Melodiva - female music network Logo

Musikerinnen mit Instrumenten Logo


Nichts ist in Ordnung – Allianz der Freien Künste äußert sich zu Hilfsmaßnahmen

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gebe es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. Bei den November- und Dezemberhilfen ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den „indirekt Betroffenen“. Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen: Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.

20.01.2021

Olaf Scholz plant Schutzschirm für Veranstaltungsbranche

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant einem Medienbericht zufolge eine staatliche Kosten-Übernahme für Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssten. Er wolle die Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen, „sonst ist die Pandemie irgendwann vorbei, aber es finden keine Konzerte statt“, sagte Scholz in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Die Bundesregierung wolle alle Aufwendungen abrechnungsfähig machen, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz der Zeitung. „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Durch die Maßnahme solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen.  Zudem arbeite er laut der Zeitung an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen soll, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden können und daher nicht wirtschaftlich sind.

08.12.2020

Kultur und Nachhaltigkeit

Kultur und Medien spielen eine große Rolle, wenn es um eine nachhaltige Entwicklung, um Umwelt- und Klimaschutz geht. Im Nachhaltigkeitsbericht 2020 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zum ersten Mal einen Überblick über das breite Spektrum ihrer Aktivitäten vor, mit denen die Nachhaltigkeitsziele der UN erreicht werden sollen. Das E-Paper des Nachhaltigkeitsberichts 2020 kann hier abgerufen werden. Und auch immer mehr Kulturakteure beschäftigen sich endlich mit dem Klimaschutz. So hat kürzlich die Universität der Künste Berlin den Klimanotstand ausgerufen. Der Akademische Senat der UdK beschloss im Zuge dessen verschiedene Handlungsziele und gründete unter anderem eine Kommission für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

18.11.2020

Allianz der freien Künste und Deutsche Jazzunion fordern Unternehmer*innenlohn jetzt!

Als Reaktion auf die am 28.10. vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern haben die Deutsche Jazzunion und die Allianz der freien Künste eine Petition mit dem Titel „Unternehmer*innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur“ veröffentlicht. Sie verweisen auf die existentiellen EInschnitte, die die Maßnahmen für Kulturschaffende bedeuten: „Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage. (…) Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen. Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern. (…) Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein. Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen. Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur*innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten.“

02.11.2020

26 EU-Kulturminister*innen legen gemeinsame Erklärung zur Corona-Krise vor

Die kroatische Ratspräsidentschaft hat am 1. Mai eine gemeinsame Erklärung zur „Kultur in Zeiten der Covid 19-Krise“ vorgelegt, Initiiert von der deutschen Kulturstaatsministerin Grütters ist sie von 26 Kultur- und Medienministerinnen und -ministern der Europäischen Union unterzeichnet. Darin mahnen die Minister an, dass die auf EU-Ebene geplanten Hilfen aus den Fonds und Programmen auch die Kultur und die Medien erreichen müssen. Das für die Kultur wichtige Förderprogramm „Kreatives Europa“ soll so flexibel wie möglich ausgestaltet werden. Die Erklärung geht zurück auf einen informellen Austausch, an dem die Ministerinnen und Minister am 8. April per Videokonferenz teilgenommen hatten. Das Gespräch diente dem Austausch über die bislang in den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten nationalen Hilfsinstrumente. Zum anderen wurde diskutiert, welche Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene noch ergriffen werden sollen, um die Kultur und den Kreativsektor auch zukünftig in der Phase des Neustarts und der Erholung zu unterstützen. Diese Überlegungen sind in die gemeinsame Erklärung eingeflossen. Die Erklärung, die mit Ausnahme Ungarns von allen EU-Mitgliedstaaten mitgetragen wurde, würdigt damit ausdrücklich die Bedeutung der Künstler*innen, der Kreativen und der Journalist*innen.

04.05.2020

Petition #saveEUculture fordert Politik zu wirksamen Maßnahmen auf – GVL schließt sich an

Die Corona-Pandemie führt bei den Kreativschaffenden Europas zu einmaligen Herausforderungen und existenziellen Sorgen. Um den Kreativen in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen, hat sich AEPO-ARTIS, die Dachorganisation der europäischen Verwertungsgesellschaften für ausübende Künstler, der Kampagne „SaveEUculture“ angeschlossen. Ziel der Kampagne ist es, kurz- und mittelfristige Hilfen für die europäische Kultur- und Kreativbranche sicherzustellen und so langfristig eine vielfältige Kulturlandschaft auch nach der Covid-19-Pandemie sicherzustellen. Auch die GVL hat sich der Kampagne angeschlossen und ruft ihre Berechtigten dazu auf, die dazugehörige Petition zu zeichne. In einem offenen Brief fordert die Aktion sowohl kurzfristige, unbürokratische Maßnahmen wie finanzielle Hilfen, Sicherstellung des Zugangs zu Sozialleistungen für Kulturschaffende unter besonderer Berücksichtigung von Freiberuflern, Selbstständigen und anderen in atypischen Beschäftigungsformen, Entschädigung für den Wegfall von Einkommen etc.; als auch ein Konjunkturpaket nach Ende der Krise, um die langfristigen Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche zu bewältigen.

