Volunteers (m/w/d) für den Grünauer Kultursommer gesucht

Das Soziokulturelle Zentrum KOMM-Haus koordiniert seit Jahrzehnten den Grünauer Kultursommer, und veranstaltet mit dem Schönauer Parkfest Schönauer Parkfest (17.08. – 24.08.) den jährlichen Höhepunkt und den Leipziger Tastentagen (28.08. – 13.09.) seinen Abschluss. Vor allem für diese beiden Veranstaltungen werden noch Volunteers gesucht, die in Absprache und nach Fähigkeiten und Neigungen gezielt eingesetzt werden sollen (Aufwand: 10-60 Std.). Dabei gewinnen sie Einblicke in die praktische Soziokulturelle Arbeit im Stadtteil Leipzig Grünau und in die Veranstaltungs- und (Sozio-)Kulturbranche im Allgemeinen. Sie geraten dabei in Austausch mit Künstler*innen, praktisch tätigen Kolleg*innen aus der Soziokultur und den kulturinteressierten Grünauer*innen. Die Betreuung und Koordination der Volunteers erfolgt durch drei berufserfahrene Kulturmanager in enger Zusammenarbeit und Abstimmung. Als Dankeschön für den Einsatz gibt es (neben einer Tätigkeitsbescheinigung) ein Freiticket für Beatz im Block 2026 am 21.08., ein Dankeschön-Event und eine kleine Aufwandsentschädigung.

13.07.2026

Beethovenfest Bonn sucht Mitarbeiter*innen

Das Beethovenfest Bonn sucht Verstärkung: Aktuell sind zwei Stellen ausgeschrieben: Gesucht werden eine Aushilfe Ticketing (m/w/d) (3.8.-5.10.2026, Bewerbungsschluss: 1.7.2026) sowie Mitarbeitende für das Saisonteam vor und hinter der Bühne (Bewerbungen werden laufend entgegen genommen). Die Positionen bieten die Möglichkeit, bei einem der größten Klassikfestivals Deutschlands hinter die Kulissen zu blicken und aktiv an der Festivalorganisation mitzuwirken. 

24.06.2026

Gesetzesvorschlag zur KSK: bald mehr Zuverdienst möglich?

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstler*innen gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

26.05.2021