Jazz thing Soli-Abo mit Spende für A-Trane-Musiker*innen & Techniker*innen
Das Jazzmagazin Jazz thing möchte sich solidarisch zeigen und funktioniert sein Soli-Abo um: 50% aller Einnahmen aus den bis 31.12.2020 bestellten Abos – 18 Euro – fließen als Spende an die Musiker*innen und Techniker*innen des Shutdown-Livestreaming-Programms des Berliner Jazz Clubs A-Trane. Das A-Trane ist ein Jazzclub in der Hauptstadt, der so gut wie ohne Förderung durch die öffentliche Hand auskommen und wirtschaften muss – und trotzdem seit vielen Jahren ein tolles Programm von internationalem Format, aber auch mit vielen Berliner Musiker*innen auf die Beine stellt. Im November bietet der Club ein qualitativ hochwertiges, kostenpflichtiges Live-Streaming-Programm an. Das Eröffnungskonzert von „Second Shutdown Project: The A-Trane Live-Stream Series“ findet gleich an zwei Abenden statt: am 14. und 15. November mit dem Trio der Pianistin Clara Haberkamp.
Damit gibt das Magazin fünf Ausgaben eines Abo-Jahres de facto zum Selbstkostenpreis ab. Soli-Abonnent*innen winkt nicht nur gutes Karma, sondern auch eine CD als Begrüßungsprämie und die Chance, eine CD aus einer Verlosungsaktion zu gewinnen. Beim Premium-Abo gibt es mit jedem Heft noch eine CD des jeweils aktuellen Acts der „Jazz thing Next Generation“-Reihe dazu – das macht fünf Hefte und fünf CDs im Jahr für nur 73,40 € (der Spendenbetrag in Euro bleibt derselbe).
Petition erfolgreich: Musikschulen in Hessen öffnen wieder
Das Engagement der letzten Tage hat sich gelohnt, die von der Musikschule Mollenhauer aus Fulda gestartete Petition hat dazu beigetragen, dass die Musikschulen in Hessen ab sofort wieder öffnen dürfen. Die Petition hatte sich dagegen gewehrt, dass Musikschulen im Zuge des zweiten Lockdowns als Freizeit- und nicht als Bildungseinrichtung eingestuft worden waren und deshalb geschlossen werden sollten. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nun im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert, um im Gleichklang mit den anderen Bundesländern zu bleiben. Aktuell gibt es noch keine Infos, wie es mit Gruppenunterricht und Früherziehung weitergeht, dies wird in Kürze den aktualisierten Verordnungen und Auslegungshinweisen auf Hessen.de zu entnehmen sein.
#artistathome: Fjarill starten Crowdfunding für neues Album „POËSI“

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Alarmstuferot-Demo in Frankfurt 14.11.2020
Das Aktionsbündnis Alarmstuferot Hessen ruft am 14.11.2020 zur Demo in Frankfurt auf, um auf den drohenden Niedergang der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen. Die Kundgebung an der Bockenheimer Warte wird ab 16 Uhr als Podiumsdiskussion veranstaltet, einen Demonstrationszug wird es in Frankfurt nicht geben. Bitte haltet euch weiterhin an die Hygieneregeln: Maske tragen, Abstand halten, Alkoholverbot. Kommt vorbei!
Petition fordert, Einzelunterricht an Musikschulen in Hessen wieder zu ermöglichen
Der wegen der hohen Covid-19-Infektionsraten beschlossene Teillockdown in Deutschland hat mitunter auch Auswirkungen auf den Unterricht in Musikschulen. In Hessen müssen diese nach einer von der Landesregierung beschlossenen Verordnung bis 30.11.2020 schließen. Eine Musikschule in Fulda wendet sich nun mit einer Petition an die hessische Landesregierung mit der Forderung, Einzelunterricht für Musikschulen wieder zu ermöglichen. Sie weist in ihrer Petition auf einen Facebook-Eintrag der hessischen Landesregierung vom 29.10.2020 hin, nach dem der Einzelunterricht für Bildungsangebote in allen Bereichen möglich sei – Musikunterricht jedoch nur außerhalb von Musikschulen weiterhin erlaubt sei, Musikschulen selber aber schließen müssten! Das hieße, dass ein*e Musiklehrer*in von Haus zu Haus ziehen und seinen Unterricht dort in Küche, Wohnzimmer oder Esszimmer halten könne, die Musikschulen in ihren Räumlichkeiten mit durchdachtem Hygiene- und Abstandkonzept keinen Einzelunterricht mehr anbieten dürfen. Weiter heißt es in der Petition, „dass Volkshochschulen geöffnet bleiben und Jugendarbeit (wenn der Bildungsaspekt im Vordergrund steht) weiter stattfinden darf. Ohne einen Vergleich ziehen zu wollen sind wir der Meinung, dass man einer Musikschule wohl durchaus ebenso einen Bildungsaspekt zurechnen darf“. Die Petition könnt ihr hier noch die nächsten 14 Tage mitzeichnen.
