Förderprogramm „Musik für alle“

„Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Jedem Kind und jedem/jeder* Jugendlichen soll die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. fördert daher neue, außerschulische Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen). Anträge können ab sofort hier bis zum 1. September 2024 (mit Projektstart ab dem 01. Januar 2025) gestellt werden. Interessierte können sich beim Projektbüro beraten lassen.

30.05.2024

Förderprogramm „Musik für alle!“

Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023

17.07.2023

Förderprogramm „Musik für alle“

Das Förderprogramm „Musik für alle!“ richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Mit dem Programm sollen Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglicht werden. Vor Ort und lokal vernetzt arbeiten mindestens drei Institutionen zusammen, die gemeinsam die Organisation des Projekts übernehmen und sich mit verschiedenen Eigenleistungen einbringen. Mögliche Antragsteller: Chor, Musikverein, Orchester, Kirchengemeinde, Kommune, Musikschule, Förderverein, Kulturzentrum, Kreis- oder Regionalverband o.ä. Mögliche Bündnispartner: Schule, Kita, Hort, Kirchengemeinde, Flüchtlingszentrum, Feuerwehr, Hochschule, Jugendzentrum, lokale Caritas, Tafel… Anträge können ab sofort hier bis zum 1. Mai 2023 (mit Projektstart ab dem 01. Juli 2023) oder bis zum 1. September 2023 (mit Projektstart ab dem 01. November 2023) gestellt werden.

17.04.2023

„Musik für alle!“ fördert außerschulische Projekte für Kinder & Jugendliche in schwierigen Lebenslagen

Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Das Programm des Bundesverbands Chor & Orchester ist Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufenen Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, das vor allem Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zugute kommen soll, die in Deutschland in einer schwierigen sozialen Situation aufwachsen. Seit 2018 wurden im Rahmen von „Musik für alle!“ über 600 Einzelprojekte gefördert, an denen insgesamt über 8.000 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. Durchgeführt werden die einzelnen Projekte von professionellen Fachkräften mit Kompetenzen aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz und Pädagogik, die durch Ehrenamtliche unterstützt werden. Eine 24-seitige Broschüre gibt einen Überblick über das Förderprogramm, außerdem gibt es einen Flyer, der die Möglichkeiten aufzeigt, wie Chöre am Programm teilnehmen können. Für die nächste Förderphase „Kultur macht stark“ von 2023-2027 können interessierte Chöre, Orchester, Kirchengemeinden, Musikvereine, Kulturzentren oder Gemeinden jetzt Ideen für Musikprojekte einreichen (Antragsfristen: 15. Januar 2023, 1. Mai 2023, 1. September 2023).

10.01.2023

Kultur macht stark – jetzt bewerben

Das Förderprogramm „Musik für alle!“ richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren aus bildungsbenachteiligten Verhältnissen. Die Organisation und Durchführung erfolgt in sogenannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen. Für Projekte im Zeitraum 1. März – 31. Juli 2022 ist die Antragsfrist der 15.01.2022. Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Die Förderer geben einige Beispiele für Ideen, die coronakonform umgesetzt werden können, darunter Kompositions- und Schreibwerkstatt mit Musicalplanung, Instrumentenbau (Cajon, Orgelpfeifen…), Hörspiel- oder Filmproduktion, digitale Schnitzeljagd zu musikalischen Themen und mehr. Diese Ideen und viele weitere können im Modul Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition bis zum 15. Januar 2022 beantragt werden.

15.11.2021

Förderprogramm „Musik für alle!“

Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Als Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.  Chöre, Orchester und Musikvereine sowie Kulturinstitutionen bei ihren Vorhaben. Das Programm fördert Angebote für finanzschwache und bildungsferne Kinder und Jugendliche, die zwar in Schulen durchgeführt werden können, aber außerhalb des regulären Unterrichts, nachmittags, im offenen Ganztagsbetrieb oder am Wochenende stattfinden müssen. Bei Kitas und Kindergärten ist eine Förderung als Schnupperprojekt möglich. Auch hier muss die Teilnahme freiwillig sein. Die Organisation und Durchführung der Projekte erfolgen in so genannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen.

Interessierte können sich im Projektbüro beraten lassen und ihren Antrag online hier stellen; Antragsfristen im Jahr 2020: 1. Juni 2020 (für Projektbeginn 1. August 2020), 1. September 2020 (für Projektbeginn 1. November 2020). Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.

28.04.2020

Jetzt bewerben: Musik für alle!

Mit „Musik für alle!“ des Bundesverbandes der Chöre und Orchester werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet Förderung für die Umsetzung der Projektideen. Die Antragsfrist ist der 01.05.2020.

06.04.2020

BDO sucht eine*n Projektleiter*in (Trossingen) (bis 30.11.2017 bewerben!)

Für das Förderprogramm „Musik für alle!“ im Rahmen von „Kultur macht stark“ sucht die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e. V. (BDO) zum 1. Januar 2018 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Person für die Projektleitung (Teilzeit 70%, TVöD Bund, E12) in Trossingen. Bewerbungsschluss ist am 30. November 2017.

27.11.2017