Neulandgewinner: Zukunft erfinden vor Ort

Das Programm Neulandgewinner des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. und des Neuland gewinnen e.V. wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Bewerben können sich engagierte Menschen, die in ländlichen Regionen gesellschaftliche Herausforderungen praktisch angehen und neue Impulse setzen wollen. Das können z.B. Projekte sein, die „kulturelle Orte für Jung und Alt schaffen, an denen Traditionen und neue Ausdrucksmöglichkeiten gepflegt werden“ oder gemeinschaftsstiftende Projekte mit Geflüchteten, Jungen und Alten, die die Dorf- oder Stadtgemeinschaft neu gestalten. Das Programm beschränkt sich auf kleine Städte (bis 50.000 Einwohner/innen) und Dörfer; Projektvorhaben aus Ballungszentren sind nicht zugelassen. Es können 50.000 € pro Projekt im Programm beantragt werden. Einsendeschluss: 20. April 2026

01.04.2026

„LandKulturPerlen“ fördert Kulturelle Bildung in ländlichen Räumen in Hessen

Bis zum 1. Mai 2026 können Anträge für die zweite Förderrunde der LandKulturPerlen eingereicht werden, um Projekte der Kulturellen Bildung in ländlichen Räumen Hessens mit bis zu 2.000 € ohne Eigenanteil umzusetzen. Projektstart ist ab Juni 2026, teilnahmeberechtigt sind diesmal Kulturaktive aus Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis und dem Wetteraukreis aus Orten, die nicht mehr als 20.000 Einwohnende haben. Am 16.4. laden die Veranstalter*innen Interessierte zu einer Online-Erstberatung von 16:30–18:00 Uhr ein.

30.03.2026

Open Call „mein.Block“ für Artists: 6-monatige Residenz in Meck-Pomm 

Im Rahmen von Aller.Land wird 2026 die partizipative Künstler*innenresidenz „mein.Block“ in Borrentin (Mecklenburg-Vorpommern) vergeben. Gesucht werden Künstler*innen (auch Tandems) mit Interesse an partizipativer, ortsbezogener Arbeit im ländlichen Raum. Die Laufzeit geht 5-6 Monate ab Juni 2026, 2.000 € brutto/Monat (gesamt, bei Tandem nicht pro Person), kostenfreie 3-Zimmer-Wohnung (3. OG, nicht barrierefrei), organisatorische Begleitung & enge Zusammenarbeit mit Gemeinde und T30 e.V. und Residenzpflicht vor Ort. Interessierte, die gut Deutsch können und Erfahrungen in künstlerischer Praxis / Kulturvermittlung / Regionalentwicklung mit Fokus auf partizipative Prozesse mit der Dorfgemeinschaft haben, können sich bis 31.03.2026 bewerben.

27.02.2026

Ideenfonds fördert Projekte in Ostdeutschland

Neue Förderrunde: bis zu 2.000 € für eure Idee! Du hast eine Projektidee und willst etwas in Ostdeutschland bewegen? Dann bewirb dich jetzt beim IDEENFONDS – alleine oder gemeinsam mit deiner Gruppe! Gesucht werden Projekte, die die (p)ostmigrantische Community in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen stärken, vor allem im ländlichen Raum. Bewerben könnt ihr euch jeweils bis zum dritten Donnerstag des Monats (also 19.2., 19.3. usw.). 

16.02.2026

Schleswig-Holstein schreibt Projektförderung für Transformationen in der Kulturszene aus

Das Kulturministerium ruft zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Transformationen in der Kulturszene Schleswig-Holsteins auf. Damit unterstützt das Land Kultureinrichtungen sowie Kulturakteur*innen, die Veränderungsprozesse angehen, kreative Antworten auf aktuelle Herausforderungen entwickeln und kulturelle Angebote für alle ermöglichen wollen. Mit Blick auf die kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse werden Projekte gefördert, die innovative Ideen, neue Konzepte und tragfähige Kooperationen entwickeln, um Kulturangebote zukunftsfähig aufzustellen. „Transformation“ umfasst dabei unter anderem strukturelle Weiterentwicklung, inklusive Zugänge zur Kultur, ökologische Nachhaltigkeit, neue Formen der Publikumsbeteiligung sowie die Vernetzung und Stärkung kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen. Auch Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden – etwa für Gebärdensprachdolmetschende, Leitsysteme oder Kinderbetreuung – gelten ausdrücklich als förderfähig. Die Projekte sollten sich an den Kulturpolitischen Leitlinien orientieren. Projektanträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Projektlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2026. In begründeten Fällen kann sie auch mehrjährig sein.

