Projektförderung des Landes Hessen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.

07.08.2023

Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen

Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

27.02.2023

Hessen’s Landesprogramm WIR fördert wieder Integrationsprojekte

Die hessische Förderung von Projekten zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Zugewanderte wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. „Wir als Land investieren erheblich in die Integration und unterstützen und entlasten so auch die Kommunen. Die 2017 eingeführten Neuerungen im „WIR“-Programm stellen den Städten, Gemeinden und Landkreisen vielfältige Integrationsangebote zur Verfügung, damit sie noch passgenauer reagieren können“, so Kai Klose, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung. Bis zum 31. Dezember 2017 können noch Fördermittel für das Jahr 2018 beantragen werden.
Auch 2018 ist die Förderung neuer innovativer Modellprojekte weiterhin ein Schwerpunkt. Sie können bis zu drei Jahre gefördert werden und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, auch an die sog. Aufnahmegesellschaft. Ziel der Projekte soll es sein, die Integrationsbedingungen für zugewanderte Menschen zu verbessern und sie in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen. In 2017 wurden erstmals insbesondere Migrantenorganisationen, die eine besondere Kompetenz in der Zusammenarbeit und der Begleitung von Zugewanderten haben, finanziell gefördert. Dies wird auch im nächsten Jahr ein wichtiger Schwerpunkt hessischer Integrationsförderung bleiben.

Interessierte wenden sich bei inhaltlichen Rückfragen zum Landesprogramm WIR an: Frau Wiebke Schindel, Tel.: 0611 – 817 3316, Mail: ed.ne1745164136sseh.1745164136msh@l1745164136ednih1745164136cs.ek1745164136beiw1745164136.

10.11.2017