„Aufstehen für die Kunst“ verklagt Bayern

Forderungen haben Kulturverbände seit einem Jahr viele gestellt – jetzt geht es vor Gericht. Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Es geht den Klägern um eine grundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit der erlassenen Kulturveranstaltungsverbote mit der Bayerischen Verfassung. Laut Klage ist das Kulturveranstaltungsverbot rechtswidrig und verletzt die Kläger*innen in ihrer durch in der Bayerischen Verfassung geschützten Kunstfreiheit und in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Für Kulturveranstaltungen, die in modern belüfteten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden, liegen mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die zum Ergebnis kommen, dass ein signifikantes Infektionsrisiko bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzkonzepten nicht festgestellt werden kann. Die Erkenntnissituation unterscheide sich daher – insbesondere in Bezug auf Kulturveranstaltungen – heute sehr deutlich von derjenigen im Frühjahr 2020, als der Staat zunächst nicht anders konnte als pauschale Verbote auszusprechen. Das Totalverbot ist für die Kläger*innen unverhältnismäßig und deshalb unangemessen. Zudem werde der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verletzt, da die Kulturveranstaltungen aktuell noch vollständig verboten sind, obwohl Gottesdienste, Versammlungen, Einzelhandel (Gartenmärkte, Baumärkte und Buchhandlungen) derzeit mit nur geringen Einschränkungen geöffnet sein dürfen.

23.03.2021