Ausschreibung „(K)ein Kunststück – Diversität im Kulturbetrieb fördern“
Im Rahmen des Programms „(K)ein Kunststück“ unterstützt die Bildungsstätte Anne Frank Kultureinrichtungen, die sich auf den Weg gemacht haben, ihre Häuser diskriminierungskritisch und zukunftsorientiert für mehr Vielfalt zu öffnen. Dafür begleitet die Bildungsstätte 5 ausgewählte Einrichtungen über einen Zeitraum von fast 1 ½ Jahren bei dem Prozess und steht ihnen dabei mit ihrer langjährigen Expertise beratend und schulend zur Seite. Damit möchten die Organisator*innen Hausleitungen und Mitarbeitende darin bestärken, Diversität und Antidiskriminierung als Basis und Querschnittsaufgabe solidarischen Handelns in ihren Einrichtungen zu verankern und sie entsprechend der Bedürfnisse einer vielfältigen, postmigrantischen Gesellschaft zu gestalten. Dazu gehört, die eigene Institution auf bisher nicht genutzte Ressourcen zur Ermöglichung von Teilhabe in einer pluralen Gesellschaft zu befragen und institutionalisierte Abläufe zu verändern. Interessierte Kultureinrichtungen in öffentlicher bzw. freier gemeinnütziger Träger*innenschaft mit institutioneller Förderung, einem regelmäßigen öffentlichen Programm und mindestens 10 bis maximal 120 festen Mitarbeitenden können sich bis 14.04.2023 bewerben. Am 07.03.2023 lädt die Bildungsstätte von 16-17 Uhr zu einer digitalen Infoveranstaltung zum Programm und dem Bewerbungsverfahren (Anmeldung).
Weiterbildung: KLIMAlogics. Denkmuster und Strategien des Klimamanagements
Was sind die Schritte auf dem Weg zu einer klimaverantwortlichen Kultureinrichtung und welche Wege führen nur scheinbar zum Ziel? Diese Fragen versuchen Ina Rüdenauer und Viviana López H. (Öko-Institut) im Seminar KLIMAlogics am 15.12. von 15-18 Uhr zu beantworten. Das Seminar beginnt mit der Frage, was Klimaverantwortung aus ökologischer Perspektive bedeutet und mit welchen Strategien sie umgesetzt werden kann. Neben einem glaubwürdigen Konzept der Klimaverantwortung von Einrichtungen geht es um das Lebenszyklus-Prinzip und schließlich um die Grundprinzipien der Erfassung von Treibhausgasemissionen als Grundlage für effektive und zielgenaue Maßnahmen zu ihrer Reduktion. Ziel des Webinars ist es, Grundlagenwissen zur Einhaltung des Versprechens der Klimaverantwortung zu vermitteln und die Hebel von Kulturorganisationen im Bereich Klimamanagement aufzuzeigen. Das Seminar findet im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Initiative Culture4Climate „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen“ statt und richtet sich insbesondere an aktuelle und künftige Entscheidungsträger*innen in Kulturorganisationen unterschiedlicher Kultursparten. Die Teilnahme an den Seminaren der Initiative Culture4Climate ist kostenlos. Die Seminare verbinden komprimierte Wissensvermittlung mit interaktiven Reflexions-, Austausch- und Transferkomponenten. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist daher auf 25 begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldungen. Für weitere Anmeldungen wird eine Warteliste geführt.
