GEMA-Mitgliederversammlung lehnt Reform der Kulturförderung ab
Die geplante Reform der Kulturförderung bei der GEMA ist vorerst gescheitert: Bei der Mitgliederversammlung mit mehr als 1.000 Teilnehmer*innen erreichte der Reformantrag keine ausreichende Mehrheit. Kern der Reform war die Abschaffung der Unterscheidung zwischen E- und U-Musik in der Kulturförderung. Nur die Textdichter*innen stimmten mit über 99 % für den Antrag, während Komponist*innen (64,4 %) und Musikverlage (61,2 %) die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlten. Alle weiteren damit verbundenen Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Das Thema bleibt dennoch auf der Agenda: 2026 wird die Reform erneut diskutiert. Die GEMA betont, dass bei den Mitgliedern ein breiter Konsens über den Reformbedarf besteht.
DKV zeigt großes Meinungsspektrum in Einzelstatements zur geplanten GEMA-Reform
Am 15.05.2025 sollen die Mitglieder in der GEMA-Mitgliederversammlung über die geplante GEMA-Reform abstimmen. Mit der Reform strebt die GEMA eine zukunftsfähige und gerechtere Verteilungspraxis an, in dem sie die bisherige Trennung von E- und U-Musik aufhebt und eine neue Sparte für sogenannte Kultur-Konzerte etabliert, in denen künstlerisch anspruchsvolle Musik gespielt wird. Der Deutsche Komponist*innenverbandes (DKV) hat jetzt persönliche Statements von Vorstandsmitgliedern und Fachgruppenvorsitzenden veröffentlicht, die einmal mehr zeigen, dass es sehr viel Kritik und einen großen Gesprächsbedarf gibt. Eine der Kritikpunkte ist, dass die Reform nicht unter der paritätischen Beteiligung der Musikverbände zustande gekommen und fundierte Alternativvorschläge nicht berücksichtigt worden seien. Bedenklich finden einige auch, dass die Ablösung der kollektiven Verteilung durch das Inkasso-Prinzip die Sparte E besonders schwer treffe und kommerziell noch nicht so erfolgreiche Künstler*innen in Zukunft leer ausgingen. Mit den Einzelstatements will der DKV das Meinungsspektrum zu diesem genreübergreifenden Thema aufzeigen und für einen konstruktiven Diskurs werben.
Die kompletten Statements findet ihr hier.
PRO MUSIK begrüßt geplante GEMA Reform (Infoveranstaltung 30.04.25)
Als bundesweite Interessenvertretung freier Musikschaffender, die sich für faire Rahmenbedingungen, soziale Gerechtigkeit und kulturelle Vielfalt in der Musikbranche einsetzt, begrüßt der Verband PRO MUSIK ausdrücklich die angestrebte Reform der GEMA, die eine zukunftsfähige und gerechtere Verteilungspraxis ermöglichen soll. Zum einen unterstützt er die geplante Abschaffung der E- und U-Musik-Trennung, da sie die Benachteiligung von musikalischen Ausdrucksformen wie Jazz, Pop, Elektro oder Filmmusik beende. Zum anderen sei die Reform ein Bekenntnis zu einer solidarischen Kulturförderung, da es künftig eine neue Sparte für sogenannte Kultur-Konzerte geben soll, in denen künstlerisch anspruchsvolle Musik gespielt wird. Auch eine Übergangsregelung wird positiv hervorgehoben: Da die Reform insbesondere für Komponist*innen aus der bisherigen E-Musik-Sparte Herausforderungen mit sich bringen könne, soll ein Härtefall-Fonds durch die GEMA eingeführt werden. Zusätzlich sei eine Übergangs- und Kompensationsphase über vier Jahre geplant, um einen fairen Wandel zu gewährleisten.
Bei der GEMA Mitgliederversammlung (13.-15. Mai) soll die Reform beschlossen werden. Eine Übersicht zeigt, ob und wie du an der Mitgliederversammlung teilnehmen kannst. Am 30.04. um 14 Uhr bietet PRO MUSIK gemeinsam mit VERSO, Song e.V. und DEFKOM eine Infoveranstaltung zur Besprechung des Reformantrags an. Interessierte können sich per Mail melden. Auch die GEMA bietet am 06.05.2025 von 11 bis 13 Uhr eine Infoveranstaltung an, in der der finale Antrag vorgestellt wird. Die Anmeldung ist bis zum 05.05.2025 möglich.
