Förderaktionen für Musiker*innen in Schleswig-Holstein

Noch 3 Tage lang kann man die #KulturhilfeSH beantragen und ein 2.000€-Stipendium erhalten. Annähernd 1.100 Anträge hat der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bereits erhalten, bearbeitet und ausgezahlt. Bis zum 15.5.2021 werden weitere Anträge entgegen genommen.

Mit dem Wettwerb „Perspektiven für Kultur“ werden soloselbständige Kreativ- und Kulturschaffende im Kreis Stormarn unterstützt. Bereitgestellt werden insgesamt 30.000 Euro von der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Stiftungen der Sparkasse Holstein, die ihre kooperative Kulturförderung mit dem Kreis Stormarn weiter ausbaut. „Perspektiven für Kultur“ ergänzt weitere Förderprogramme von Bund und Land Schleswig-Holstein. Bewerben können sich Stormarner Kulturschaffende aller Sparten für Fördergelder von jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Gelder sollen in zukunftsgerichtete, perspektivische Neuaufstellungen der künstlerischen Arbeit der Kulturschaffenden fließen. Antragsschluss ist der 10. Juni 2021.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine neue Veranstaltungsreihe mit Küstler*innen und Kulturschaffenden aus SchleswigHolstein gestartet: „Landtags-Sessions – Kultur trotz(t) Corona“, eine Mischung aus Gespräch über die aktuelle Situation und Live-Darbietungen. Künstler*innen können sich für die folgenden Veranstaltungen formlos per Mail bewerben. Eine gute Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und die Bedürfnisse der Szene zu artikulieren. Die Sessions sind im Livestream zu sehen.

12.05.2021

Schleswig-Holstein eröffnet zweite Förderrunde für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler

Die #KulturhilfeSH geht in die zweite Förderrunde. Künstler*innen aller Sparten haben in Schleswig-Holstein nun die Möglichkeit einer zweiten Projektförderung bis zu 500€. Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein hatte die #KulturhilfeSH als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bereits Mitte März gestartet. Jetzt ruft der Landeskulturverband alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller dazu auf, einen Folgeantrag zu stellen. Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt. Das Online-Antragsformular für den Folgeantrag und für die kombinierte Beantragung stehen seit dem 1. Mai zur Verfügung.

05.05.2020