Erster großer Städtevergleich zur öffentlichen Musikförderung in der Schweiz

Die Schweizer Musikvielfalt-Initiative hat erstmals Kennzahlen aus Basel, Bern, Genf, Lugano, Lausanne und Zürich herangezogen, um einen ersten großen Städtevergleich der öffentlichen Musikförderung zu erstellen. Ermittelt wurde, welche Musik wie gefördert wird, was mit Steuergeldern oder aus den Lotteriefonds finanziert wird und wie viel Förderung mehrjährig an dieselben Empfänger*innen geht. Die zentralen Ergebnisse:

  • Zwischen 99 und 375 Franken pro Einwohner*in (105-400 Euro) investieren die größten Städte jeder Sprachregion in der Schweiz in die Musik.
  • Zwischen 76-95 % des gesamten Musikbudgets wird in die Gruppe „Klassik“ investiert.
  • Über 80 %, teils sogar über 90 % der gesamten Musikförderung gehen mehrjährig an die gleichen Empfänger*innen. Das heißt, die Gruppe „Klassik“ bindet in allen Städten zwischen 70 und 90 % aller Fördermittel. Der bewegliche Fördergeldanteil ist überall minimal. 

Die Studie soll „für Politik, Musikbranche, Verbände und die breite Öffentlichkeit eine Beurteilungsgrundlage liefern für die großen Herausforderungen in der Kultur: die Teilhabe einer immer diverseren Bevölkerung am kulturellen Leben und faire Arbeitsbedingungen für alle in der Musik“. Die Musikvielfalt-Initiative ist aus der gleichnamigen Basler Volksinitiative entstanden, die erreichen wollte, dass die Stadt Basel die freie Musikszene in Zukunft mit 30 anstatt 10% fördert. Zwar wurde der Volksentscheid 2024 abgelehnt, die Initiative macht aber weiter und will eine schweizweite Bewegung starten.

06.10.2026

Deutsche Jazzunion begrüßt neue Honoraruntergrenzen und fordert höhere Fördertöpfe

Der Deutsche Musikrat hat die gemeinsame Empfehlung zur Honoraruntergrenze für Konzerte erstmals angepasst. In der AG Faire Vergütung – der auch Camille Buscot und Johanna Schneider von der Deutschen Jazzunion angehören – kommen Vertreter*innen der Musizierenden, der Veranstalter*innenseite sowie der Musikwirtschaft zusammen, um regelmäßig die Bedarfe für eine auskömmlichen Vergütung zu ermitteln. Die aktualisierte Empfehlung sieht künftig 350 Euro Tagessatz für Konzerte und Proben, die mindestens zu 50 % mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziert sind, vor.

Die Deutsche Jazzunion begrüßt die Anpassung zwar als einen wichtigen Schritt und schließt sich dieser an, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Empfehlung weiterhin deutlich unter dem eigentlich erforderlichen Niveau liegt. Berechnungen hätten ergeben, dass eine angemessene Vergütung aktuell bei rund 770 Euro pro Tagessatz liegen müsste, um nachhaltig prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen in Jazz und Improvisierter Musik zu vermeiden. Die Deutsche Jazzunion fordert daher die Politik auf, öffentlich geförderte Projekte so auszustatten, dass faire Honorare tatsächlich gezahlt werden könnten. Es reiche nicht aus, kulturpolitisch eine Honoraruntergrenze einzuführen, ohne gleichzeitig die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. 

19.03.2026

Honoraruntergrenzen für Künstler*innen kommen zum 01. Juli

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstler*innen gebunden sein soll. Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten. In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.

27.06.2024