Ein offener Brief von Prof. Dr Zorka Wollny kritisiert das Ergebnis der aktuellen Auswahl der Arbeitsstipendien im Bereich Neue Musik/Klangkunst des Berliner Senats, die nur 3 von 20 Stipendien an Künstlerinnen vergeben hat, obwohl der Anteil der Bewerberinnen 39% betrug. Zwar gingen im Vorjahr 8 von 19 Stipendien an Frauen, jedoch sieht die Gesamtbilanz eher mau aus: Von 2007-2018 erhielten 180 Musiker, aber nur 60 Musikerinnen die Förderungen „Kompositionsstipendium“ und „Kulturaustauschstipendium“ des Berliner Senats (d.h. 75% Musiker, 25% Musikerinnen). Die Petition fordert deshalb, weitere Mittel für sieben Stipendien an weibliche Künstlerinnen und Kuratorinnen freizustellen und für zukünftige Ausschreibungen eine verbindliche Quote von 50 % festzulegen, um der großen Zahl der in Berlin lebenden und international anerkannten Künstlerinnen gerecht zu werden und eine Chancengleichheit herzustellen. Der offene Brief richtet sich an den Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer und kann noch bis Mitte Juni hier unterzeichnet werden.
Livebranche fordert Restart im September
Unter Bezugnahme auf das Versprechen von Angela Merkel, dass ab 21. September „jeder ein Impfangebot erhalten haben wird“, folgert das Forum Musikwirtschaft, dass nach diesem Termin öffentliche Veranstaltungen wieder uneingeschränkt möglich sein müssten und wendet sich in einem Offenen Brief an die Kanzlerin.
Deutscher Musikrat setzt sich in einem Offenen Brief für Soloselbständige ein
In einem offenen Brief hat sich der Deutsche Musikrat am 20.04.2020 an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt und auf dringende Nachsteuerungsbedarfe in Bezug auf die aktuellen Hilfsmaßnahmen für Soloselbständige hingewiesen. In dem Brief von Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, und Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, heißt es: „Wer als Soloselbstständiger seine Lebensgrundlage auf seiner persönlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit aufgebaut hat, steht jetzt oftmals schlicht vor der Existenzfrage. Denn diejenigen, die nicht kapitalintensiv arbeiten und daher wenig Betriebskosten vorweisen können, erhalten aufgrund der aktuellen Vergaberegelung derzeit keine Soforthilfen vom Bund. Kredite und Stundungen helfen Soloselbständigen auch nicht weiter, da diese in der Regel ihre Leistungen nicht nachholen und damit ihre Einnahmeausfälle nicht kompensieren können. Der übergangslose Weg andererseits vom steuerzahlenden Kleinstunternehmer zum ALG II-Empfänger ist für die systemrelevante Arbeit der Kulturschaffenden kritikwürdig. So führen die aktuellen Regelungen zu doppelter Bürokratie und Systemverdruss.
Um die Existenzbedrohung Kulturschaffender und die langfristige Zerstörung der bildungskulturellen Infrastruktur in unserem Land zu vermeiden, bitten wir Sie gleichermaßen herzlich wie nachdrücklich, den einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020, Soloselbständigen der Kulturbranche eine Pauschale von „bis zu 1.000 Euro je Monat (für max. drei Monate)“ zu zahlen, zu übernehmen.“
Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte in einem Schreiben vom 08. April 2020 die aktuelle, ungerechte Verteilung der Hilfsgelder in Bezug auf die Soloselbständigen thematisiert. In dem Brief wird eine zeitlich befristete Pauschalzahlung vorgeschlagen, durch die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von freiberuflichen Kreativen ein Stück weit ausgeglichen werden.
Kulturpolitik muss nachhaltig wirken – 10 Punkte für eine Kulturpolitik nach der Corona-Pandemie
Die Kulturpolitische Gesellschaft hat sich in einer Erklärung des Präsidenten Dr. Tobias Knoblich und des Geschäftsführenden Vorstands Gedanken über die Zeit nach der Corona-Pandemie gemacht. Dabei geht es in 10 aufgeführten Punkten um grundlegende Haltungen und Perspektiven, die wir in der Kulturpolitik einfordern sollten. Dazu gehört, kulturelle Infrastrukturen als systemrelevant anzuerkennen, eine bessere Verzahnung von Bund, Ländern und Kommunen in der Kulturpolitik, gleichberechtigte Rettungsmaßnahmen für den freien, gemeinnützigen Bereich und vieles mehr. Hier geht es zur Erklärung.
