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Verbände freischaffender Musiker*innen fordern Nachbesserung bei den Corona-Bundeshilfen

Selbstständige Kulturschaffende befinden sich seit Anfang November 2020 im Dauer-Lockdown, der ihnen ein Arbeiten faktisch unmöglich macht. Doch die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes kamen bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musiker*innen noch immer zu oft nicht an. Am 30. April 2021 endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen. Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien.

22.04.2021

Antrag auf Novemberhilfe endlich freigeschaltet

Endlich: die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden! Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Hier geht es zur Anmeldung zum Direktantrag. Als Voraussetzung hierfür benötiget ihr ein ELSTER-Zertifikat – Infos zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei findet ihr auf dem ELSTER-Portal.

26.11.2020

Allianz der Freien Künste fordert Nachbesserung der Hilfen für Soloselbstständige

Die 19 der in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern in ihrer letzten Pressemitteilung eine ernstzunehmende Nachbesserung der als Hilfen konzipierten Instrumente des Bundes, damit diese nicht an der Arbeitsrealität in den Freien Künsten vorbeigehen. Die Maßnahmen,  die sich speziell an die Gruppe der Soloselbstständigen richten und eine pauschale Wirtschaftshilfe für den Zeitraum von sieben Monaten als Zuschuss versprechen, seien kein Ersatz für den Unternehmer*innenlohn, den die meisten Expert*innen fordern: „Angesichts der prekären Einkommenssituation der Betroffenen ist die beschlossene Pauschale in Höhe von 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes viel zu niedrig und führt in den Künsten zu Mini-Zuschüssen. Bei der Mehrheit der Künstler*innen und Kunstschaffenden übersteigt der Jahresumsatz selten die Grenze von 20.000 Euro. Oft liegt er deutlich darunter. Nimmt man diesen Wert als Grundlage, errechnet sich ein monatlicher Zuschuss von um die 400 Euro. Damit lässt sich die Notsituation der soloselbstständigen Kunstschaffenden nicht verbessern“. Die Idee, soloselbstständige Kunstschaffende mit einem monatlichen Pauschalbetrag zu unterstützen, könne nur dann funktionieren, wenn der Pauschalbetrag imstande sei, die wirtschaftliche Existenz der Soloselbstständigen zu sichern.

Die Allianz der Freien Künste fordert:

1. die Erhöhung des in Aussicht gestellten Pauschalbetrages auf monatlich mindestens 1.180 Euro
2. eine Verlängerung der Novemberhilfen bis zum 31. Dezember 2020, denn in Branchen mit langen Planungsvorläufen ist der Monat Dezember bereits jetzt verloren
3. die Sicherstellung, dass bei den Novemberhilfen alle selbstständigen Kunstschaffenden zur Gruppe der direkt Betroffenen gezählt werden
4. eine radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungszwanges, Wegfall des Mobilitäts-Verbotes etc.)
5. eine kurzfristige Aufstockung von bereits jetzt stark überzeichneten Förderprogrammen der BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR (Kultur-Milliarde)
6. eine ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen
7. einen überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Tisch Kunst und Kultur in der ersten Jahreshälfte 2021

24.11.2020

Novemberhilfen sollen schon Ende November als Abschlagszahlung kommen

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten.“

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000€; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000€.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch hier.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

17.11.2020

Deutscher Kulturrat fordert unbürokratische, schnelle Auszahlung der Novemberhilfen

Bei den sog. Novemberhilfen, die den Einnahmenverlust von Unternehmen und Soloselbstständigen durch den zweiten Lockdown ausgleichen sollen, wurde am 05.11.2020 eine Sonderregelung bekannt gegeben: Wenn die beantragte Fördersumme unter 5.000 Euro liegt, was vor allem bei Soloselbstständigen der Fall ist, können die Mittel direkt beantragt werden. Die Beantragung durch einen Steuerberater ist nicht erforderlich. Statt des Umsatzes November 2019 kann als Vergleichsmaßstab auch der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Eine Beantragung ist allerdings aktuell immer noch nicht möglich.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bund und Länder in seiner neuesten Pressemitteilung auf, so schnell wie möglich ihren Streit über die Auszahlung der Unterstützungen für durch den Lockdown direkt und mittelbar Betroffene in Form der Novemberhilfen beizulegen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

Der Deutsche Kulturrat unterstützt außerdem die Länder bei ihrem Anliegen, eine gerechtere und fairere Lösung für die mittelbar Betroffenen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, kleine kulturwirtschaftliche Betriebe) bei den Novemberhilfen zu finden. Der derzeitige Vorschlag des Bundes sieht vor, dass die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen, also jene, die zwar nicht schließen müssen, oder nicht mehr arbeiten dürfen, deren Umsätze aber unmittelbar mit den geschlossenen Unternehmen zusammenhängen, nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen machen müssen. Diese sehr enge Vorgabe würden es vielen mittelbar Betroffenen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich machen, anspruchsberechtigt zu sein. Das würde bedeuten, dass für sie die Novemberhilfen ins Leere laufen.

11.11.2020