„Künste öffnen Welten“: Stärkung von Teilhabe und Bildungschancen
Es können wieder Anträge im Rahmen von „Künste öffnen Welten“ gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die von Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträgern gemeinsam umgesetzt werden. Ermöglicht werden Projekte, die die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen stärken und ihre Lebenswelt ins Zentrum rücken. Ziel ist, insbesondere junge Menschen zu erreichen, die benachteiligt und/oder diskriminiert werden. Gemeinsam durch ein Bündnis umgesetzt, sollen die geförderten Projekte auch die Vernetzung, das Engagement und die Begegnung im Sozialraum unterstützen. Bewerbungsschluss: 12.September 2024
BKJ-Förderprogramm „Künste öffnen Welten“
Künstlerische oder kulturelle Projekte mit und für Kinder und Jugendliche, die weniger Bildungs- und Teilhabechancen haben, können wieder eine Förderung beantragen beim Programm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jugendkunstschulen, Jugendzentren, Orchester, Mehrgenerationenhäuser, theaterpädagogische Zentren, Musikschulen, Elternvereine, Medienzentren, Gemeinden, Zirkusprojekte, Freiwilligenagenturen, Tanzcompagnien u.ä. können für ein Projekt mit einer Kita oder Schule und einem weiteren Partner kooperieren und ein Bündnis schmieden. Mit 5.000 bis 25.000 im Jahr fördert „Künste öffnen Welten“ diese Bündnisprojekte der Kulturellen Bildung. Antragsfrist ist der 1. Oktober 2014. Das Projekt kann zwischen Februar und April 2015 starten.
BKJ-Förderprogramm „Künste öffnen Welten“
Künstlerische oder kulturelle Projekte mit und für Kinder und Jugendliche, die weniger Bildungs- und Teilhabechancen haben, können wieder eine Förderung beantragen beim Programm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jugendkunstschulen, Jugendzentren, Orchester, Mehrgenerationenhäuser, theaterpädagogische Zentren, Musikschulen, Elternvereine, Medienzentren, Gemeinden, Zirkusprojekte, Freiwilligenagenturen, Tanzcompagnien u.ä. können für ein Projekt mit einer Kita oder Schule und einem weiteren Partner kooperieren und ein Bündnis schmieden. Antragsfrist ist der 01. April 2014. Das Projekt kann zwischen August und Oktober 2014 starten.