GVL: jetzt Mitglied werden und an Schlussverteilung 2022 teilnehmen

Die GVL sammelt Geld von Radiosendern, Fitnessstudios und anderen Nutzer*innen, die Musik oder Filme abspielen, und gibt es dann an die Künstler*innen und Plattenfirmen weiter, die an diesen Aufnahmen beteiligt waren. Sie ist für die Leistungsschutzrechte zuständig und vertritt damit ausführende Künstler*innen wie Musiker*innen und Schauspieler sowie die Labels, die ihre Musik oder Filme veröffentlichen. Wer bis zum 17.10.2025 einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag abschließt, kann als Künstler*in an der Schlussverteilung 2022 teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung 2022 ist, dass die Produktionen, an denen ihr als Künstler*in mitgewirkt habt, im Jahr 2022 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.

28.08.2025

VUT lädt Pro Musik zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln im Streaming ein

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hat PRO MUSIK, den Verband freier Musikschaffender, eingeladen, in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregeln im Audiostreaming einzutreten. Ziel dessen ist es, zwischen Musiker*innen und Labels angemessene und zeitgemäße Regeln über die Vergütung von Leistungsschutzrechten aufzustellen. Unter anderem fordert der Verband, die Umstellung auf ein faireres und transparenteres nutzerbasiertes Abrechnungsmodell – zugunsten von Künstler*innen und Hörer*innen. In einer vergangenes Jahr veröffentlichten Stellungnahme zielen die Vorschläge des Verbandes auf eine transparentere und optimierte Streaming-Ökonomie und fordern unter anderem, Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr zu bezahlen. Diese Forderung möchte der Verband nun gemeinsam mit Pro Musik umsetzen.

17.04.2023