Neue Antragsrunde bei den Live Fonds von RockCity

Es geht wieder los! Die erste Förderrunde der LIVE FONDS 2025 ist gestartet: Bis einschließlich 15.04. können Musiker*innen mit Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt Hamburg Förderungen für entstandene Reisekosten im Zeitraum 01.12.2024 bis 31.03.2025 beantragen. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Musiker*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik, die gemäß GEMA Statuten Selbstaufführer*innen mit mindestens 80% eigenem Repertoire sind sowie künstlerische DJs. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft. Jeder Auftritt kann nur von einem LIVE FONDS gefördert werden, also entweder vom Green Touring Fonds (wenn du nachhaltig, also mit Bahn, Car-Sharing oder E-Auto reist), vom International Touring Fonds (übernimmt bis zu 50% der Kosten für Transfer, Visum und Unterkunft) oder vom Road Trip Fonds (hier wird jedes über RockCity angemietete Fahrzeug mit bis zu 50€ pro Anmiettag (max. 5 Tage) pro Antrag bezuschusst. In diesem Jahr wird es drei weitere Förderrunden geben: Antragsfrist 15.07.2025 (Förderzeitraum 01.04.–30.06.), Antragsfrist 15.10.2025 (Förderzeitraum 01.07.–30.09.) und Antragsfrist 04.12.2025 für den Förderzeitraum 01.10.–30.11.).

05.03.2025

RockCity bietet drei Live Fonds für nachhaltige Touren

Hamburger Bands aufgepasst: Hol dir finanzielle Unterstützung für deine Live Gigs! Mit den drei LIVE FONDS erstattet dir RockCity einen Teil der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland. Ab sofort kannst du hier deine Anträge beim Green Touring Fonds, International Touring Fonds und Road Trip Fonds stellen. Antragsberechtigt sind ausübende Musiker*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Hamburg beantragt werden. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Künstler*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der Popularmusik, also alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity beurteilt.

12.02.2024