CO2-Rechner für den Kulturbetrieb bundesweit & kostenlos nutzbar

Die Städte Dresden und Leipzig stellen ihren CO2-Rechner für den Kulturbetrieb (E-TOOL) jetzt bundesweit und kostenlos zur Verfügung. Das E-Tool Kultur ist eine langfristige Lösung für die CO2-Bilanzierung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen. Es berechnet alle Emissionsquellen nach Greenhouse Gas Protocol als global anerkanntem Standard. Zu den größten Emissionsquellen zählen unter anderem die An- und Abreise von Publikum und Gastkünstler*innen, der Transport von Waren (Gemälde, Ausstellungsstücke), der Einkauf von Gütern wie Materialien zur Kostümanfertigung sowie Leistungen von Dritten wie Cateringfirmen. „Ein wesentlicher Mehrwert des E-Tool Kultur liegt in seiner hohen Benutzerfreundlichkeit“, betont Leipzigs Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke. „Der komplexe Prozess der Treibhausgas-Bilanzierung wird sehr übersichtlich dargestellt und für Fachfremde zugänglich gestaltet. Darüber hinaus verfügt das Tool über einen geführten Modus mit integrierten Beratungsfunktionen und zahlreiche Zusatztools wie ein Umfragetool zur unkomplizierten Erfassung der An- und Abreise des Publikums und eines zur Abschätzung des Ertrages sowie der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.“ Das Tool erhielt den diesjährigen sächsischen Digitalpreis in der Kategorie „Gesellschaft“ und wurde für den WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 nominiert, der am 17.09. verliehen wird. Interessierte können an einer kostenlosen einmaligen Einführung zum E-Tool am 23. Oktober von 10-11:30 Uhr via Videokonferenz teilnehmen. 

29.08.2024

Weiterbildung „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen“ 26.01.-09.02.2023

Neben vielen weiteren Themenfeldern zur Transformation des Kulturbereiches will die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. 2023 auch das Thema der Nachhaltigkeit weiter forcieren und im Rahmen von Culture4Climate – Initiative für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Kulturbereich drei Weiterbildungsseminare anbieten. Nachdem die ersten Seminare des Weiterbildungsangebots Voraussetzungen, Grundlagen und Rahmenbedingungen für Klimaverantwortung in Kulturorganisationen vermittelt haben, werden die folgenden Weiterbildungsangebote stärker auf die Umsetzung von Klimaverantwortung in Kulturorganisationen eingehen. Es werden Handlungsfelder und Methoden aufgezeigt, um Klimaverantwortung in den Organisationen zu verankern. Die Seminare sind kostenlos, einzeln zu buchen und richten sich an aktuelle und künftige Entscheidungsträger*innen in Kulturorganisationen unterschiedlicher Kultursparten. Interessierte können sich ab 11.01.2023 anmelden.

Hotspots der Klimawirkung und Klimaschutzmaßnahmen in Kulturorganisationen 
Viviana López H., Tobias Wagner, Ina Rüdenauer (Öko-Institut)
26.01.2023, 15-18 Uhr

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Kulturorganisationen
Dr. Annett Baumast (baumast. kultur & nachhaltigkeit)
02.02.2023, 15-18 Uhr

Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement für Kulturorganisationen
Vera Hefele, Teresa Trunk (What if – Projektbüro für nachhaltige Kultur)
09.02.2023, 15-18 Uhr

10.01.2023

Filmtipp: „Gleichstellung in Kultur und Medien“ von *mehrsterne*

Das Künstlerinnentrio *mehrsterne* aus Hamburg geht mit der Filmreihe „Die Spurensucherin“ der Frage nach, wie es um weibliche Kulturschaffende in der Kunst & Musikszene bestellt ist. Dazu haben Kijoka Junica und Jane O’Brien 2020 mit Jana Schiedek (Staatsrätin für Kultur und Medien), Andrea Rothaug (Geschäftsführerin von RockCity e.V. Hamburg) und der Sängerin und Produzentin Onejiru gesprochen. Den 12-minütigen unterhaltsamen Film mit Bildern von Gabriele Wendland und Musik von Jane O’Brien & Band, Kijoka Junica & Band und Maryna Vasylyeva könnt ihr hier nachschauen:

25.01.2022

Befragung „Ein Jahr Corona-Krise aus Sicht der Selbstständigen“

Nach 14 Monaten Coronapandemie und über einem halben Jahr des Lockdowns sind viele Menschen in der Kulturbranche mürbe. Noch nicht abzusehen ist, wie viele Selbstständige bereits in andere Branchen abgewandert sind und welche Clubs und Betriebe überhaupt noch da sind, wenn mal wieder alles geöffnet werden kann. Keine Frage, die Branche schrumpft, denn nach wie vor gibt es mehr warme Worte als sinnvolle finanzielle Unterstützung. Um so wichtiger ist es jetzt, den Stand der Dinge zu ergründen und die extrem prekäre Lage mit „echten“ Daten zu unterfüttern, um in der Auseinandersetzung mit der Politik möglichst viel Gewicht zu bekommen. Eine Befragung des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW) und Forschungszentrum Mittelstand (FZM) an der Universität Trier hat genau das vor. Sie will ergründen, wie Soloselbstständige die Coronakrise überstanden, ob sie Corona-Hilfen benötigt und bekommen haben und wie optimistisch sie in die Zukunft blicken. Die Befragung im Internet dauert 15 Minuten und läuft anonym. Sie ist hier zu finden.

10.05.2021

Alarmstuferot-Demo in Frankfurt 14.11.2020

Das Aktionsbündnis Alarmstuferot Hessen ruft am 14.11.2020 zur Demo in Frankfurt auf, um auf den drohenden Niedergang der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen. Die Kundgebung an der Bockenheimer Warte wird ab 16 Uhr als Podiumsdiskussion veranstaltet, einen Demonstrationszug wird es in Frankfurt nicht geben. Bitte haltet euch weiterhin an die Hygieneregeln: Maske tragen, Abstand halten, Alkoholverbot. Kommt vorbei!

02.11.2020

Zweiter Lockdown: Hilfen für Soloselbstständige

Ab Montag ist er also da, der zweite Lockdown, der den Kulturbetrieb im November schließt. Angekündigt sind wieder vollmundig Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe und Soloselbstständige – ob die Hilfen wirklich bei Musiker*innen, Techniker*innen usw. ankommen, bleibt abzuwarten. Was schon bekannt ist: An Soloselbstständige sollen Ausfallzahlungen ausgezahlt werden, die sich am Umsatz des Monats November 2019 orientieren. Selbstständige, die schwankende Einnahmen und im letzten November eher wenig Einkünfte hatten, können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft, damit der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern kann) überbrückt werden kann. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.

Außerdem wird ein KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige angeboten und die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

30.10.2020

Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin

Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden. 

Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.

25.08.2020