Rektorenkonferenz verfasst Positionspapier zu Lehrbeauftragten an Musikhochschulen
Auf ihrer Winterkonferenz am 15. Januar 2023 hat die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (=RKM) ein Positionspapier zum Thema „Lehrbeauftragte an deutschen Musikhochschulen“ finalisiert und trotz sehr verschiedener Ausgangspunkte in den Bundesländern gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten formuliert. Das Papier skizziert die Bedeutung von Lehrbeauftragten für die Musikhochschulen und zeigt dringende Handlungsbedarfe auf. Dabei wird eindringlich auf die Verantwortung der Ministerien verwiesen, welche die politischen Weichen für die Umsetzung dieser Ziele stellen müssen. „Lehrbeauftragte“, so die Vorsitzende der RKM Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann, „sind eine unverzichtbare Säule der Lehre an Musikhochschulen. Dass sie finanziell schlechter gestellt sind als Lehrende an Musikschulen, ist ein Zustand, auf den die Politik aufmerksam gemacht werden muss, um in allen Bundesländern zu einer verbesserten Situation dieser Lehrenden an Musikhochschulen zu kommen. Ein gemeinsames Positionspapier aller 24 Musikhochschulen ist dabei ein wichtiger Schritt.“
Höhere Honorare für Lehrbeauftragte an mehreren Musikhochschulen
Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen mehr Geld erhalten. Dazu hat auch der intensive Dialog der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) mit Kultusministern, Parlamentariern und Hochschulrektoren beigetragen. „Seit langem setzen wir uns dafür ein, die prekäre Situation der Lehrbeauftragten zu beenden. Inzwischen ist in das Honorargefüge Bewegung gekommen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.
Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. Deshalb fordert die DOV vor allem eine Anpassung der Stundensätze an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
An der Musikhochschule München wird es künftig nur noch zwei statt drei Honorargruppen für Lehrbeauftragte geben. Für den Bereich Begleitung und Korrepetition, der keine eigene Honorargruppe mehr bildet, bedeutet das eine Anhebung der Honorare. Künftig liegen die Honorare bei 36€ bzw. 45€. Für die beiden verbleibenden Gruppen ist das ein Plus von 15 bzw. 20 Prozent. In Nürnberg und Würzburg wurden ebenfalls Verbesserungen beschlossen.
Auch in Baden-Württemberg liegen konkrete Ergebnisse vor. An der Musikhochschule Karlsruhe sollen die Honorare bis zum Jahr 2020 in mehreren Stufen um insgesamt 20 Prozent angehoben werden. In Stuttgart sollen Lehrbeauftragte mit Pflichtfachunterricht künftig 40€ statt wie bislang 30€ erhalten, nach 5 Jahren 45€ statt 35€. Für Lehrbeauftragte mit Hauptfachunterricht soll der Honorarsatz von 40€ bzw. 45€ auf 50€ steigen.
Erfolgsmeldungen aus Nordrhein-Westfalen gab es bereits im vergangenen Jahr. Für alle Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stiegen die Honorare um 2,95 Prozent, was der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2014 entspricht.
(Quelle: www.miz.org)
Infos: http://www.dov.org