Petition #saveEUculture fordert Politik zu wirksamen Maßnahmen auf – GVL schließt sich an
Die Corona-Pandemie führt bei den Kreativschaffenden Europas zu einmaligen Herausforderungen und existenziellen Sorgen. Um den Kreativen in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen, hat sich AEPO-ARTIS, die Dachorganisation der europäischen Verwertungsgesellschaften für ausübende Künstler, der Kampagne „SaveEUculture“ angeschlossen. Ziel der Kampagne ist es, kurz- und mittelfristige Hilfen für die europäische Kultur- und Kreativbranche sicherzustellen und so langfristig eine vielfältige Kulturlandschaft auch nach der Covid-19-Pandemie sicherzustellen. Auch die GVL hat sich der Kampagne angeschlossen und ruft ihre Berechtigten dazu auf, die dazugehörige Petition zu zeichne. In einem offenen Brief fordert die Aktion sowohl kurzfristige, unbürokratische Maßnahmen wie finanzielle Hilfen, Sicherstellung des Zugangs zu Sozialleistungen für Kulturschaffende unter besonderer Berücksichtigung von Freiberuflern, Selbstständigen und anderen in atypischen Beschäftigungsformen, Entschädigung für den Wegfall von Einkommen etc.; als auch ein Konjunkturpaket nach Ende der Krise, um die langfristigen Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche zu bewältigen.
Offener Brief der Initiative Kulturschaffender
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmen seit mehr als fünf Wochen Alltag und Diskurs auf allen Ebenen unserer Gesellschaft. Für einen Großteil der Künstler*innen, Freiberufler*innen, Soloselbständigen und Unternehmer*innen in der Kultur-, Kreativ- und Unterhaltungsbranche in ganz Deutschland ergibt sich aktuell eine immer dramatischere und existenzbedrohendere Situation. Die Bundes- und Landesregierungen reagieren mit Soforthilfemaßnahmen, die gerade für diese Zielgruppe kaum greifen und in der Realität den Großteil der Kunst- und Kulturschaffenden ausschließen. Mit der Untersagung von Veranstaltungen bis voraussichtlich 31. August 2020 droht ein unmittelbarer, bisher einmaliger sozialer Abstieg eines ganzen Berufszweiges. Nach Schätzungen der Initiative Kulturschaffender in Deutschland werden etwa drei Viertel der Freischaffenden und Selbständigen eine solch lange Zeit ohne Aufträge und Einnahmen wirtschaftlich nicht überstehen können.
Mit einem umfangreichen Offenen Brief wendet sich nun die „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“ an alle politischen Vertreter*innen auf Bundes- und Länderebene. „Mit einem faktenreichen Positionspapier stellen wir die aktuelle Lage detailliert dar und zeigen gleichsam auf, wie Abhilfe geschaffen und der Fortbestand der Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativbranche bundesweit gesichert werden kann“, informiert Jana Riediger, eine der Sprecherinnen der Initiative. Zu den Zielen des Positionspapiers gehören dringende Verbesserungen an den aktuellen Hilfsprogrammen, klare Rechtsverbindlichkeiten und die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen der Politik. Größter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass Solo-Selbstständige und freie Kulturschaffende ihren „Geschäftsführerlohn“ bisher nicht als Betriebsausgabe über Soforthilfeprogramme finanzieren können. Deshalb fordert sie ein durch Landes- und Bundesmittel abgedecktes bundeseinheitliches Soforthilfeprogramm, in welchem ein monatlicher Bedarf zur Lebenshaltung in Höhe von 1.180€ integrierbar ist.
Hier könnt ihr den Brief mitzeichnen.
