Tag der Musik ruft auf zu Zeichen für den Frieden
Der Deutsche Musikrat ruft dazu auf, am 21. Juni musikalische Zeichen für Freiheit, Frieden und Demokratie zu setzen. Der diesjährige ‚Tag der Musik‘ findet als ‚Friedenstag der Musik‘ statt, an dem mit den Mitteln der Musik Zeichen gesetzt werden für Freiheit, Demokratie und Frieden. Der Aktionstag wird 2022 von der Kampagne #MusikIstFrieden begleitet, bei der Persönlichkeiten aus Politik und Kultur aus verschiedenen Perspektiven die Bedeutung der Musik als verbindungs- und friedenstiftende und damit auch gesellschaftspolitische Kraft herausstellen. Die Kampagnenbeiträge werden rund um den Aktionstag auf der Website und den Social-Media-Kanälen des DMR veröffentlicht. Der Tag der Musik findet seit 2009 jährlich auf Initiative des Deutschen Musikrates statt und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten gefördert.
PopCamp 2021 fördert Karo Lynn und WEZN
Die neuen Teilnehmer*innen des PopCamps stehen fest. Ausgewählt wurden unter anderem Karo Lynn aus Leipzig und die Band WEZN. Herzlichen Glückwunsch!
Neues Förderprogramm: Landmusik
Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Der zweite Bereich ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Einsendeschluss ist der 14.5.2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.
Deutscher Musikrat, Bundesmusikverband Chor & Orchester und Konferenz der Landesmusikräte fordern Öffnungsperspektive für die Amateurmusik
Die Amateurmusiklandschaft in Deutschland ist weltweit einzigartig und wird als immaterielles Kulturerbe geschützt. Nichtsdestotrotz spielt sieim Plan für Öffnungen der Bund-Länder-Beschlüsse keine Rolle. Dagegen protestieren die großen Musikverbände nun. Sie fordern: Die über 100.000 Amateurmusikensembles müssen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und Abstandsregeln baldmöglichst wieder proben können. In weiten Teilen Deutschlands herrscht weiterhin ein Probenverbot für Amateurchöre, -ensembles und -orchester, während kontaktfreier Sport in vielen Bundesländern bereits wieder gestattet ist. Dabei hat die Amateurmusik mit ihren Chören, Blasorchestern und Musikvereinen aller Art vor November bereits 2020 bewiesen, dass ihre ausgearbeiteten Konzepte, die Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Kontaktnachverfolgung beinhalten, eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Probens ermöglichen. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester hat in einem Öffnungskonzept die schrittweise und sichere Wiederaufnahme von Präsenzveranstaltungen im Bereich der Amateurmusik erarbeitet. Er fordert, dieses Konzept nun auch umzusetzen.
Musikrat: Umfrage zu Musikleben und Corona – jetzt teilnehmen
Der Deutsche Musikrat führt gemeinsam mit dem Zentrum für Kulturforschung aktuell eine Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Musikleben durch. Die Befragung richtet sich an alle Personen, die im Musikleben aktiv sind – sei es im künstlerischen, musikpädagogischen oder musikwirtschaftlichen Bereich oder als Amateurmusizierende. Sie läuft noch bis zum 28. Februar 2021 und ist erreichbar unter: https://dmr-befragung.kulturforschung.de.
Förderungen des Bayrischen Musikrats
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden.
Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.
Neustart Kultur: Förderprogramm für den stationären Musikfachhandels beschlossen
Ein weiteres Teilprogramm von NEUSTART KULTUR ist beschlossen: „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote / Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel“. Dieses wird der Deutsche Musikrat in Kooperation mit der Society Of Music Merchants (SOMM), einem Mitglied des DMR, umsetzen. Es soll dazu beitragen, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche (MI-Branche) zu unterstützen und insbesondere dem in seiner Existenz bedrohten stationären Musikfach- und Tonträgerhandel eine nachhaltige Perspektive zu geben. Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm werden in Kürze bekannt gegeben. Die Abwicklung und Bewilligung der Anträge wird über den Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM erfolgen; der Deutsche Musikrat stellt zum Zweck der Antragsstellung eine Online-Datenbank über seine Website zur Verfügung.
Urheberrechtsreform – Sichtweisen der Künstlerverbände
In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die DOV weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die GVL selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der Deutsche Musikrat fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der Komponistenverband äußert sich kritisch zu diesen Punkten.
Petitionen und Stellungnahmen zur Soloselbstständigen-Hilfe
Seit 21. Oktober 2020 läuft die zweite Runde der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, zunächst bis Jahresende. Das Programm wendet sich explizit auch an soloselbstständige Kreativschaffende und Kulturunternehmen und beinhaltet einige Verbesserungen in der Antragstellung insbesondere für kleine Firmen. Doch auch in den neuen Überbrückungshilfen wird Soloselbstständigen kein Unternehmerlohn gewährt, der die Honorarausfälle kompensieren und auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden kann. Darum fordern aktuell Branchenverbände und Künstler*innen erneut eine Verbesserung der Förderung.