Online-Seminar „Klimaverantwortung im Kulturbereich“ 08.12.2022
Der Klimawandel stellt sowohl die künstlerische Freiheit als auch die gesellschaftliche Verantwortung von Kunst- und Kultureinrichtungen, Kulturschaffenden und Kulturmanager*innen vor neue Herausforderungen. Für die Wahrnehmung einer Klimaverantwortung spielen kultur- und klimapolitische Rahmenbedingungen ebenso eine Rolle wie Anforderungen von Entscheidungs- und Beratungsgremien, Besucher*innen, Partnereinrichtungen oder Öffentlichkeit. Die Kulturpolitische Gesellschaft veranstaltet am Do, 08.12.2022 von 15-18 Uhr ein Onlineseminar zu diesem Thema mit Dr. Ralf Weiß und Selina Kahle (2N2K Deutschland e.V.), das einen aktuellen Überblick über spezifische Rahmenbedingungen für Kultureinrichtungen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit zwischen nationaler, internationaler und regionaler Ebene vermittelt. Die Teilnehmer*innen lernen Instrumente und Konzepte einer diskursiven, strategischen und operativen Bestimmung einer doppelten Klimaverantwortung kennen. Das Seminar findet im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Initiative Culture4Climate „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen“ statt und richtet sich insbesondere an aktuelle und künftige Entscheidungsträger*innen in Kulturorganisationen unterschiedlicher Kultursparten. Leider ist es bereits ausgebucht, für weitere Anmeldungen wird aber eine Warteliste geführt.
Diversitätsbericht in Kulturinstitutionen online verfügbar
Wie divers sind deutsche Kultureinrichtungen? Diese Frage liegt dem vor zweieinhalb Monaten erschienenen Bericht „Diversität in Kulturinstitutionen 2018-2020“ der Initiative kulturelle Integration zugrunde. Der Bericht basiert auf einer breiten Befragung von Kulturinstitutionen und legt dar, wie viele Frauen und Männer in den dauerhaft vom Bund geförderten Kultureinrichtungen arbeiten, wie die Altersstruktur der Beschäftigten aussieht, wie hoch der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund ist und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Behinderung beschäftigt werden. Weiter wurde untersucht, wie divers Publikum und Programm sind. Abschließende Handlungsempfehlungen zeigen auf, was die Einrichtungen und was die Kulturpolitik leisten kann, um mehr Diversität zu ermöglichen.
Hessen legt weiteres Unterstützungspaket für die Kultur auf
Hessen legt für Künstler*innen, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf. Die Bestandteile des Pakets sind: ein Programm zur Liquiditätssicherung von Theatern, Kinos und Musikspielstätten; ein Brückenstipendium, das für Künstler*innen greifen soll, die Selbstständigkeit, befristete Engagements und Teilzeit-Anstellung verbinden (angestrebter Start: Mitte März); ein Bonus-Programm für Verbände, die Einrichtungen und Kunstschaffende in Bezug auf Hilfsprogramme beraten und ein Förderprogramm für den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten.
Hilfe für den Neustart
Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm NEUSTART zur Verfügung, um kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in ganz Deutschland die Voraussetzungen für den Start nach der behördlichen, pandemiebedingten Schließung zu schaffen. Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangeboten zu sichern. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen beispielsweise für den Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besucher*innensteuerung sowie zur Einführung bzw. Anpassung digitaler Vermittlungsformate zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Über die Vergabe wird nach Reihenfolge der Anträge entschieden.
Bund startet Förderprogramm zur kulturellen Teilhabe
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020. Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020. Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse.
Bund legt neues Unterstützungsprogramm „Neustart“ für Kultureinrichtungen vor
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das Programm„NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ ins Leben gerufen, um insbesondere kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können“, erklärt Monika Grütters. Die Museen hätten unter dem Dach des Museumsbundes inzwischen sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Das möchte die Staatsministerin für Kultur und Medien durch das Programm Neustart unterstützen. Finanziert werden Investitionen in den Umbau und zur Ausstattung, zum Beispiel der Einbau von Schutzvorrichtungen oder die Optimierung der Besuchersteuerung. Auch die Einführung beziehungsweise Anpassung digitaler Vermittlungsformate können unterstützt werden. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen, insgesamt stehen dafür 2020 einmalig bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Welche Angaben erforderlich sind, ist dem Musterantrag zu entnehmen. Außerdem bietet der Bundesverband Soziokultur eine individuelle Antragsberatung an.
NRW-Landesregierung beschließt Soforthilfen
Zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung geraten zur Zeit in teilweise existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.
Bereits am 19.03. hatte die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:
Kultur
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Flexibilität Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure.
Weiterbildung und politische Bildung
Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen.
Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.
Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.