„Künste im interkulturellen Dialog“ in NRW

Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen. Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstler*innen bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15.10.2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.

25.08.2020

Ensembleförderung NRW unterstützt freie Szene

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert in der zweiten Runde 19 weitere freie Musikensembles aus dem ganzen Land mit bis zu 300.000 Euro. Die Förderung für professionelle freie Musikensembles aller musikalischer Gattungen schließt eine Lücke in der Förderlandschaft der Freien Musikszene: Während kurzfristige, projektgebundene Förderungen die Regel sind, wird die Ensembleförderung als systematische Unterstützung für die Dauer von drei Jahren und unabhängig von konkreten Einzelprojekten gewährt. Sie umfasst neben künstlerischen auch administrative Kosten, um die Gruppen strukturell zu stärken. Eine Fachjury hat in der zweiten Förderrunde 19 Ensembles aus insgesamt 45 Bewerbungen ausgewählt, die ab 1. September 2020 gefördert werden, darunter auch „Of Cabbages And Kings„, die im letzten Jahr bei uns zu Gast waren. Jedes Jahr werden neue Ensembles aus Nordrhein-Westfalen in die Förderung aufgenommen, um eine dauerhafte Dynamik in der Förderlandschaft zu etablieren. Am 28. Februar 2021 endet die Antragsfrist für die kommende Förderrunde bei den fünf Bezirksregierungen.

21.07.2020

Jetzt bewerben: „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“

Mit dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen. Für den Förderzeitraum 2021-2023 ist ab sofort die zweite, mit rund 13 Millionen Euro dotierte Programmphase ausgeschrieben. Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Die Dritten Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023. Bewerbungsfrist ist der 31. August 2020.

10.03.2020

Förderfonds Kultur & Alter fördert Projekte mit RentnerInnen in NRW

Der neue Förderschwerpunkt für das Jahr 2018 lautet: „Kultur für Männer nach der Berufsphase“. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt werden künstlerisch-kulturelle Projekte bevorzugt gefördert, die nachhaltige Formate entwickeln. Ein Förderschwerpunkt ist die stärkere Kulturteilhabe älterer Menschen im ländlichen Raum und die Entwicklung inklusiver Projektkonzepte. Bewerben können sich ab sofort nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin oder einem Künstler bzw. einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 05.10.2017.

28.05.2017

Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland ein Kulturfördergesetz einführen

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfaklen hat dem von Kulturministerin Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG) zugestimmt. Nach der Sommerpause soll nach Abschluss der Verbändebeteiligung ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetzesvorhaben realisieren will. „Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und zugleich das kulturelle Erbe sichert, was also aus Sicht der Landesregierung kulturpolitisch ’state of the art’ ist, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Mit dem Kulturfördergesetz wollen wir einen Rahmen schaffen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt. (…) Der Kulturförderplan soll die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung jeweils für 5 Jahre festlegen. Er sorgt nicht nur für mehr Zielgerichtetheit im Rahmen der Förderung, sondern schafft auch mehr Planungssicherheit“, erklärte Kulturministerin Schäfer. Der sog. Landeskulturbericht wiederum werde zukünftig jeweils gegen Ende einer Legislaturperiode zur „Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen“ Stellung beziehen. „Er soll mit seinen statistischen Daten, mit seinen Forschungsergebnissen und Evaluationen, die jeweils auf einem umfangreichen mehrjährigen Arbeitsprozess beruhen werden, sowohl für die Kulturförderpolitik des Landes als auch für die der Gemeinden von Nutzen sein“, so die Ministerin. Die Kulturförderung des Landes sei wesentlich darauf ausgerichtet, die Kulturarbeit der Gemeinden und der freien Träger im Lande zu unterstützen. Das Kulturfördergesetz stelle aber deutlich heraus, dass das Land dabei auch eigene kulturpolitische, von ihm selbst zu definierende Ziele verfolgt, und dass auch eigene Projekte des Landes zu deren Umsetzung beitragen.

(Quelle: www.miz.org)

18.05.2014