Der Deutsche Musikrat appellierte noch am 16.Oktober an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die zweite Runde der Überbrückungshilfen endlich an die Lebensrealität und Nöte der soloselbstständigen Kreativschaffenden anzupassen. Soloselbstständige Kreativschaffende seien hochqualifizierte Unternehmer*innen, die Wesentliches beitragen zu einer funktionierenden und lebenswerten Gesellschaft. Auch der Deutsche Kulturrat forderte den fiktiven Unternehmerlohn kürzlich erneut in einer Videokonferenz von Minister Altmeier. Diese Forderung wird vom Deutschen Kulturrat schon lange erhoben. Auf die existenzgefährdende Situation von Teilen der Musikwirtschaft, darunter insbesondere vieler Soloselbstständiger, wird seit Ausbruch der Corona-Pandemie in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien wiederholt hingewiesen: So forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom 05. Juni 2020 pauschale monatliche Zuschüsse für Soloselbstständige. An diesen Entschluss angelehnt läuft aktuell eine großangelegte Petition mit zahlreichen Unterstützer*innen, die hier hier nachlesen und unterzeichnen könnt. Zudem wird am 28. Oktober 2020 das Bündnis #AlarmstufeRot, ein Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden der deutschen Veranstaltungswirtschaft, erneut in Berlin für eine Sicherung der Veranstaltungswirtschaft mit ihren zahlreichen Soloselbstständigen demonstrieren.
Musikräte D-A-CH verabschieden gemeinsame Erklärung
Zum Abschluss ihrer turnusmäßigen Jahrestagung am 28. und 29. September 2020 in Berlin verabschiedeten der Deutsche, Österreichische und Schweizer Musikrat (D-A-CH) eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie unter anderem eine nachhaltige Absicherung von Soloselbstständigen im Kulturbereich, eine Infrastrukturkostenhilfe für die Amateurmusikszene und angepasste Rahmenbedingungen für den EU-Kulturhaushalt ab 2021. Im Rahmen der D-A-CH Jahrestagung trafen die Spitzenvertreter der drei nationalen Musikräte zu Gesprächen mit der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Elisabeth Motschmann, und dem Schweizer Botschafter Dr. Paul R. Seger zusammen.
Onlineveranstaltungen des Deutschen Musikrats zum Musikunterricht in Grundschulen
23.000 Musiklehrkräfte fehlen an Grundschulen in Deutschland, bis zu 73% des Musikunterrichts werden fachfremd erteilt und etwa 7% fallen ersatzlos aus. Das sind einige der Ergebnisse der im März 2020 von Deutschem Musikrat, Bertelsmann Stiftung und den Landesmusikräten gemeinsam veröffentlichten Studie „Musikunterricht in der Grundschule“. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation weiter verschärft und der Musikunterricht an den Schulen ist zugunsten der Kernfächer oft komplett ausgefallen oder massiv eingeschränkt worden. Vor diesem Hintergrund plant der Musikrat ein Online-Seminar und eine Online-Fachtagung zur Auswertung der Studienergebnisse sowie zur Formulierung von Handlungsempfehlungen und Forderungen. Das Online-Seminar findet statt am 05.10.2020 von 16:00 bis 17:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist über diesen Link möglich. Die Online-Fachtagung findet am 09.10.2020 von 13:00 bis 16:00 Uhr statt. Ziel ist es, die Impulse aus der Studie aufzugreifen und in konkrete Handlungsempfehlungen für Bundes- und Landesebene zu übersetzen. Gemeinsam soll das gesellschaftliche Bewusstsein für die Unverzichtbarkeit einer kontinuierlichen und qualifizierten Musikalischen Bildung für eine ganzheitliche Persönlichkeitsbildung gestärkt werden. Bis zum 02. Oktober könnt ihr euch hier für die Online-Fachtagung anmelden. Das Programm der Fachtagung gibt es hier.
Deutscher Musikrat und Landesmusikräte fordern die Bundesregierung zur Koordination der Corona-Studienlage auf
Derzeit werden bundesweit zahlreiche Studien zur Gefahr einer Corona-Ansteckung durchgeführt. Die vielfältigen und zum Teil sehr unterschiedlichen Erkenntnisse dieser Untersuchungen werden zur Begründung herangezogen, wenn es um konkrete Hygienekonzepte und Verordnungen geht. So beruft sich auch der Berliner Senat in seiner aktuellen Corona-Verordnung, in der gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen pauschal verboten wird, auf aktuelle Erkenntnisse der Wissenschaft. Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung angesichts dieser großen Bandbreite an Erkenntnissen und Meinungen unterschiedlicher Akteure dazu auf, die Studiesnlage zu koordinieren. Es gehe dabei um um Orientierung und Einordnung der natürlicherweise großen Bandbreite an Erkenntnissen. Ziel sei es, auch dem Musikleben unter Wahrung der Hygienevorschriften größere Handlungsspielräume zu eröffnen. Der Deutsche Musikrat hatte bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. In Reaktion auf die aktuelle Corona-Verordnung des Berliner Senats hat der Deutsche Musikrat diese Forderung in einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2020 nochmals bekräftigt.