Kultur-Notfallfonds in Frankfurt wird aufgestockt: Antragsfrist 30.11.2020

Die erneute Schließung von Kultureinrichtungen und Absagen von Veranstaltungen ist ein harter Schlag für die Frankfurter Kulturszene. Der von der Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig im März initiierte Notfallfonds unterstützt die Arbeit von Kulturschaffenden und Vereinen auch im zweiten Lockdown finanziell und konnte nun um weitere 60.000 Euro aufgestockt werden. 25.000 Euro kommen dabei von privaten Spendern um den Unternehmer Claus Wisser sowie rund 10.000 Euro aus der Spendenaktion „Kräuter für Künstler“, um weitere 25.000 Euro aus eigenen Mitteln stockt die Kulturdezernentin den Notfallfonds auf. Seit 04.11. ist die Einreichung von Zweitanträgen möglich, d.h. Künstler*innen, die bereits eine Förderung durch den Härtefall- und Notfallfonds der Stadt Frankfurt erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Die Höhe der maximalen Förderung je Antragsteller*in wird ab sofort in Abhängigkeit von der Anzahl der bis zum Stichtag eingegangenen Anträge festgelegt; Antragsteller*innen wird daher empfohlen, die Höhe der tatsächlichen Kosten eines Projektes anzugeben und nicht, wie häufig geschehen, pauschal 1.000 € zu beantragen. Für nicht-rückzahlbare Zuschüsse sind im Rahmen der Projektförderung wie bisher folgende Unterlagen vorzulegen: ein formloses Antragsschreiben, der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit, der Nachweis des Wohnortes oder Arbeitsmittelpunktes in Frankfurt am Main, Anschrift und Bankverbindung (sowie idealerweise eine Telefonnummer für Rückfragen), eine Projektbeschreibung sowie ein Kostenplan (im Falle von weiteren Drittmittelgebern ein KFP). Die Prüfung der Anträge erfolgt Anfang bis Mitte Dezember, der Härtefall- und Notfallfonds wird voraussichtlich auch im kommenden Jahr in reduziertem Umfang weitergeführt.

Das Frankfurter Kulturamt prüft die Anträge in individueller Rücksprache mit den Künstler*innen und unterstützt bei der Antragsstellung. Anträge auf Mittel des Notfallfonds zwischen 500 und 5.000 Euro können in diesem Jahr noch bis zum 30. November eingereicht werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Seite des Kulturportals der Stadt Frankfurt zu finden sowie über diesen Link.   

17.11.2020

Notfallfonds für Künstler*innen in Frankfurt soll aufgestockt werden

Unabhängig von der in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Unterstützung für Soloselbstständige im November will die Stadt Frankfurt ihren Notfallfonds für Künstler*innen weiter ausbauen. Das schreibt die Frankfurter Rundschau in einem Artikel vom 30.10.2020. Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) arbeite an einer Aufstockung des Fonds, der notleidenden Soloselbstständigen der Kulturszene finanzielle Unterstützung gewähren soll. Der von der Kulturdezernentin Ende März aus Mitteln des Kulturetats ins Leben gerufene Fonds konnte bereits 150 Kulturschaffende mit insgesamt 220 000 Euro unterstützen. Hartwig hatte im Frühjahr zunächst 200 000 Euro zur Verfügung gestellt, mit Hilfe privater Spender*innen konnte die Summe mittlerweile auf 311 000 Euro aufgestockt werden. Spenden kamen von der Crespo Foundation, von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, der Stiftung Giersch, dem Frankfurter Patronatsverein für die Städtischen Bühnen, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern. (Quelle)

02.11.2020

SOS for Culture & supportyourlocalartists sammeln Spenden für Soloselbstständige aus Dresden

Die Initiative SOS FOR CULTURE aus Dresden sammelt Spenden für den Corona-Fonds der Stiftung Lichtblick, die existentiell bedrohten Solo-Selbstständigen und Freischaffenden aus Dresden zur Verfügung gestellt werden. Die Hilfe steht Einzelpersonen offen, die sofort Unterstützung zum Lebensunterhalt benötigen und die sonst keine Hilfe finden, weil sie weder angestellt sind, noch Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I oder II beziehen (keine Unternehmen und Vereine). Mit diesem Formular können Interessierte einen Antrag auf Soforthilfe stellen und sich für einen Zuschuss bis zu 500.-€ bewerben. Hier könnt ihr eine Spende tätigen.

30.06.2020

Schlewsig-Holstein stockt Corona-Kulturhilfe auf

Derer Kulturhilfefonds des Landes geht in die nächste Runde – ab Montag, 22.06.2020 können Künstler*innen erneut bis zu 2.500.-€ Unterstützung beantragen. „Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler in Schleswig-Holstein in finanzielle Nöte gebracht“, sagte Kulturministerin Karin Prien. Deshalb habe der Landtag beschlossen, den Kulturhilfefonds um eine Million Euro zu erweitern und so eine weitere Förderrunde zu ermöglichen. Der Landeskulturverband hatte die #KulturhilfeSH bereits Mitte März als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstler*innen gestartet. In den ersten beiden Förderrunden wurden bislang knapp 800.000.-€ in Beträgen von 500 oder 1.000.-€ ausgezahlt. Das Online-Antragsformular für den Projektfonds steht ab dem 22. Juni zur Verfügung. Anträge können bis zum 31. August 2020 gestellt werden.