Zweiter Lockdown: Hilfen für Soloselbstständige
Ab Montag ist er also da, der zweite Lockdown, der den Kulturbetrieb im November schließt. Angekündigt sind wieder vollmundig Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe und Soloselbstständige – ob die Hilfen wirklich bei Musiker*innen, Techniker*innen usw. ankommen, bleibt abzuwarten. Was schon bekannt ist: An Soloselbstständige sollen Ausfallzahlungen ausgezahlt werden, die sich am Umsatz des Monats November 2019 orientieren. Selbstständige, die schwankende Einnahmen und im letzten November eher wenig Einkünfte hatten, können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft, damit der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern kann) überbrückt werden kann. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Außerdem wird ein KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige angeboten und die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
Sichere Konzerte sind auch in Corona-Zeiten möglich
Die Studie RESTART-19 simulierte Mitte August im großen Stil Konzerte in verschiedenen Szenarien, um festzustellen, wie hoch die Corona-Infektionsgefahr bei Konzerten ist (wir berichteten). Die Ergebnisse wurden jetzt an der Uni in Halle bekannt gegeben: ein pauschales Verbot von Großveranstaltungen ist möglicherweise nicht sinnvoll. Die Wissenschaftler*innen um den Infektiologen Stefan Moritz und den Epidemiologen Rafael Mikolajczyk hatten ein Popkonzert organisiert, das eigentlich aus drei kurzen Konzerten in unterschiedlichen Varianten bestand: eine „normal“ ausverkaufte Halle mit 8700 Zuschauer*innen, mit 4000 Zuschauer*innen mit kleinem Ein-Sitz-Abstand im Schachbrettmuster gesetzt, und eine paarweise besetzte Halle mit Abstand zum nächsten Paar von mindestens 1,50 Metern. Die Zuschauer*innen bekamen allesamt Sender mit einer Technologie, die es ermöglichte, Aufenthaltsorte und Abstände zu anderen fast zentimetergenau zu bestimmen und zu verfolgen. In Konzertpausen konnte man Catering-Stände nutzen, für alle galt Maskenpflicht. Dazu kam eine Modellierung der Luftströme unter verschiedenen Lüftungskonzepten.
Die Studie ergab, dass Konzerte, sportliche und ähnliche Großveranstaltungen, die vollbesetzt und ohne Hygienekonzept stattfänden, zwar die Verbreitung des Virus deutlich beschleunigen könnten. Doch allein eine Halbierung der Zuschauermenge, kombiniert mit Maskenpflicht, festen Sitzplätzen und einem Einlasskonzept, dass die Schlangen kurz hält, könnte nach den Berechnungen sogar bei Inzidenzwerten um die 50 dazu führen, dass der Beitrag einer solcher Veranstaltungen zur Ausbreitung des Virus in einer Stadt wie Leipzig sehr gering wäre. Auch bei höheren Inzidenzwerten seien noch Events mit niedriger Gefahr möglich, allerdings bei weiter reduzierter Besucherzahl wie im Szenario mit paarweiser Besetzung der Reihen und Mindestabstand 1,50 Meter.
Die Modellierung der Luftströme allerdings belegte, dass eine leistungsfähige, die physikalischen Gegebenheiten des Ortes berücksichtigende Zu- und Ableitung von Luft mitentscheidend sein dürfte. Moritz fordert denn auch ein Investitionsprogramm, das Veranstalter*innen eine Umrüstung ermöglicht, und eine massive ingenieurswissenschaftliche Anstrengung, um ein infektiologisches Bewertungssystem für Lüftungsanlagen in großen und kleineren Veranstaltungsräumen zu entwickeln.
