Kulturverbände fordern Zulassung von Open-Air-Veranstaltungen

Der Bundesrat hat heute dem Bundesinfektionsschutzgesetz stattgegeben, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat, die Deutsche Orchestervereinigung und viele weitere Musikverbände bemängeln, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürften. „Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung,“ so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. Auch der Kulturrat NRW fordert, beim Verbot von Open Air-Veranstaltungen zu differenzieren und Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming), Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept und Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien ausdrücklich davon auszunehmen. Streaming und Open-Air-Veranstaltungen erforderten nur ein Minimum physischer Kontakte, hielten aber Teile des Kulturlebens in einer Zeit aufrecht, in dem die fortgesetzte Isolation vieler Bürger*innen immer gravierendere Auswirkungen in der psychischen und sozialen Situation unserer Gesellschaft zeitige. Auch drohe der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung. In dem neu entworfenen § 28b sollten bezüglich der Bildungseinrichtungen auch die außerschulischen Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung mit Schulen und Hochschulen behandelt werden.

22.04.2021