Kulturbehörde Hamburg schreibt Musikstadtfonds aus
Hamburg ist Musikstadt. Die Elbphilharmonie wird die reiche Musiktradition weit über die Grenzen der Stadt hinaus erneut und auf besondere Weise sichtbar machen. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben sich weiterzuentwickeln, haben Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie auch zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Über deren Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury, die die Bereiche klassische bzw. Neue/Aktuelle Musik, Chor, Pop, Jazz und E-Musik abdeckt. Die Kulturbehörde startet jetzt mit der Ausschreibung des Musikstadtfonds. Staatsrat für Kultur Dr. Carsten Brosda: „Die Musikstadt Hamburg braucht neben herausragenden musikalischen Leuchttürmen auch das kreative Fundament einer lebendigen und vielfältigen Musikszene. Mit dem Musikstadtfonds stellt die Stadt künftig zusätzlich eine halbe Million Euro pro Jahr zur Verfügung, mit der wir gerade diese bereichernde Vielfalt genreübergreifend noch besser fördern wollen.“
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich.
Jede/r AntragstellerIn darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Anträge sind für die erste Vergaberunde bis spätestens 22. Juli 2016 (Poststempel) einzureichen. Für diesen Zeitraum sind auch zwei Förderanträge – jeweils einer für 2016 und einer für 2017 – möglich. Das erforderliche Antragsformular ist veröffentlicht unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads.
(Quelle: www.miz.org)
„Music WorX Accelerator“ gibt Starthilfe für Hamburger Start-ups auf dem Musikmarkt
GründerInnen und junge Unternehmen aus dem Musikbereich können sich noch bis zum 12. Juli 2015 um professionelle Unterstützung für innovative Geschäftsmodelle auf dem Musikmarkt bewerben. Die Kulturbehörde und die Hamburg Kreativ Gesellschaft haben dafür das Programm „Music WorX Accelerator“ ins Leben gerufen: Bis zu drei ausgewählte Hamburger Gründerteams oder junge Unternehmen erhalten kostenfreie Büroflächen, Workshops und Beratung von BranchenkennerInnen. Zusätzlich werden 5.000 Euro zur Entwicklung des Unternehmens bereitgestellt. Damit können nach Wahl der Gründerunternehmen externe Dienstleister wie ProgrammiererInnen, AnwältInnen oder MarketingexpertInnen in den Entwicklungsprozess eingebunden werden. Bei der Konferenz des Reeperbahn Festivals bekommen die TeilnehmerInnen die Möglichkeit ihr professionelles Netzwerk zu erweitern. Am Ende des dreimonatigen Förderprogramms, welches von Anfang September bis Ende November 2015 stattfinden wird, nehmen die GründerInnen an einem eigens veranstalteten Wettbewerb im Rahmen des Music WorX Day teil. Bei diesem Wettbewerb prämiert eine Fachjury unter Start-ups aus ganz Deutschland die beste Geschäftsidee mit 5.000 Euro. Im letzten Jahr gewann SofaConcerts.org, eine neue Internetplattform für Wohnzimmerkonzerte und kleinere Veranstaltungen mit Live-Musik. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die TeilnehmerInnen aus Hamburg kommen und im Musikbereich arbeiten.
Infos: http://www.music-worx.de.
Fördermittel für Hamburger Jazzreihen ausgeschrieben
Die Kulturbehörde Hamburg stellte 2014 erstmals Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro für die Ausrichtung von Jazzreihen zur Verfügung. Damit wurde die bisherige Jazzreihenförderung aus dem Jahr 2012 mit 15.000 Euro mehr als verdreifacht. Für das Jahr 2015 beginnt die Ausschreibung ab sofort. Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Die von der Jazz-Jury ausgewählten acht Projekte stellen einen hochkarätigen Querschnitt der aktuellen Hamburger Jazzszene dar. Ich bin gespannt, welche Konzertreihen sich für die Vergabe der Projektmittel im Jahr 2015 qualifizieren werden.“ Die Förderung richtet sich an Hamburger Musikinitiativen, Musikschaffende sowie Veranstalter, auch professionelle Konzertagenturen, die Jazzreihen durchführen möchten. Die Kulturbehörde fördert dabei Reihen, die aus mindestens drei Konzerten bestehen, Festivals werden nicht gefördert. Die Antragsphase für die Jazzreihen 2015 läuft ab sofort bis zum 1. Oktober 2014 (Eingang des Antrags bei der Kulturbehörde). Berücksichtigt werden alle Anträge, deren Projektzeitraum zwischen dem 1. Februar 2015 und dem 31. Januar 2016 liegt. Das Jazzbüro Hamburg berät Interessierte bei der Antragstellung.
Mehr Infos: www.hamburg.de/kulturfoerderung/musik/
Hamburger Musiklabels können sich wieder um Labelförderung bewerben
Mit der Bereitstellung von Zuschüssen zwischen 3.000 und 10.000 Euro unterstützt die Kulturbehörde seit 2010 Musikveröffentlichungen von kleineren Hamburger Musiklabels. Die Förderung zielt darauf ab, kleinere Musiklabels zu stärken und zu motivieren, auch weiterhin Musik in Hamburg zu produzieren. Bis zum 17. September können sich Hamburger Labels bei der Kulturbehörde bewerben. Mit der Musiklabelförderung wurden bereits Veröffentlichungen ganz unterschiedlicher musikalischer Genres von Indie Pop/Rock bis hin zu Chanson, Soul und Jazz gefördert. Darunter waren Newcomer-Projekte so wie Produktionen bereits erfolgreicher KünstlerInnen. Allen Projekten gemein war, dass es sich bei den jeweils geförderten Musiklabels um Kleinstunternehmen handelte, wobei es auch hier eine ausgewogene Mischung namhafter und weniger renommierter Labels gab.