Deutsche Jazzunion lädt zum Jazzforum „Jazz Now!“ 31.10.-01.11.24 in Stuttgart ein
Die Deutsche Jazzunion lädt am Donnerstag, den 31. Oktober und Freitag, den 1. November 2024 zum 28. Jazzforum, der Jazz Now! 2024 ins Theaterhaus Stuttgart ein. Diesjähriger Kooperationspartner der biennalen Jazzkonferenz ist die IG Jazz Stuttgart. Das Jazzforum findet alle zwei Jahre in einem anderen Bundesland statt und richtet sich an Jazzprofis, Jazzstudierende, Jazzamateur*innen und Jazzliebhaber*innen. Die Jazz Now! hat sich als eine wegweisende Plattform etabliert, mit der Raum für Austausch zu aktuellen berufspolitischen Themen geschaffen und neue Impulse gesetzt werden sollen. Bei den Panels stehen in diesem Jahr die Themen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Streaming und Urheberrechte sowie Exportförderung im Fokus. Das Forum beginnt mit einem Panel zur Veränderung der Kulturförderung, bei dem Politiker*innen aus Land und Kommune sowie Vertreter*innen der Szene darüber diskutieren, wie die soziale Absicherung von freischaffenden Jazzmusiker*innen gestärkt werden kann. Ein besonderes Highlight ist die Präsentation des Jazzberichts 2024, der von der Bundeskonferenz Jazz erarbeitete Bericht über die Lage des Jazz in Deutschland. Erstmals wird ein Kinderworkshop der Jazzpilot*innen angeboten und es findet die zweite Mitgliederversammlung des Jahres der Deutschen Jazzunion statt. Nach den tagsüber stattfindenden Formaten, die auch Workshops beinhalten, lädt die IG Jazz Stuttgart am Abend zu den Konzerten der 45. Stuttgarter IG JAZZTage ein, die ebenfalls im Theaterhaus stattfinden.
Die Teilnahme an der Jazz Now! 2024 steht allen Interessierten offen und ist kostenlos. Um Anmeldung zu den Workshops wird gebeten. Das Programm findet ihr online.
Jubiläums-Jazzforum Marburg 13.-15.07.2023
Die Deutsche Jazzunion feiert im Juli 2023 ihr 50jähriges Bestehen und veranstaltet aus diesem Anlass vom 13.–15. Juli 2023 ein Jubiläums-Jazzforum am historischen Ort der Vereinsgründung im Jahr 1973. Die Konferenz wird in Kooperation mit der Stadt Marburg, dem Jazzverband Hessen und der Jazz Initiative Marburg veranstaltet und von den Konzerten des „Marburger Jazzsommers“, der vom 12.–16. Juli 2023 an verschiedenen Kulturorten der Stadt stattfindet, umrahmt. Dabei könnt ihr Ale Hop & Laura Robles, Angelika Niescier & Aki Takase, Luise Volkmann Été Large, Britta Rex Quartett, Tamara Lukasheva u.v.w. live sehen und bei Workshops und Sessions mitmachen. An drei Tagen werden Akteur*innen der Jazzszene aus Hessen und ganz Deutschland die Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Deutschen Jazzunion unter die Lupe nehmen. Neben der Ausstellung German Jazz des Jazzinstituts Darmstadt sind Paneldiskussionen zu aktuellen Herausforderungen und Perspektiven der deutschen Jazzszene geplant. Außerdem sind Mitgliederversammlungen der Deutschen Jazzunion und des Jazzverbands Hessen (15.07.) vorgesehen.
GEMA beschließt Nothilfe-Programm für Musikurheber und Kulanzregelungen für Veranstalter
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.
Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen.
Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.
Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.
Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.
E-Mail für Mitglieder: ed.am1751418669eg@ec1751418669ivres1751418669redei1751418669lgtim1751418669
E-Mail für Kunden: ed.am1751418669eg@tk1751418669atnok1751418669