Die Ergebnisse vor einem peer-review-Prozess und vor Publikation in einem Fachmagazin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist ungewöhnlich. Man habe sich dazu entschlossen, weil man auf die Dauer des Begutachtungsprozesses keinen Einfluss habe, sagte der Dekan der Medizin-Fakultät, Michael Gekle. Es gehe hier um Erkenntnisse, die relevant für die „öffentliche Daseinsfürsorge“ seien, und es sei notwendig, die Daten und Schlussfolgerungen „auch schon im derzeitigen Reifegrad“ den Verantwortlichen zu übergeben. (Quelle)
Kundgebung der Kulturschaffenden 24.10.2020 München
Stay tuned: Hamburger Gagenfonds will Gagenausfälle ausgleichen
Die Musiker*innen der Hamburger Musikszene sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders stark betroffen, Veranstaltungsbetriebe, Clubs und Bühnen sind durch erhebliche betriebliche Ausfälle kaum in der Lage, relevante Gagen für die auftretenden Musiker*innen und Bands zu bezahlen. Zudem ist die Anzahl der Veranstaltungen extrem minimiert und auch die Eintrittseinnahmen sind coronabedingt bis zu 80 % rückläufig. Deshalb legt die Behörde für Kultur und Medien jetzt zusammen mit RockCity Hamburg e.V. den Hamburger Gagenfonds auf, mit dem Musiker*innen finanziell unterstützt werden sollen. Rückwirkend zum 13.03.2020 (Streaming-Konzerte) bzw. zum 01.07.2020 (Live-Konzerte) und bis mindestens zum 31.12.2020 können Hamburger Musiker*innen einen Antrag auf Ausgleich ihrer fehlenden Erlöse stellen, sollten diese bei live oder digitalen Auftritten in kleinen Venues bis 200 Zuschauer*innen unter 250 Euro pro Auftritt pro Person oder bei größeren Bands in größeren Venues über 200 Zuschauer*innen unter 500 Euro pro Person liegen. Voraussetzung ist, dass das Konzert von einer*m professionelle*n Veranstalter*in durchgeführt wurde. Bei Livestreams sollte mit einer Spenden- bzw. Paywallfunktion deutlich gemacht werden, dass „Kultur umsonst“ nicht zum neuen Corona-Motto wird. Näheres zur Antragstellung findet ihr in Kürze hier.
Forum Musik Festivals zieht ernüchternde Halbjahresbilanz
„Gleichbehandlung von Kultur mit Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft!“
Während in Zügen, Flugzeugen und Biergärten längst wieder Volllast gefahren wird, dürfen je nach Bundesland Kulturveranstaltungen nur 10 bis 50 % ihrer Plätze füllen, für musikalische Ensembles gelten zum Teil groteske Sicherheitsabstände.
„Einheitliche Regeln schaffen“
Innerhalb Deutschlands braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene, die lokalen Gegebenheiten (Kommunen, Landkreise) individuell angepasst werden können.
„Klare Sprache in den Verfügungen!“
Noch immer rätseln Festivals landauf, landab über schwammige Formulierungen, die von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich ausgelegt werden (gelten Sicherheitsabstände zwischen den Nasenspitzen oder den Stuhlkanten?).
„Planungssicherheit für die nahe Zukunft!“
Programme wie „Neustart“ blicken auf zukünftige Jahrgänge und fördern meist nur ein Zusatzprogramm, zudem sind viele Festivals aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht antragsberechtigt. Entweder müssen Kommunen, Landkreise und Länder nun schnell nachlegen, oder der Bund muss seine Kriterien lockern. Aktuell berichten über die Hälfte der Mitglieder des Forums, dass sie (noch) nicht von Corona-Hilfen der öffentlichen Hand profitieren oder coronabedingte Mehrkosten bei der regelmäßigen Förderung nicht anerkannt werden.
Außerdem müssten die Mehrkosten für Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie drastische Mindereinnahmen durch die Reduzierung der Sitzplätze ausgeglichen werden: das gehe entweder durch eine Reduzierung des Programms auf Kosten der Künstler*innen oder durch eine Erhöhung der Mittel (und zwar nicht nur für neue digitale Formate, sondern auch für das Kernprogramm).
Charité befürwortet volle Säle bei Klassikveranstaltungen
Mit einem verpflichtenden Mund-Nase-Schutz für alle Besucher*innen während der gesamten Veranstaltung könnten sämtliche Plätze bei Klassikkonzerten und Opernhäusern besetzt werden. Eine entsprechende Empfehlung haben die Charité Institute für Sozialmedizin und Epidemiologie sowie für Hygiene und Umweltmedizin zum Publikumsbetrieb während der Covid-19-Pandemie herausgegeben. Bedingungen für einen vollbesetzten Saal seien zudem zwingend die Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, eine ausreichende Belüftung bzw. HEPA-Filter, die regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen, Abstandsregeln in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie z. B. Foyers und Sanitärräumen, eine kontaktlose Ticketkontrolle, die Hinterlegung von Kontaktdaten sowie der Verzicht auf Catering.
Der Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Charité, Prof. Dr. Stefan Willich, sagte im Inforadio vom rbb: „Das Publikum von Klassikveranstaltungen ist diszipliniert und hat ein aufgeklärtes Verständnis für gesundheitliche Zusammenhänge. Zudem wird während der Konzerte nicht gesprochen. Wir haben deshalb ein spezifisches Konzept für Klassikveranstaltungen in Coronazeiten entwickelt. Der Wunsch des Publikums nach dem direkten Konzerterlebnis ist groß. Mit einer strengen Maskenpflicht sowie den weiteren Schutzmaßnahmen ist ein sicherer Konzert- und Opernbetrieb auch in vollbesetzten Sälen möglich.“