Petition zur geplanten Umsatzsteuerreform für Musikunterricht gestartet

Musiker*innen aufgepasst! Letzten Freitag fand die Übergabe eines Gesetzentwurfs an den Bundesrat statt, der enorme Auswirkungen auf die Zukunft des Musikunterrichts haben könnte. Finanzämter sollen demnach künftig entscheiden können, ob sie Musikunterricht wie bisher als “Bildungsleistung” oder als “Freizeitbeschäftigung” einstufen. Ist letzteres der Fall, würden zusätzlich 19% Umsatzsteuer anfallen. Musiklehrkräfte könnten dazu gezwungen sein, die Preise für den Unterricht drastisch anzuheben. Die Folge: Immer weniger Schüler*innen können sich die Unterrichtsstunden leisten. Damit wäre nicht nur die Existenzgrundlage tausender Musiklehrer*innen, sondern auch die musikalische Bildung sowie die Musikkultur in Deutschland gefährdet.
Eine Petition will das verhindern. Sie fordert: Qualifizierter Musikunterricht und andere kulturelle Bildungsleistungen müssen umsatzsteuerfrei bleiben. Der Zugang zu musikalischer Bildung soll nicht eingeschränkt werden.

Laut EU-Richtlinie ist Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien (Artikel 132 der MwStSystRL). Das schließt die Erziehung von Kindern & Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung, berufliche Umschulung sowie alle mit den oben genannten eng verbundenen Leistungen mit ein – also jeden Unterricht, der sich auf Inhalte von Schul- und Hochschulunterricht bezieht. Zum Thema gibt es diverse Stellungnahmen von Verbänden wie vom Deutschen Musikrat u.a.

19.08.2024