Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs

Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024

24.05.2024

Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs

Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023

15.03.2023

Bewerbungsstart für den Musikstadtfonds 2023

Die Behörde für Kultur und Medien fördert über den Musikstadtfonds Projekte der Freien Musikszene in Hamburg mit 600.000 Euro. Interessierte können sich mit ihren Projekten ab sofort für eine Förderung bewerben. Mit dem Programm werden genreübergreifend Projekte der freien Musikszene gefördert, um die Vielfalt und Qualität in der Hamburger Musiklandschaft zu stärken. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder seit sieben Jahren einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort hier online unter dem Stichwort Musikstadtfonds bewerben.

16.05.2022

Hamburg fördert 2021 erneut Freie Musikszene über den Musikstadtfonds

Mit dem Musikstadtfonds will die Stadt Hamburg die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützen, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren, hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2020 für die Förderung in 2021 bewerben. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury. Interessierte können sich ab sofort online bewerben.

21.04.2020

Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus

Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.

Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.

25.04.2018

Musikstadtfonds Hamburg fördert Freie Musikszene

Mit der Eröffnung der Elbphilharmonie hat die Musikstadt Hamburg weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Erfolg der Musikstadt Hamburg fußt dabei ganz maßgeblich auch auf einer vielfältigen und lebendigen Freien Musikszene. Daher hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen, um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken. Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben. Achtung: die Förderrichtlinie wurde aktualisiert: Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.

28.05.2017

Kulturbehörde Hamburg schreibt Musikstadtfonds aus

Hamburg ist Musikstadt. Die Elbphilharmonie wird die reiche Musiktradition weit über die Grenzen der Stadt hinaus erneut und auf besondere Weise sichtbar machen. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben sich weiterzuentwickeln, haben Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie auch zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Über deren Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury, die die Bereiche klassische bzw. Neue/Aktuelle Musik, Chor, Pop, Jazz und E-Musik abdeckt. Die Kulturbehörde startet jetzt mit der Ausschreibung des Musikstadtfonds. Staatsrat für Kultur Dr. Carsten Brosda: „Die Musikstadt Hamburg braucht neben herausragenden musikalischen Leuchttürmen auch das kreative Fundament einer lebendigen und vielfältigen Musikszene. Mit dem Musikstadtfonds stellt die Stadt künftig zusätzlich eine halbe Million Euro pro Jahr zur Verfügung, mit der wir gerade diese bereichernde Vielfalt genreübergreifend noch besser fördern wollen.“

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich.

Jede/r AntragstellerIn darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Anträge sind für die erste Vergaberunde bis spätestens 22. Juli 2016 (Poststempel) einzureichen. Für diesen Zeitraum sind auch zwei Förderanträge – jeweils einer für 2016 und einer für 2017 – möglich. Das erforderliche Antragsformular ist veröffentlicht unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads.

(Quelle: www.miz.org)

19.06.2016