„Feuerwehrtopf“ für Live-Aktivitäten in NRW
Heute startet die Antragsphase für den Feuerwehrtopf für LIVE-Aktivitäten in NRW, den das Popboard NRW gemeinsam mit popNRW und create music NRW ins Leben gerufen hat. Der Feuerwehrtopf unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Die Antragsphase läuft vom 01.-31.08.2023.
Kulturfonds Energie gestartet
Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder. Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.
Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?
- Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
- Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.
Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.
Neustart Kultur: Programm wird bis Mitte 2023 verlängert
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 19. Mai auch die Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen wurde. Das Programm Neustart Kultur wurde auf einen Vorschlag des Deutschen Kulturrates hin im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Im Programm stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass Neustart Kultur bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Die Corona-Pandemie ist mitnichten zu Ende. Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur, um die Kulturszene weiterhin zu unterstützen und den Neustart durch angepasste Maßnahmen zu erleichtern. Danke an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und Kulturstaatministerin Claudia Roth für dieses wichtige kulturpolitische Signal!“
(Quelle)
Nothilfefonds für Kulturschaffende aus der Ukraine
Mit der Beteiligung an einem Nothilfefonds für Kunst- und Kulturschaffende aus der Ukraine, den die Kulturstiftung des Bundes gemeinsam mit dem Goethe-Institut aufgesetzt hat, will sie #WeStandWithUkraine praktisch werden lassen. Der Fonds in Höhe von knapp 500.000 Euro unterstützt Kulturschaffende aus der Ukraine durch schnelle Überbrückungshilfen vor Ort und in der Diaspora. Antragstellende können beim Nothilfefonds des Goethe-Instituts und der Kulturstiftung des Bundes Vorhaben geltend machen, die auf einen Umgang mit Krisensituationen, eine systematische Unterstützung von geflüchteten Kulturakteur*innen oder den Erhalt der kulturellen Szenen zielen. Die Vorhaben sollen auch einen strukturierten Ansatz für mittel- und langfristige Projektlinien enthalten. Antragsberechtigt sind freie Künstler*innen oder Kulturakteur*innen aus ukrainischen Kulturinstitutionen, die aktuell und in der Vergangenheit mit dem Goethe-Institut Ukraine, den Kulturgesellschaften der Ukraine oder der Kulturstiftung des Bundes in einem Projekt kooperiert haben.
Deutsche Orchesterstiftung sammelt Spenden für neues Programm #MusikerZukunft
Mit der erfolgreichen Spendenkampagne #MusikerNothilfe konnte die Deutsche Orchester-Stiftung über 5000 durch die Corona-Pandemie in Not geratene freiberufliche Musiker*innen unterstützen. Von März 2020 bis September 2021 wurden über 5,5 Mio. Euro gespendet, die 2020 als Nothilfen und ab 2021 als steuerfreie Stipendien ausgezahlt wurden. Jetzt will die Stiftung die Spendenkampagne #MusikerNothilfe fortsetzen, um ein langfristiges Förderprogramm zu entwickeln: #MusikerZukunft. Es legt den Fokus auf den Karrierestart junger freischaffender Musiker*innen sowie freier Ensembles und soll dort mit gezielten Stipendien unterstützen, wo es in der Regel keine öffentliche Förderung gibt. Vom Programm sollen vor allem Musiker*innen profitieren, die von der Coronakrise besonders betroffen sind und sich in finanzieller Notlage befinden. Bewerbungen für das neue Förderprogramm sind ab Frühjahr 2022 möglich. Infos zum Spendenkonto gibt es auf der Homepage und auf Betterplace.
Popup-Kulturlabor in Frankfurt
Irland führt Grundeinkommen für Künstler*innen ein
Jahrelang wurde über das Für und Wider einer Grundsicherung gesprochen, jetzt prescht Irland vor und startet im März 2022 ein Pilotprojekt: 2000 Kunstschaffende bekommen dann drei Jahre lang ein bedingungsloses Grundeinkommen von 325 Euro pro Woche. Damit unterstützt Irlands Regierung nicht nur eine Berufsgruppe, die von Corona besonders hart getroffen wurde. Kulturministerin Catherine Martin erhofft sich auch davon, dass die Kulturbranche dadurch wachsen und erfolgreicher werden wird.
Online-Galerie der Jazz Coalition zeigt Arbeiten von US-Jazzmusiker*innen
Die US-amerikanische, von Terri Lyne Carrington, Dee Dee Bridgewater, Nicole Mitchell u.a. ins Leben gerufene Jazz Coalition hat 104 Jazzmusiker*innen während der Coronapandemie mit jeweils 1.000 Dollar finanziell unterstützt. Die in dieser Zeit entstandenen Werke werden nun als Audio-Files oder Videos in einer Online-Galerie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. „Was als fokussierte Mission begonnen hat, hat sich in eine emotionale Reise verwandelt“, sagt Danny Melnick, einer der Vorsitzenden. Unter den Künstler*innen, von denen Beiträge zu sehen oder zu hören sind, befinden sich Carla Bley, Linda May Han Oh, Jazzmeia Horn, Allison Miller, Amirtha Kidambi, Alexa Tarantino, Ava Mendoza, Brandee Younger, Cyrille Aimée, Christine Jensen, Jaimie Branch (Foto), u.v.m.
Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.
Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird.
Förderaktionen für Musiker*innen in Schleswig-Holstein
Noch 3 Tage lang kann man die #KulturhilfeSH beantragen und ein 2.000€-Stipendium erhalten. Annähernd 1.100 Anträge hat der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bereits erhalten, bearbeitet und ausgezahlt. Bis zum 15.5.2021 werden weitere Anträge entgegen genommen.
Mit dem Wettwerb „Perspektiven für Kultur“ werden soloselbständige Kreativ- und Kulturschaffende im Kreis Stormarn unterstützt. Bereitgestellt werden insgesamt 30.000 Euro von der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Stiftungen der Sparkasse Holstein, die ihre kooperative Kulturförderung mit dem Kreis Stormarn weiter ausbaut. „Perspektiven für Kultur“ ergänzt weitere Förderprogramme von Bund und Land Schleswig-Holstein. Bewerben können sich Stormarner Kulturschaffende aller Sparten für Fördergelder von jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Gelder sollen in zukunftsgerichtete, perspektivische Neuaufstellungen der künstlerischen Arbeit der Kulturschaffenden fließen. Antragsschluss ist der 10. Juni 2021.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine neue Veranstaltungsreihe mit Küstler*innen und Kulturschaffenden aus SchleswigHolstein gestartet: „Landtags-Sessions – Kultur trotz(t) Corona“, eine Mischung aus Gespräch über die aktuelle Situation und Live-Darbietungen. Künstler*innen können sich für die folgenden Veranstaltungen formlos per Mail bewerben. Eine gute Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und die Bedürfnisse der Szene zu artikulieren. Die Sessions sind im Livestream zu sehen.