Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften
Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.
#hierspieltdiemusik unterstützt Berliner Musiker*innen
Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) und verschiedene Unternehmen der Berliner Immobilienwirtschaft haben auf Initiative von GESOBAU und Engel & Völkers das Projekt das Projekt #hierspieltdiemusik ins Leben gerufen, um professionelle Berliner Musiker*innen aller Sparten, die durch die Corona-Pandemie unter existentiellen Druck geraten sind, zu unterstützen und damit die kreative Vielfalt Berlins zu erhalten. Mehr als 400.000 Euro wollen die Initiatoren für Berliner Musikschaffende zur Verfügung stellen.
Ein prominentes Vergabe-Gremium mit Pat Appleton von De-Phazz u.a. wird gemeinsam mit den Initiatoren die geförderten Musiker*innen auswählen und je nach Bedürftigkeit mit 1.000 bis maximal 2.000 Euro unterstützen. Förderanträge können ab sofort bis zum 13. Juni auf der Webseite gestellt werden. (Quelle)
Befragung „Ein Jahr Corona-Krise aus Sicht der Selbstständigen“
Nach 14 Monaten Coronapandemie und über einem halben Jahr des Lockdowns sind viele Menschen in der Kulturbranche mürbe. Noch nicht abzusehen ist, wie viele Selbstständige bereits in andere Branchen abgewandert sind und welche Clubs und Betriebe überhaupt noch da sind, wenn mal wieder alles geöffnet werden kann. Keine Frage, die Branche schrumpft, denn nach wie vor gibt es mehr warme Worte als sinnvolle finanzielle Unterstützung. Um so wichtiger ist es jetzt, den Stand der Dinge zu ergründen und die extrem prekäre Lage mit „echten“ Daten zu unterfüttern, um in der Auseinandersetzung mit der Politik möglichst viel Gewicht zu bekommen. Eine Befragung des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW) und Forschungszentrum Mittelstand (FZM) an der Universität Trier hat genau das vor. Sie will ergründen, wie Soloselbstständige die Coronakrise überstanden, ob sie Corona-Hilfen benötigt und bekommen haben und wie optimistisch sie in die Zukunft blicken. Die Befragung im Internet dauert 15 Minuten und läuft anonym. Sie ist hier zu finden.
BMCO veröffentlicht Überblickspublikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“
Für eine größtmögliche Sicherheit müssen Schutz- und Hygienekonzepte sowie Verordnungen die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse berücksichtigen. Erstmals steht jetzt der Forschungsstand führender Forschungsinstitute in einer Überblickspublikation für Verantwortliche und Entscheider*innen bereit. Die Publikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“ wurde in mehrmonatiger Arbeit vom Cluster „Wissenschaftliche Grundlagen“ des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK im Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. erstellt (gefördert von der Staatsministerin für Kultur und Medien im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR). Damit steht Verbänden, Institutionen und Politik ab sofort eine – regelmäßig aktualisierte – Zusammenstellung der wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu pandemiebezogenen Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Die SARS-CoV-2-Pandemie hat Chöre und Orchester in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß getroffen. 14,3 Millionen Menschen in Deutschland musizieren in ihrer Freizeit, seit Beginn der Pandemie musste ein Großteil dieser Ensembles ihre Aktivitäten einstellen oder digital fortführen. Durch die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Grundlagen kann die Auswahl und Zusammenstellung wirksamer Schutzmaßnahmen künftig verlässlicher und schneller getroffen werden. Zudem werden Verantwortliche entlastet, indem nicht mehr jede*r individuell dem wissenschaftlichen Forschungsstand folgen muss. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. stellt diese Grundlagenpublikation als Service für alle Interessierten – in regelmäßig aktualisierten Fassung – online bereit.
