Music Family Hub startet Mentoringprogramm „Mom’s Got Talent Academy“ (jetzt bewerben!)
Die Musikbranche stellt Musiker*innen, insbesondere Mütter, vor besondere Herausforderungen: unregelmäßige Arbeitszeiten, fehlende familienfreundliche Strukturen und eingeschränkte Karrieremöglichkeiten erschweren den Wiedereinstieg nach der Elternzeit und das Fortsetzen der Karriere mit Kind. Diesen Hürden möchte der Music Family Hub, ein innovatives Projekt, das sich für bessere Arbeitsbedingungen von Eltern in der Musikbranche einsetzt, mit der „Mom’s Got Talent Academy“ begegnen. Dieses sechsmonatige strukturierte, praxisnahe Mentoring-Programm wurde speziell entwickelt, um professionelle Musiker*innen (FLINTA) mit Kindern im Alter von 1 bis 12 Jahren umfassend zu unterstützen und ihre Karriere nachhaltig zu fördern. Es kombiniert berufliche Weiterbildung, Netzwerkarbeit und individuelle Unterstützung, um die Gleichstellung und Teilhabe in der Musikindustrie gezielt zu fördern. Langfristig wollen die Gründerinnen Nanja Oedi und Pamela Bürger erreichen, dass familienfreundliche Arbeitsbedingungen als Standard in der Musikwirtschaft verankert werden. Das Programm startet am 1. Oktober 2025. Interessierte Musiker*innen aller Genres können sich hier bis 11.08.2025 auf die 8 Plätze bewerben. Der Eigenanteil pro Teilnehmer*in beträgt 50 Euro im Monat (insgesamt 300 Euro).
Achtung: KSK muss über Mutterschaft unterrichtet werden
Selbstständige Künstlerinnen und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, müssen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt) der Künstlersozialkasse mitteilen, ob sie ihre Tätigkeit nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen werden. Tun sie das nicht, wird die Mitgliedschaft automatisch gekündigt, weil angenommen wird, dass der Betreuungsaufwand für ein Kind keine künstlerische Tätigkeit mehr möglich macht (!). Anders wird anscheinend bei werdenden Vätern verfahren, bei ihnen wird angenommen, dass ihre Partnerin sich um die Kinder kümmert. Klingt diskriminierend? Die Künstlerin Susanne Wagner beschäftigt sich ausführlich in einem Blogartikel mit der Frage, ob die Künstlersozialkasse sozial für Frauen ist.
Übrigens bleibt während des Mutterschutzes die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und damit die Sozialversicherungspflicht erhalten, es werden aber keine Beitragszahlungen fällig. Die Versicherung bei der KSK ist in der Zeit also komplett beitragsfrei. Die KSK muss aber über den Bezug von Mutterschaftsgeld unterrichtet werden. Dafür hält sie entsprechende Formulare bereit.