Frankfurt bewirbt sich als Corona-Modellregion

Die Stadt Frankfurt will sich als Modellregion des Landes Hessen bewerben – und zwar zugeschnitten auf die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Die Gastronomie soll ebenfalls eingebunden werden. Geplant ist ein Modellprojekt unter der Federführung des Gesundheitsamtes und mit wissenschaftlicher Begleitung in ausgewählten Kultur-, Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieben in einem begrenzten Gebiet des Frankfurter Stadtgebiets. Kultur und Veranstaltungen könnten dort wieder stattfinden – mit den üblichen derzeit geltenden Hygienestandards, mit negativen Schnelltests beim Eintritt und digitaler Kontakpersonennachverfolgung. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen bekommen bei negativem Test eine entsprechende Bescheinigung via QR-Code, die einen Tag gültig ist. Die Veranstalter*innen kontrollieren die Einhaltung der Hygienestandards sowie die Testergebnisse und melden die Besucher*innen per App an. Von dem Modellprojekt erhofft sich die Stadt auch eine Signalwirkung für andere Städte und übrige Wirtschaftszweige, wie auch eine weitere Öffnung unter den gegebenen Voraussetzungen. Die wissenschaftliche Begleitung soll Hinweise liefern, wie das Übertragungsrisiko insgesamt gesenkt werden kann. Auch andere Bundesländer haben Modellprojekte ausgeschrieben, darundet Schleswig-Holstein.

30.03.2021

Allianz der Freien Künste lobt Baden-Württembergs Hilfsmodell

Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung: „Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die 18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel! Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen
Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen! Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.“

14.04.2020