Künstler*innenstipendien Mecklenburg-Vorpommern 2021
Mecklenburg-Vorpommern vergibt auch in diesem Jahr seine bewährten Künstler*innenstipendien. Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstler*innen beispielsweise eine monatliche Unterstützung von bis zu 2.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiat*innen über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2021 (Posteingang). Zudem werden auch die Überbrückungsstipendien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wieder aufgelegt. Diese können in der neuen Phase auch ein zweites Mal beantragt werden.
Überbrückungsstipendien für Musiker*innen aus Meckenburg-Vorpommern
Die Landesregierung in Meckenburg-Vorpommern hat für Künstler*innen, Kulturschaffende, Weiterbildungsträger und Gedenkstätten ein 20 Mio. teures Corona-Hilfspaket geschnürt. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.
In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) sieht das Hilfspaket für die Kultur Unterstützungen auf sechs Säulen vor, unter anderem Überbrückungsstipendien in Höhe von je 2000.-€ für freischaffende Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten und bei der KSK angemeldet sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens.
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag wird in Kürze bereitgestellt. Weitere Informationen erhaltet ihr beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Tel. 0385 –588 7033. Bitte sendet eure Anfrage gerne auch per E-Mail an ed.gn1750227781ureig1750227781er-vm1750227781.mb@L1750227781KW-911750227781C1750227781, ihr erhaltet dann so schnell wie möglich eine Rückmeldung. (Quelle: Newsletter DRMV)