27.01.2026

Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ geht in die nächste Runde

Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ ruft ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner*innen auf, sich um die Auszeichnung „Landmusikort“ und eine Förderung zwischen 2.000 und 18.000 Euro zu bewerben. Der Preis wird vom Deutschen Musikrat und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Das Förderprogramm würdigt innovative Musikprojekte und stärkt das kulturelle Leben in ländlichen Regionen. Ausgezeichnet werden besondere musikalische Aktivitäten mit Vorbildcharakter. Damit sollen Musikinitiativen sichtbar werden und neue Netzwerke im ländlichen Raum entstehen. Die Bewerbung muss durch den/die* Bürgermeister*in (oder Ortsvertreter*in) der jeweiligen Kommune unterstützt werden und bis spätestens 31. März 2026 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.

27.01.2026

Dritte Runde beim Festivalförderfonds

Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 UhrAuch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.

Infos

13.10.2025

Neues Förderprogramm für ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt künftig mit dem neuen Förderprogramm „Ehrenamtliche Kulturelle Kleinprojekte“ kleinere Kunst- und Kulturvorhaben von ehrenamtlich getragenen Kulturvereinen. Gefördert werden kleinere Kunst- und Kulturprojekte, die in rheinland-pfälzischen Gemeinden durchgeführt werden – von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu vielfältigen Kulturprogrammen. Es können Förderungen in Höhe von 500 Euro bis zu 2.000 Euro beantragt werden, dabei sollten die Gesamtkosten eines Projektes 10.000 Euro nicht übersteigen. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Kosten ist in Form von Eigenmitteln/Eigenleistungen zu erbringen. Förderfähig sind beispielsweise Honorare für Künstler*innen, Reise- und Transportkosten, Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungstechnik, Requisiten sowie Herstellung von Kostümen. Pro Jahr und Verein kann jeweils ein Förderantrag gestellt werden, insofern noch keine anderweitige Förderung aus Landesmitteln im gleichen Kalenderjahr erfolgt.

28.07.2025

Ergebnisse des Dialogformats zur Popkultur im ländlichen Raum veröffentlicht

Wie könnte Popförderung im ländlichen Raum aussehen, wenn sie ehrenamtliche Strukturen ins Zentrum stellt? Wenn zivilgesellschaftliche Akteur*innen nicht nur gehört, sondern aktiv in kulturpolitische Prozesse eingebunden wären? Wenn die Förderpraxis tatsächlich vereinfacht und Regularien an reale Bedarfe angepasst würden? Wenn tragfähige lokale Netzwerke langfristig gefördert würden – über Projektlaufzeiten hinaus? Die Wirkung wäre unmittelbar: Die Motivation vor Ort würde steigen – eine zentrale Voraussetzung für kulturelle Teilhabe, lebendige Kommunen und demokratisches Miteinander. Denn gerade im ländlichen Raum hängt kulturelles Leben maßgeblich vom Engagement und den Perspektiven Einzelner ab. Mit dem Projekt dialogFORM hat die Initiative Musik erste Schritte in diese Richtung unternommen: In strukturschwachen Regionen Nord- und Ostdeutschlands wurde ein partizipativer Prozess angestoßen, der lokale Stimmen ernst nimmt. In drei Veranstaltungen über sechs Monate diskutierten Festivalveranstalter*innen aus dem Bereich Popularmusik und Jazz in der Lausitz (Brandenburg/Sachsen), Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ihre Bedarfe, Potenziale und Herausforderungen. Gemeinsam erarbeiteten sie acht konkrete Empfehlungen mit praxisnahen Lösungsansätzen. Die Ergebnisse sind jetzt gebündelt und veröffentlicht – und laden dazu ein, die Zukunft der Popkultur im ländlichen Raum mitzugestalten. Die Beispiele zeigen: Wirkung ist nicht nur am Ende messbar, sondern bereits im Prozess sichtbar. dialogFORM soll auch künftig als Dialogplattform für regionale Kulturkonferenzen dienen. Das Format versteht sich dabei als Grundlage für den Dialog zwischen Kultur, Verwaltung, Wirtschaft und Politik – mit dem Ziel, Kulturentwicklung stärker mit Regionalentwicklung zu verzahnen.