Deutsche Jazzunion fordert Anerkennung von Lebenshaltungskosten bei Corona-Soforthilfen
Die Deutsche Jazzunion richtet einen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene und drängt auf Vereinheitlichung der Regularien für die Corona-Soforthilfen. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden. In der Folge wird dies von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg etwa zählt zu den Verbindlichkeiten einen „kalkulatorischen Pauschalbetrag von 1.180 € pro Monat für den Lebensunterhalt“ auch bei Soloselbstständigen hinzu. Laut den entsprechenden Ministerien etwa in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen werden Lebenshaltungskosten dort generell ausgeschlossen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion, meint dazu:„Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“
Mit Unterstützung vieler anderer Bundesverbände selbstständiger und freiberuflicher Kunst- und Kulturschaffender aller Sparten weist die Deutsche Jazzunion auf dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme hin. Diese sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich.
Deutsche Jazzunion fordert unbürokratisches Grundeinkommen als Corona-Soforthilfe
Die Deutsche Jazzunion schließt sich der Forderung des Deutschen Musikrats nach einer unbürokratischen Auszahlung von Soforthilfen in Form eines befristeten Grundeinkommens für Musiker*innen. Sie begrüßt zwar die von der Bundesregierung angekündigten „Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe“ in der Corona-Krise. Allerdings seien zahlreiche Fragen weiterhin offen. Die Deutsche Jazzunion fordert darum die Bundesregierung auf, die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen und anderen Kunst- und Kulturschaffenden bei der Detailplanung und Umsetzung der Soforthilfen zu berücksichtigen.
In einem offenen Brief hat die Deutsche Jazzunion Politik und Musikwirtschaft zu Solidarität aufgerufen und auf die existenzbedrohenden Verdienstausfälle für Jazzmusiker*innen hingewiesen. Auf Basis der Daten der von der Bundesregierung finanzierten Jazzstudie 2016 geht die Deutsche Jazzunion davon aus, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.
Bei größeren Verdienstausfällen sollen auch entsprechend höhere Hilfszahlungen beantragt werden können. Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements müssen ebenso berücksichtigt werden wie getätigte Ausgaben, zu denen u.a. Reisekosten, Visakosten, Werbung und Proberaummieten zählen.
Besondere Unterstützung benötigen Musiker*innen mit Kindern, die aktuell eine zusätzliche Belastung haben und von den Folgekosten besonders betroffen werden.
Die Deutsche Jazzunion hat der Bundesregierung Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Soforthilfe-Maßnahmen angeboten, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen erfolgreichen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder dem Musikfonds bewährt.
Offener Brief gegen gängige Abmahnungspraxis bez. Abdruck von Reviews: jetzt unterschreiben!
Kulturschaffende wenden sich in einem offenen Brief gegen eine gängige Abmahnungspraxis, die in letzter Zeit einige KünstlerInnen, Theater und Kulturvereine getroffen hat. Sie hatten Rezensionen über ihre eigenen Darbietungen bzw. Aktivitäten auf ihre Webseiten gestellt, und wurden in der Folge ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen (bis zu 20.000 €!) abgemahnt. Unterstützt mit Eurer Unterschrift den offenen Brief an die Zeitungsverleger und entsprechenden Rechtsinhaber gegen die Praxis der Abmahnung ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen, die momentan zunimmt! Gerade für MusikerInnen ist es von überlebenswichtiger Bedeutung, dass sie Pressekritiken über Ihre Arbeit veröffentlichen! Die Unterzeichner treten daher dafür ein, daß KünstlerInnen und Kulturvereine Artikel aus der Tagespresse sowie Hörfunk und TV – Beiträge, in denen über ihre Arbeit berichtet wird, vollständig oder in Auszügen auf ihren Webseiten genehmigungsfrei dokumentieren dürfen. Die Quelle ist hierbei anzugeben und möglichst zu verlinken. Die Gruppe lädt ein zum Dialog auf Facebook und auf ihrer Webseite. Außerdem ruft sie Verlage etc. auf, diese Toleranzregelung zu unterstützen, indem sie die Unterzeichner unter ed.no1733922925snahc1733922925@znar1733922925elot1733922925 benachrichtigen; dies wird dann auf Wunsch veröffentlicht. Hier geht es zum Offenen Brief: http://www.chanson.de/unterschreiben.php
Infos & Kontakt: Deutscher Tonkünstlerverband, DTKV Landesverband Hamburg.e.V., Friederike Haufe, 1.Vorsitzende, Ländersprecherin des Bundes DTKV, Fon&Fax 040-82 75 74, ed.gr1733922925ubmah1733922925-vktd1733922925@ofni1733922925, http://www.dtkv-hamburg.de