Festivals. Ziel ist es, Livemusik-Orte zu unterstützen, die aufgrund von Lärmbeschwerden unter Druck geraten sind. Das Programm ist für euch relevant, wenn eine Schließung oder Absage droht, wenn euer Programm stark eingeschränkt werden müsste (inkl. Einnahmeverlusten) oder wenn ein Umzug notwendig wäre, um weiterzumachen.

Prüft vorab eure Antragsberechtigung in der Programmbeschreibung. Wenn ihr die geforderte Veranstaltungsanzahl bspw. wegen behördlicher Auflagen oder schallschutzbedingter Einschränkungen nicht erreicht, reicht die Interessenbekundung bitte trotzdem bis Montag, 16. März, 12 Uhr über das Online-Formular der LiveKomm ein.

10.03.2026

Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals

Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission. Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht. Da das Bundesschallschutzprogramm ein Modellprojekt ist, wird zunächst kein offenes Antragsverfahren angeboten – die Sammlung geeigneter Förderprojekte erfolgt über die vier jeweiligen bundesweiten Branchenverbände im Livemusik-Bereich (LiveMusikKommission, Bundeskonferenz Jazz, Bundesverband Soziokultur, BDKV) und deren regionalen Netzwerke. Bei einem akuten Förderbedarf können Projekte sich also an ihren jeweils zuständigen Verband richten.

14.01.2026