Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

28.10.2020