„Music Business Summer School“ & „Live Entertainment Summer School“ 15.-20.09.2017

Mit der „Music Business Summer School“ startet in diesem Jahr ein neues Weiterbildungs- und Professionalisierungsangebot für die deutschsprachige Musikbranche. Vom 15. – 20. September 2017 finden parallel die „Music Publishing Summer School“ und die „Live Entertainment Summer School“ statt – zwei eigenständige Seminarangebote für das Musikverlagswesen und die Veranstaltungswirtschaft. Geschaffen und kuratiert von ausgewiesenen BranchenexpertInnen, bieten beide Summer Schools die bestmögliche Kombination aus theoretischem Wissen, Einblicken in rechtliche Rahmenbedingungen ebenso wie in die Praxis und Möglichkeiten zum Netzwerken.

Für wen konzipiert?
Die Music Business Summer School soll den PraktikerInnen der Musikbranche ein umfassendes Weiterbildungskonzept in den wichtigsten Bereichen der Musikwirtschaft bieten. Es richtet sich an MitarbeiterInnen aller musikwirtschaftlichen Teilbranchen, beruflich vorerfahrene StudienabsolventInnen des Medien-, Kultur- und Musikmanagements sowie an selbständige Kreative mit beruflich engem Bezug zur Musikwirtschaft. Das Angebot basiert auf den Grundpfeilern Wissen, Praxisbezug und Erfahrungsaustausch und findet 2017 zunächst in den Bereichen Music Publishing und Live Entertainment statt.

Aufgrund der großen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden, da nicht mehr als zwei BewerberInnen pro Unternehmen zugelassen werden. Die Veranstalter empfehlen daher, die Teilnahme vorab mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Nutzen Sie für Ihre Bewerbung das Online-Bewerbungsformular und schicken parallel Ihren Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben bis spätestens 21.07.2017 an moc.l1739135381oohcs1739135381aidem1739135381grubm1739135381ah@mu1739135381abhcs1739135381rik.s1739135381. Eine Zu- bzw. Absage erhalten Sie von uns Ende Juli per Mail.

18.06.2017

Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)

14.11.2016