22.06.2020

Notfallfonds des Kulturdezernates Frankfurt

Die Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig hatte Ende März einen Notfallfonds für Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen sowie Kollektive aus Frankfurt am Main der unterschiedlichen künstlerischen Genres eingerichtet, bei denen die Maßnahmen von Land und Bund nicht greifen. Mithilfe des Notfallfonds soll Kulturschaffenden während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beigestanden und die Weiterführung ihrer künstlerischen Tätigkeit gesichert werden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies mit einem formlosen Antrag an das Kulturamt nachholen. Über die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen entschieden. Sie kann zwischen 500 und höchstens 5000.-€ gestaffelt sein und wird als nicht-rückzahlbare oder rückzahlbare Zuwendung gewährt. 

20.06.2020

Bayern hilft Künstler*innen während Corona-Krise mit 1000.-€ monatlich

Die Staatsregierung will Künstler*innen im Land finanziell mit monatlich 1.000.-€ helfen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Pandemie. Während kulturellen Einrichtungen mit den bisherigen Maßnahmen bereits schon geholfen werde, gebe es eine Gruppe, „die durch jedes Raster fällt“. Die rund 30.000 Künstler*innen, die auch in der Künstlersozialkasse organisiert seien, würden in den nächsten drei Monaten jeweils 1.000.-€ bekommen, sagte Söder. Bayern folgt damit dem Beispiel Baden Württembergs. „Ganz ehrlich. Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz-IV als Alternative anzubieten“, Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident.

21.04.2020

Crespo Foundation & Stiftung Polytechnische Gesellschaft spenden für Notfallfonds der Stadt Frankfurt

Die Stadt Frankfurt hatte auf die Notsituation der Kulturschaffenden reagiert und Ende März die Einrichtung eines ergänzenden Notfallfonds für Kulturschaffende bekanntgegeben. „Der mit 200 000.-€ dotierte Fonds soll all jenen Kulturschaffenden helfen, die bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen“, sagte Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD). Die Linke im Römer kritisierte den Kulturfonds jedoch als nicht ausreichend: „Das Volumen von gerade mal 200 000.-€ wird der Herausforderung nicht gerecht“, sagte der Fraktionsvorsitzende Martin Kliehm und forderte stattdessen fünf Millionen Euro für die Ausstattung des Notfallfonds. Nun gibt es Unterstützung von zwei Frankfurter Stiftungen: Die Crespo Foundation und die Stiftung Polytechnische Gesellschaft stellen zusätzliche Mittel bereit, die in den Fonds einfließen sollen. Mit insgesamt 50 000.-€ beteiligt sich die Crespo Foundation, die Stiftung Polytechnische Gesellschaft stellt 15 000.-€ zur Verfügung. „Frankfurt war schon immer die Stadt des bürgerschaftlichen Engagements, das wird in dieser Krise umso deutlicher und der Zusammenhalt macht Mut“, so Kulturdezernentin Hartwig. „Gemeinsam können wir es schaffen, die Vielfalt unserer Kulturlandschaft zu erhalten und die Künstlerinnen und Künstler durch diese Zeit zu bringen.“

Formlose Anträge können per Brief an das Kulturamt Frankfurt am Main, Fachbereich Kulturförderung,
Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt sowie per Mail gerichtet werden. Die Förderung ist zwischen 500.-€ und höchstens 5000.-€ gestaffelt und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt. In Einzelfällen kann diese später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden (Quelle).

21.04.2020

Kulturdezernat Frankfurt setzt Notfallfonds auf

Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€, teilte eine Sprecherin des Kulturdezernats am Freitag mit. „Durch kurzfristige Umschichtungen in meinem Etat wird ein Notfallfonds eingerichtet, mit dem Künstlerinnen und Künstler in besonderen Härte- und Notsituationen unbürokratisch geholfen werden kann“, sagte Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD). „Das richtet sich insbesondere an diejenigen, die bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen. Mit diesem Notfallfonds wollen wir gegensteuern und ab sofort eine schnelle Hilfe bereitstellen.“ Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können (Quelle).

In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau sagte Hartwig: „Solange es keine Entscheidung des Gesamtmagistrats für einen zusätzlichen Hilfsfonds für die Kultur gibt, werde ich durch kurzfristige Umschichtungen in meinem Etat einen Notfalltopf von zunächst 200 000 Euro einrichten. Er hilft denjenigen im Kulturbereich, die bei den Maßnahmen von Bund und Land möglicherweise durchs Raster fallen. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler und Künstlerinnen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. Formlose Anträge können ab sofort per Brief an das Kulturamt gerichtet werden sowie per Mail an ed.tr1722044495ufkna1722044495rf-td1722044495ats@g1722044495nured1722044495reofr1722044495utluk1722044495. Die Förderung ist zwischen 500 Euro und höchstens 5000 Euro gestaffelt und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt. In Einzelfällen kann diese später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden. Denn nicht alle werden in der Lage sein, diese Hilfen zurück zu zahlen“ (Quelle).

30.03.2020