„Der gute Turm“ in Hannover
Die Initiative „Der gute Turm“ sammelt Spenden für eine Sanierung des „Telemoritz“ in Hannover und will den Turm so vor dem Abriss retten. Das Bauwerk gehört dem Unternehmen VW-Nutzfahrzeuge (VWN) und das hat am 8. Februar die Abbruchanzeige des maroden Turms bei der Stadt Hannover eingereicht. Um den Turm zu retten und sanieren zu können, seien 50 Millionen Euro nötig, schreiben die Macher*innen von „Der gute Turm“. Die Initiative rund um den Musiker Mousse T. hat nach eigenen Angaben bisher 18 Millionen Euro in Form von Sponsoren-Zusagen für den Erhalt des Turms gesammelt. Das sind Unternehmen, die zum einen Geld spenden, zum anderen aber auch ihre Dienstleistungen kostenlos anbieten. Das Konzept des „guten Turms“ sieht vor, den „Telemoritz“ zu einer Art Veranstaltungsort mit Konzerten und weiteren Events zu machen. Die 200 Tickets für die Konzerte sollen nicht verkauft, sondern ausschließlich über eine „Lotterie“ im Abo verlost werden, sodass 1,8 Mio für einen guten Zweck und 1,8 Mio für Erhalt und Sanierung des Turms pro Monat Erlös erwartet werden. Zuerst einmal soll der Turm aber als hochwertige Werbefläche vermietet werden, die Einnahmen gehen zu 45% in den Turmerhalt, zu 45% in „Corporate Social Responsibility“-Maßnahmen weltweit. Momentan werden sowohl finanzielle Unterstützung als auch Dienstleistungen gesucht, die im besten Fall als Sponsoring eingebracht werden können wie z.B. Architekten- oder Ingenieursleistungen o.ä. Im Oktober wollen VWN und die Stadt Hannover final entscheiden, ob der Turm abgerissen oder anderweitig genutzt wird.
Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an
Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.