21.04.2020

Musiklehrermangel in Hessen – Landesmusikrat und BMU Hessen schlagen Vorgehen zur Lösung des Problems vor

Das Faktenblatt für Hessen der im Auftrag der Konferenz der Landesmusikräte erschienenen Studie zum „Musikunterricht an Grundschulen“ belegt, dass derzeit 60,1 Prozent des Musikunterrichts an Grundschulen von fachfremden Lehrkräften gehalten wird – die Prognose: 2028 werden in Hessen 2.808 Musiklehrkräfte an den Grundschulen fehlen, um den Unterrichtsbedarf zu decken. Die AG instrumentales Amateurmusizieren des Landesmusikrates Hessen und die Landesvertretung des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) sehen dringenden Handlungsbedarf, um die musikalische Zukunft des Landes zu sichern. Die AG schlägt gemeinsam mit der hessischen Landesvertretung des BMU zur Lösung des Musiklehrer*innenmangels ein zweiteiliges Vorgehen vor. Zum einen wird derzeit das Potenzial der vorhandenen musikpädagogischen Ressourcen von qualifizierten Gesangs- und Instrumentalpädagog*innen für allgemeinbildende Schulen nicht ausgeschöpft. Als kurzfristige Lösung wäre es daher sinnvoll, Maßnahmen und Programme für den Quereinstieg dieser Musiker*innen zu schaffen, um den Fachlehrer*innenmangel kurzfristig abzumildern. Zum anderen sehen AG und BMU als dringlich an, mit gezielten Maßnahmen das Studium des Lehramts Musik für die Grundschule attraktiver zu machen und die Lehr- und Ausbildungspläne in Schule und Universität zu überarbeiten um langfristig die Zahl der Musiklehrer*innen in Hessen zu steigern.

21.03.2020

VUT fordert Hilfsfonds in Höhe von fast vier Millionen und Härtefallregelung

Die Absage von zum Teil jahrelang geplanten Veranstaltungen und Tourneen betrifft die gesamte musikwirtschaftliche Wertschöpfungskette und alle Gewerke: Von ausbleibenden Gagen für Künstler*innen und ihr Live-Team (Booker*innen, Tourmanager*innen, Techniker*innen) und fehlenden Einnahmen aus Tonträger- und Merchandise-Verkäufen bei Künstler*innen, Labels und Vertrieben über fehlende GEMA-/GVL-Einnahmen für Künstler*innen und Musikverlage bis hin zu nicht bezifferbaren negativen Auswirkungen für die Karrieren durch fehlenden Sichtbarkeit. Um die Musikwirtschaft zu unterstützen, fordert der VUT einen Dreiklang aus möglichst unbürokratischen und schnellwirkenden Maßnahmen:

  1. Einen Hilfsfond in Höhe von 3,9 Milliarden Euro für alle Gewerke der Musikwirtschaft: Laut einer 2015 durchgeführten Studie des Bundeswirtschaftsministeriums* übertrifft die Musikwirtschaft mit insgesamt 127.000 Selbständigen und Arbeitnehmer*innen die Erwerbstätigenzahlen jeder anderen Medienbranche. Die Bruttowertschöpfung lag dabei mit rund 3,9 Milliarden Euro sogar über der von Filmwirtschaft, Radioveranstaltern, Buch- oder Zeitschriftenverlagen. Innerhalb der sieben Teilbranchen der Musikwirtschaft wiederum haben die Musikveranstaltungen (27%) und Musikaufnahmen (22%) die höchste Bruttowertschöpfung, gefolgt von den Bereichen Musikinstrumente (19%), Kreative (15%), Musikunterricht (10%), Musikverlage (5%) und Verwertungsgesellschaften (2%). 
  2. Eine Härtefallregelung für kleine Unternehmer*innen und Selbständige: Im VUT sind rund 1.200 Musikunternehmer*innen zusammengeschlossen, viele davon sind Einzelunternehmer*innen und kleine Unternehmen. Diese arbeiten meist mit einer Mischkalkulation, Gewinne werden oft sofort in neue Projekte investiert, erfolgreiche Künstler*innen oder Projekte finanzieren Newcomer. Ausfälle über Wochen oder Monate sind für diese Akteure existenzbedrohend. Um Insolvenzen zu verhindern, muss es für solche Notfälle einen unkomplizierten Auffangplan (z.B. Überbrückungskredite mit geringen Zinsen) geben.
  3. Der VUT bittet darüber hinaus die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL, ihre Jahresverteilungen vorzuziehen und ihren Mitgliedern und Berechtigten als Soforthilfe eine Vorauszahlung in Höhe der letztjährigen Abrechnungen auszuzahlen.

Zusätzliche Anregungen:

  • Der VUT fordert Landesregierungen auf, klare und eindeutige Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung über Absagen nicht den Veranstaltenden überlassen. Wenn die Spielstätten und Festivals auf eigene Faust absagen, sind sie in der Haftung und müssen ggf. Gagen erstatten trotz Ausfall.
  • Banken sollten kleinen und mittleren Unternehmen der Musikwirtschaft eine unkomplizierte Kreditvergabe mit geringen Zinsen ermöglichen.
  • Konsument*innen sollten – wenn es für sie tragbar ist – ihre gekauften Tickets nicht zurückgeben und die Kosten zurückfordern, um Spielstätten, Veranstalter*innen und Künstler*innen nicht zusätzlich finanziell zu belasten.
16.03.2020