ORK lanciert grenzüberschreitenden Kulturfonds

Die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz fördert ab dem 01.01.2020 kulturelle Projekte mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Ausrichtung von Veranstaltungen aller Sparten und deren Ausstrahlung in die Nachbargebiete zu erhöhen. Antragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, die im Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz ihren Sitz haben.

Im Fokus der Förderung stehen Projekte, bei denen Kulturschaffende aus den Nachbargebieten für die Teilnahme an Veranstaltungen gewonnen werden oder die neu ein grenzüberschreitendes Publikum bzw. neue Publikumsschichten aus den Nachbargebieten ansprechen.

Der Antrag kann in deutscher oder französischer Sprache eingereicht werden und besteht aus:

  • Projektbeschreibung mit Terminen
  • Kosten- und Finanzierungsplan, der die Ausgaben für grenzüberschreitende Maßnahmen ausweist
  • beantragte Summe
  • Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des/der Projektverantwortlichen

    Der Antrag ist als PDF-Datei anzulegen, alle genannten Angaben müssen in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst sein. Anträge können laufend eingegeben werden. Das Forum Kultur der D-F-CH-Oberrheinkonferenz entscheidet im vierteljährlichen Rhythmus über die Zuerkennung von Unterstützungsbeiträgen.

20.01.2020