Stipendien für Künstler*innen aus Baden-Württemberg zu vergeben

Ab sofort können sich Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen, auch während des Studiums möglich), Darstellende Kunst und Literatur für ein Stipendium 2023 der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben. Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt ein Stipendium – je nach Entscheidung der Jury von 5.000 bis zu 12.000 Euro – zur Förderung der künstlerischen Entwicklung. Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der Tag der Bewerbungsfrist. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden, dann kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin / des Bewerbers berücksichtigt. Bewerbungsschluss: 15.10.2022

22.07.2022

Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien

Finanzielle Unterstützung gesucht? Bis zum 30.09.2017 ist es noch möglich, sich für ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg zu bewerben. Im Bereich Musik können sich KünstlerInnen aus den Bereichen Popularmusik (Elektro, Rock, Klangkunst, Crossover etc.), Klassik und Jazz bewerben. Wichtig ist, dass die Bewerber ihren ersten Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist.

Die Stipendien belaufen sich auf bis zu 12.000 € und sind keine Residenz-Stipendien, d.h. die Stipendiatinnen und Stipendiaten bleiben ungebunden in der Wahl ihres Wohn- und Produktionsortes. Ziel der Kunststiftung ist es, jungen KünstlerInnen in der Anfangsphase ihres Schaffens eine Art „Starthilfe“ zu geben. Rund 20 Stipendien werden pro Jahr vergeben. Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.

27.09.2017

Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien

Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert jährlich junge Talente aus den Sparten Bildender Kunst, Literatur, Musik und Kunstkritik, die in Baden-Württemberg leben oder geboren sind. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren (in Ausnahmefällen bis zu 40 Jahren). Ab sofort könnt Ihr Euch für ein Stipendium 2015 bewerben. Bewerbungsschluss ist Samstag der 11.10.2014. Eine reine Projektförderung ist nicht möglich.

(Quelle: www.popbuero.de)

05.10.2014

Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien für Musik

Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert auch in diesem Jahr wieder junge Künstlerinnen und Künstler in Form von Stipendien in den Sparten: Bildende Kunst, Kunstkritik, Literatur und Musik (Jazz, Klassik, Komposition, Neue Musikformen). Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die in Baden-Württemberg geboren sind oder leben. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen (Elternzeit oder längere Krankheit) kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein die Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten. Die Stipendien sind in einer Höhe von 5.000 bis zu 10.000,- Euro dotiert; zusätzlich organisiert die Kunststiftung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten zahlreiche Veranstaltungen. Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.
In der Sparte Musik können sich auch Studierende bewerben. Die Bewerbung sollte durch die Künstlerin / den Künstler selbst erfolgen und schriftlich an die Kunststiftung Baden-Württemberg gerichtet werden. Der Antrag für ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg kann hier heruntergeladen werden. Die vollständige Bewerbung senden Sie bitte fristgerecht (Montag, der 30. September 2013; es gilt der Poststempel) an folgende Adresse mit dem Stichwort „Bewerbung 2014“: Kunststiftung Baden-Württemberg, Gerokstraße 37, 70184 Stuttgart.

26.09.2013

Ingrid Laubrock wird „Improviser in Residence“ 2012 der Stadt Moers

Mit der New Yorker Saxophonistin Ingrid Laubrock wird zum fünften Mal eine musikalische Persönlichkeit als „Improviser in Residence“ nach Moers berufen, um ein Jahr lang in der Grafenstadt zu leben und künstlerisch zu arbeiten. Vergleichbar einem „Stadtschreiber“ oder „Stadtmusikant“ wird Ingrid Laubrock im Jahr 2012 auf vielfältige Weise das kulturelle Leben der Stadt bereichern. Sie tritt damit die Nachfolge des Bassisten Achim Tang an. In den letzten Jahren hat sich Ingrid Laubrock mehr und mehr ins Rampenlicht der aktuellen Musikszene gespielt – mit einem Jazz, der auf kühne Weise modern ist und doch fest in der Tradition steht. Im Münsterland in einer musikalischen Familie aufgewachsen, machte sich Ingrid Laubrock gleich nach dem Schulabschluss auf und davon – erst nach Berlin, dann nach London, und vor kurzem nach New York. 2010 war sie im Trio mit Tyshawn Sorey und Kris Davis bereits auf dem moers festival zu Gast. Ingrid spielt mit Musikern wie Anthony Braxton, Dave Douglas, Tim Berne, Tom Rainey, Mary Halvorson, Mark Helias, Michael Formanek, Tyshawn Sorey, Johannes Bauer, Evan Parker, Steve Beresford, Veryan Weston, Luc Ex, Django Bates’ Human Chain, Matt Maneri, The Continuum Ensemble, Guinga und vielen anderen. 2004 gewann sie den BBC Jazz Award for Innovation, 2006 bekam sie einen Förderpreis der Arts Foundation und 2009 wurde sie mit dem deutschen SWR Jazzpreis ausgezeichnet. 2011 komponierte Ingrid für das SWR NEWJazz Meeting, im Auftrag des Senders, Stücke für ein eigens für dieses Projekt von ihr zusammengestelltes Oktett. Zu Ingrid Laubrocks aktuellen Gruppen zählen Anti-House, Sleepthief, Paradoxical Frog (eine Kollaboration mit Tyshawn Sorey und Kris Davis) und das New-Jazz Meeting Oktett. Sie ist außerdem Saxophonistin in Tom Raineys Trio, Kris Davis’ neuestem Quintett, Mary Halvorsons Septett, den Londoner Gruppen Haste und Cataumbo und Luc Ex’ Sol 6 und Sol12. Ermöglicht wird die Einrichtung des „Impoviser in Residence“ durch die Kunststiftung NRW.

29.01.2012