Herrenberg Urteil bringt Musikschulen in die Bredouille
Hessens Musikschulen schlagen Alarm, berichtet die Hessenschau in einem Radiobeitrag. Eine freiberuflich tätige Klavierlehrerin aus Herrenberg in Baden-Württemberg hatte wegen Verdachts auf Scheinselbstständigkeit auf Festanstellung geklagt und 2022 vor dem Bundessozialgericht Recht bekommen. Als Folge dieses „Herrenberg-Gerichtsurteils“ müssten Musikschulen jetzt viele der bisher freiberuflich tätigen Lehrkräfte festanstellen. Obwohl das Urteil eine Einzelfallentscheidung war, hatte es seitdem weitreichende Konsequenzen. Rund zwei Drittel der 2.700 Lehrkräfte in Hessen, die an etwa 66 öffentlichen Musikschulen tätig sind, arbeiten dort ohne Festanstellung.
Die Deutsche Rentenversicherung kündigte nach dem Urteil des Bundessozialgerichts an, die Honorarverträge sukzessive zu prüfen und nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern. Auf Hessens Musikschulen käme dann nach aktuellen Berechnungen ein Betrag von bis zu 18 Millionen Euro zu. Um außerdem Problemen mit rechtswidriger Scheinselbstständigkeit auch künftig aus dem Weg zu gehen, müssten die Musikschulen ihren Lehrkräften Festangestellten-Verträge anbieten. Das würde mindestens weitere 3,5 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Bei öffentlichen Musikschulen sind die Träger aber meist gemeinnützige Vereine oder Kommunen, die finanziell selbst nicht gut aufgestellt sind. Zwar gibt es auch Fördergeld vom Land Hessen, allein in diesem Jahr 4,4 Millionen Euro. Doch mehr als 60 Prozent der Gesamtkosten tragen die Eltern mit ihren Beiträgen. „Es wird darauf hinauslaufen, dass wir uns zu einem Elitebetrieb entwickeln, was sich dann nur noch die Gutsituierten leisten können“, sagt ein Musikschulleiter dem hr. Das dürfe nicht Aufgabe einer öffentlichen Musikschule sein. Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht, obwohl die Zeit drängt. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Musikschulen nur noch bis diesen Oktober Zeit gegeben, um die Verträge neu zu regeln. Viele Musikschullehrer*innen fürchten deshalb um ihre Existenz.
Die Deutsche Jazzunion stellt zum Thema eine Infobroschüre als PDF zur Verfügung, die per Mail angefordert werden kann, weitere Infos hat der Deutschen Tonkünstlerverband Berlin hier zusammengestellt.
Musiklehrermangel in Hessen – Landesmusikrat und BMU Hessen schlagen Vorgehen zur Lösung des Problems vor
Das Faktenblatt für Hessen der im Auftrag der Konferenz der Landesmusikräte erschienenen Studie zum „Musikunterricht an Grundschulen“ belegt, dass derzeit 60,1 Prozent des Musikunterrichts an Grundschulen von fachfremden Lehrkräften gehalten wird – die Prognose: 2028 werden in Hessen 2.808 Musiklehrkräfte an den Grundschulen fehlen, um den Unterrichtsbedarf zu decken. Die AG instrumentales Amateurmusizieren des Landesmusikrates Hessen und die Landesvertretung des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) sehen dringenden Handlungsbedarf, um die musikalische Zukunft des Landes zu sichern. Die AG schlägt gemeinsam mit der hessischen Landesvertretung des BMU zur Lösung des Musiklehrer*innenmangels ein zweiteiliges Vorgehen vor. Zum einen wird derzeit das Potenzial der vorhandenen musikpädagogischen Ressourcen von qualifizierten Gesangs- und Instrumentalpädagog*innen für allgemeinbildende Schulen nicht ausgeschöpft. Als kurzfristige Lösung wäre es daher sinnvoll, Maßnahmen und Programme für den Quereinstieg dieser Musiker*innen zu schaffen, um den Fachlehrer*innenmangel kurzfristig abzumildern. Zum anderen sehen AG und BMU als dringlich an, mit gezielten Maßnahmen das Studium des Lehramts Musik für die Grundschule attraktiver zu machen und die Lehr- und Ausbildungspläne in Schule und Universität zu überarbeiten um langfristig die Zahl der Musiklehrer*innen in Hessen zu steigern.
Ver.di veröffentlicht Umfrageergebnisse 2017 zur sozialen Lage von Musikschullehrkräften
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di veröffentlichte am 11. Dezember 2017 die Ergebnisse ihrer dritten bundesweiten Umfrage zur sozialen Lage von Musikschullehrkräften seit 2008. Befragt wurden Angestellte und Honorarkräfte an kommunalen Musikschulen sowie Privatlehrkräfte. Danach ist die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse erneut gestiegen, das Einkommen liegt bei vielen unterhalb der Armutsgrenze. Die Gründe liegen hauptsächlich in der ungebremsten Umwandlung fester Stellen in Honorarverhältnisse mit zu geringen Stundendeputaten und Honorarsätzen. Honorarkräfte sind generell unzureichend sozial gesichert. Die meisten von ihnen bekommen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, haben keinen Kündigungsschutz und werden wegen ihrer niedrigen Einkünfte in Altersarmut geraten. Werdende Mütter müssen mit Verlust ihrer Beschäftigung rechnen. Aber auch unfreiwillig in Teilzeit Angestellte sind nicht ausreichend gesichert. Der weit überwiegende Teil der unfreiwillig freien Mitarbeiter und der Teilzeitkräfte will deshalb fest in Vollzeit angestellt werden. Die Ergebnisse der Umfrage stehen hier zum Download bereit.