Kulturverbände fordern Zulassung von Open-Air-Veranstaltungen
Der Bundesrat hat heute dem Bundesinfektionsschutzgesetz stattgegeben, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat, die Deutsche Orchestervereinigung und viele weitere Musikverbände bemängeln, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürften. „Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung,“ so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. Auch der Kulturrat NRW fordert, beim Verbot von Open Air-Veranstaltungen zu differenzieren und Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming), Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept und Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien ausdrücklich davon auszunehmen. Streaming und Open-Air-Veranstaltungen erforderten nur ein Minimum physischer Kontakte, hielten aber Teile des Kulturlebens in einer Zeit aufrecht, in dem die fortgesetzte Isolation vieler Bürger*innen immer gravierendere Auswirkungen in der psychischen und sozialen Situation unserer Gesellschaft zeitige. Auch drohe der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung. In dem neu entworfenen § 28b sollten bezüglich der Bildungseinrichtungen auch die außerschulischen Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung mit Schulen und Hochschulen behandelt werden.
Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.
Bewerbungsphase für den Hamburger Elbkulturfonds 2022 startet
Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden. Freischaffende Künstler*innen können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen. Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden und Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
Kulturgesichter069-Allstars produziert Charity-Compilation
NDR Kultur à la carte Extra präsentiert norddeutsche Musiker*innen
Mit der Konzertreihe NDR Kultur à la carte EXTRA unterstützte NDR Kultur norddeutsche Musiker*innen während der Coronakrise; jeden Mittwoch präsentierte sie ein Live-Konzert im TV-Studio, Radio und als Videolivestream. In kleiner Besetzung, getrennten Studios, Pausen zum Erzählen – so entstanden in den vergangenen Monaten über 20 außergewöhnliche musikalische Begegnungen. Nachtschwärmer*innen konnten das Beste aus diesen 20 Konzerten voller Jazz, Singer-Songwriter, Folk, Chanson und Klassik nun sechs Stunden lang in einer langen Musiknacht am 4. April genießen. Mit dabei waren die Hamburger Liedermacherin Anna Depenbusch, das Duo Fjarill, Lisa Wulff, Cleo Steinberger, Bonny Ferrer, Valeriya Myrosh, Asya Fateyeva u.v.m. Die vollständige Sendung könnt ihr hier nachschauen, die Konzerte sind aber auch einzeln wählbar.
Livebranche fordert Restart im September
Unter Bezugnahme auf das Versprechen von Angela Merkel, dass ab 21. September „jeder ein Impfangebot erhalten haben wird“, folgert das Forum Musikwirtschaft, dass nach diesem Termin öffentliche Veranstaltungen wieder uneingeschränkt möglich sein müssten und wendet sich in einem Offenen Brief an die Kanzlerin.
Podcast-Tipp: „1 Jahr Lockdown“ von Andrea Protscher
Was Künstler*innen und Kreative in „1 Jahr Lockdown“ erleben, wie sie mit dem Berufsverbot umgehen und welche Erwartungen sie an die Zukunft haben, dem geht die gleichnamige Podcast-Serie der Journalistin Andrea Protscher auf den Grund. Sie schaut hinter die Kulissen und geht auf Spurensuche, was von künstlerischer Energie noch übrig geblieben ist. Und vielleicht ist auch so manch guter Tipp dabei, wie sich neue Beschäftigungsfelder erschließen lassen.
Dritte Spendenaktion der Initiative Musik abgeschlossen
Bis zum 9. März 2021 hat die Initiative Musik Spenden für ihr Hilfsprogramm für Musiker*innen gesammelt. Dabei sind von über 3.200 Privatpersonen und Unternehmen unglaubliche 866.000 Euro zusammengekommen. Die Spendenaktion ist damit beendet.
Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen 433.000 Euro zur Verfügung, die in Kürze an insgesamt 242 Solokünstler*innen, Bands, Tourmusiker*innen, Booker*innen und soloselbstständige Einzelpersonen aus der Livemusikbranche ausgezahlt werden. Es waren über 1.500 Anträge eingegangen. Die Auswahl erfolgte durch ein Gremium aus vier Mitgliedern der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie weiteren Expert*innen der Musikwirtschaft. Die Zu- und Absagen werden in den nächsten Tagen verschickt.