23.06.2025

Musikfonds: Kleine Projektförderung (bis 30.05.)

Seit 2024 legt der Musikfonds mit der kleinen Projektförderung einen Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Noch bis 30. Mai 2025 (18 Uhr) ist die zweite Antragsrunde der kleinen Projektförderung des Musikfonds geöffnet.
  • Förderhöhe: bis zu 3.000 € pro Projekt
  • Für Projekte mit einem Gesamtbudget bis 10.000 €, die im Sommer 2025 starten sollen
  • Fokus: Projekte im ländlichen Raum und strukturschwachen Regionen
  • Gefördert werden u. a.: Künstler*innenhonorare (mind. 300 € pro Auftritt), Produktions- und Veranstaltungskosten und Reise- und Übernachtungskosten gemäß BRKG
  • Wichtig: Mind. 10 % Kofinanzierung erforderlich
  • Keine Förderung für Metropolregionen, reine Tonträgerproduktionen oder Auslandsprojekte
27.05.2025

Wettbewerb „KulturLandKlänge“ sucht Musikstücke über die ländliche Kultur

Wie erleben Musiker*innen den ländlichen Raum? Wie klingt Land? Bis zum 20. Mai 2025  können sich Musiker*innen mit einem eigenen Musikstück (Demo) für einen Platz im Musikcamp bewerben! Im Wettbewerb „KulturLandKlänge“ lädt der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. bundesweit selbstproduzierende Solo-Musiker*innen und Duos dazu ein, Musikstücke über die ländliche Kultur und das Leben auf dem Land zu schreiben. Die ausgewählten Musiker*innen produzieren in einem 2-tägigen Musikcamp im Musikkombinat und Larox Tonstudio in Chemnitz unter professioneller Anleitung Musikstücke, die diese Themen kreativ bearbeiten. Die entstandenen Musikstücke werden im Anschluss digital auf gängigen Streamingplattformen veröffentlicht. Der Gewinn umfasst die Teilnahme am Musikcamp im Musikkombinat Chemnitz und dem Larox Tonstudio vom 11. bis 13. August 2025 inkl. Reise- und Übernachtungskosten, das Mixing und Mastering durch eine*n Musikproduzent*in sowie die digitale Veröffentlichung des fertigen Songs als Playlist-Compilation.  
05.05.2025

How to Dritter Ort: Handbuch & Tour im März

Im Jahr 2024 wurde die Publikation „How-To Dritter Ort“ von ImPuls Brandenburg e.V. veröffentlicht: Es ist deutschlandweit der erste Leitfaden, der nachhaltig ‘Dritte Orte‘ während ihrer Gründungsphase unterstützen kann. Es richtet sich insbesondere an Initiativen mit kulturellem Fokus in ländlichen Regionen Brandenburgs und darüber hinaus. Das Handbuch kann auf der ImPuls Brandenburg Seite bestellt und als PDF-Format heruntergeladen werden. Im März geht das Buch auf eine kleine Tour und wird zum einen in der Expert*in-Runde: HOW TO Dritte Orte (online) am 26.03.2025 vorgestellt (Infos & Anmeldung). Zum anderen ist es Thema bei der Buchvorstellung & Netzwerktreffen „Von leer zu lebendig – Neue Impulse durch ‚Dritte Orte'“ am 31.03.2025 im Oranienwerk in Oranienburg von 17-21 Uhr (Eintritt frei, Infos & Anmeldung hier.

18.03.2025