„i-portunus houses” startet Förderung von Residenzen
Mit dem Förderbereich „i-portunus houses“ geht das Pilotprogramm zur Mobilitätsförderung in eine neue Phase. Gefördert werden Organisationen oder etablierte Einzelkünstler*innen, die sich für ein Projekt mit zwei bis fünf weiteren Personen zusammenschließen. Das Projekt muss die physische Mobilität einiger beteiligten Personen beinhalten, kann aber durch digitales Zusammenarbeiten ergänzt werden. Sowohl die antragstellende Organisation sowie die am Projekt beteiligten Künstler*innen erhalten eine finanzielle Förderung. Projekte aus allen Sparten und Bereichen des Kultursektors können gefördert werden (ausgenommen rein audio-visuelle Projekte). Bewerbungsschluss: 30.06.2021
Ausschreibung der EU-Kommission: Mobility scheme for artists and/or culture professionals
Mit Blick auf die EU-Kulturförderung ab 2021 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung veröffentlicht, die die Grundlage für eine zukünftige Mobilitätsförderung für Kunst- und Kulturschaffende im Rahmen des Nachfolgeprogramms von KREATIVES EUROPA KULTUR bilden soll. Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen und Einzelpersonen, die ein nachhaltiges Modell für eine individuelle Mobilitätsförderung entwerfen und testen sollen, das europäischen KünstlerInnen und Kulturschaffenden ermöglicht, grenzüberschreitend zu arbeiten und sich zu engagieren. Die BewerberInnen sollen innerhalb von 14 Monaten insgesamt drei Aufgaben erfüllen: eine Analyse der Bedürfnisse des europäischen Kultur- und Kreativsektors und dessen Mobilität, die Testphase einer Mobilitätsförderung und darauf basierende Empfehlungen für die Ausgestaltung einer solchen Förderung ab 2021. Einreichfrist: 31.08.2018
STEP – Mobilitätsförderung der European Cultural Foundation
„Supporting Travel for Engaged Partnerships“, kurz STEP, ist das Programm der European Cultural Foundation sowie der Compagnia di San Paolo zur Mobilitätsförderung von Kunst- und Kulturschaffenden. Es ermöglicht KünstlerInnen und Kreativen innerhalb Europas und seinen Nachbarländern zu reisen, um einen Beitrag zum Aufbau einer solidarischen, partizipatorischen und gerechteren Gesellschaft zu leisten. Bewerbungen für die Übernahme von Reisenkosten müssen mindestens 60 Tage vor der entsprechenden Reise eingereicht werden.