Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird. 

26.05.2021

Kommunen bewerben sich als Modellregion für Lockerungen

Viele Kommunen wollen Öffnungsmöglichkeiten für Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungen in der Corona-Pandemie testen. Dafür bewerben sie sich bei ihren jeweiligen Landesregierungen als Modellregion. Hintergrund ist ein neuer Beschluss der Bund-Länder-Schalte in Berlin, wonach „Modellprojekte und einzelne Regionen oder Landkreise, die unter der Inzidenz von 50 beziehungsweise 100 liegen“ Lockerungen ausprobieren, die jeweils von der Landesregierung genehmigt werden müssen. Die Idee dabei: Vor dem Einkaufen, Museumsbesuch o.ä. steht ein Coronavirus-Schnelltest an einem Testzentrum. Fällt dieser negativ aus, gibt es eine Bescheinigung, mit der dann in den folgenden 24 Stunden Einkaufen u.ä. möglich ist. Die meisten Kommunen möchten die Lockerungen, um nach Ostern Einzelhandel und Gastronomie öffnen zu können; Frankfurt am Main plant zudem Öffnungen in ausgewählten Kulturbetrieben. Die Modellprojekte sind zeitlich befristet und finden unter strengen Hygieneauflagen, mit negativen Schnelltests beim Eintritt und digitaler Kontaktpersonennachverfolgung statt. Wie und wann entschieden wird, wer als  Modellregion ausgewählt wird, ist aber noch unklar.

30.03.2021

Mehr Platz für Musik – Neue Regelungen aus den Bundesländern

Manch eine Musiker*in darf sich doch endlich wieder aus ihrem Mauseloch wagen: in einigen Bundesländern geht es weiter in Richtung Lockerungen der Corona-Bestimmungen.

Rheinland-Pfalz erlaubt Proben von Chören und Blasorchestern im Freien seit 10. Juni unter strengen Hygiene- und Abstandsregelungen. Der Landesmusikrat Berlin fordert ebenfalls eine Erlaubnis des Musizierens im Freien: anders als für Sportgruppen ist dies für Musiker*innen dort noch nicht erlaubt. Allerdings will das Land professionellen Musikern im Sommer die Open-Air-Saison ermöglichen. Auch in Bayern ist seit dem 8. Juni ist ein eingeschränkter Probenbetrieb für Instrumentalgruppen im Laienbereich wieder möglich. Diese können nun unter Beachtung strenger Schutz- und Hygienemaßgaben in Gruppen von bis zu zehn Personen erfolgen. Grundsätzlich muss zum Beispiel ein Abstand von zwei Metern zwischen den Musikern eingehalten werden, bei Blasinstrumenten drei Meter. Der Bayrische Chorverband protestiert dagegen, dass Chöre von dieser Regelung ausgenommen bleiben und verweist auf mehrere Studien, die ergaben, dass Singen keine signifikant größeren Luftbewegungen verursacht als normales Sprechen.

10.06.2020

Lockerungen für Veranstaltungen in Berlin und Baden-Württemberg

Ständig gibt es neue Verordnungen, so dass auch einschlägige Listen zu den Regeln in verschiedenen Bundesländern nicht immer aktuell sind. Am sichersten ist daher immer die Information über die offiziellen Webseiten der einzelnen Bundesländer bzw. deren großer Kulturverbände. Aktuell gibt es mancherorts. wieder Erleichterungen für Veranstalter zu verzeichnen: Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen, dass seit dem 02. Juni 2020 Veranstaltungen für Publikum bis zu 150 Personen durchgeführt werden dürfen. Open Air können es 200 Personen sein. Ab dem 30. Juni 2020 wird das für Veranstaltungen in Räumen bis zu 300 Personen möglich sein. Open Air können ab 16. Juni bis zu 500 Personen und ab 30. Juni bis zu 1000 Personen teilnehmen. Es gelten die einschlägigen Hygieneregeln. Insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen muss gewährleistet werden. Öffentliche Veranstaltungen in überwiegend öffentlich geförderten Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen allerdings nicht stattfinden. Die Perspektive für diese Häuser ist die neue Spielzeit. In Baden-Württemberg sind seit dem 1. Juni Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern wieder erlaubt – wenn die inzwischen üblichen Abstands- und Hygienevorschriften in den Räumen eingehalten werden können.

04.06.2020

Corona-gerechte Bestuhlung zeigt: das „neue Live“ hat nur noch 20% Auslastung

Ein skurriles Bild macht derzeit in den sozialen Medien die Runde: Die Corona-gerechte Bestuhlungsvariante der  Werretalhalle Löhne zeigt, wie ein Konzert-/Theatersaal nach den neuen Lockerungen mit Abstandgebot bestuhlt werden darf. Das Theater hat eigentlich 313 Plätze, im Falle einer „Wiedereröffnung“ werden daraus 66. Die geltenden Hygieneschutzbestimmungen bedeuten eine Reduzierung der verkaufbaren Plätze (also Tickets!) um 70 bis 80 Prozent. Während also in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass die Kultur bald wieder fröhlich losgehen kann, erweisen sich die neuen Abstandsregelungen in der Realität und betriebswirtschaftlich als nicht wirklich umsetzbar.

Im übrigen kann davon ausgegangen werden, dass auch die Abstandsregelung in geschlossenen Räumen bei Konzert- und Theatervorstellungen von einer Stunde und länger nicht verhindern können, dass COVID-19 während dieser Events weitergetragen wird. Je länger frau in einem geschlossenen Raum mit vielen weiteren Personen ohne natürliche Belüftung verbringt, desto höher ist das Ansteckungsrisiko. Einen anschaulichen und sehr lesenswerten Artikel dazu hat die Biologie-Professorin Erin Bromage an der University of Massachusetts Dartmouth hier veröffentlicht.

11.05.2020