Culture Moves Europe fördert Residenzgastgeber*innen (Bewerbung bis 15.06.23)
Culture Moves Europe, das EU-Projekt für kulturelle Mobilität, startet heute seine Aktionslinie für Residenzen und die erste Ausschreibung für Residenzgastgeber*innen. Diese neue Aktionslinie bietet finanzielle Unterstützung für Organisationen und etablierte Kunst- und Kulturschaffende, die bis zu fünf internationale Kreativschaffende für eine Residenz beherbergen möchten. Die Residenzprojekte können zwischen 21 Tage und 10 Monate dauern und sollen von 2023-25 insgesamt 1.000 Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit bieten, an einer Residenz teilzunehmen. Das Projekt steht Kunst- und Kulturschaffenden sowie Gastorganisationen in allen 40 Creative Europe-Ländern offen: die 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer überseeischen Länder und Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage, sowie 13 Nachbarländer der Europäischen Union. Bewerbungsschluss: 15. Juni 2023
Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin – Musik: Paris
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa gewährt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel –
bis zu zwei Kulturaustauschstipendien im Bereich Musik (Ernste Musik, Klangkunst, Jazz) für
Studienaufenthalte in Paris in Kooperation mit der Cité Internationale des Arts: 1 Stipendium à 6 Monate – April bis Ende September 2022 und/oder 1 Stipendium à 6 Monate – Oktober 2022 bis Ende März 2023. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen, die mit erstem Wohnsitz in Berlin leben und an keiner Hochschule immatrikuliert sind. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Gastlandes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstler*innen bereit. Bewerbungsschluss: 15.09.2022
Kulturpolitische Mitteilungen: Unterstützung für ukrainische Künstler*innen
Gerade Kulturschaffende in der Ukraine sind derzeit in besonderer Gefahr, denn die Kraft von Kunst und Kultur ist reflexiver Pfeiler und Impulsgeberin freiheitlicher Gesellschaften. Viele Kulturmacher*innen sind bereits auf der Flucht, andere versuchen gerade, mit ihren Mitteln den Widerstand zu stärken. Wir müssen uns jetzt schnellstmöglich fragen, wie wir den Kulturmacher*innen in und aus der Ukraine helfen können. Welche Förderungen und Unterstützungsleistungen müssen wir nun auf den Weg bringen? Darüber hat der internationale Kulturexperte Patrick S. Föhl gestern mit Expert*innen der auswärtigen Kulturpolitik und (ukrainischen) Künstler*innen in einem Online-Talk diskutiert. Außerdem hat er mit Gernot Wolfram einen Artikel verfasst, der in der kommenden Kulturpolitischen Mitteilung erscheint und den ihr jetzt schon hier lesen könnt. Darin werfen sie einen ausführlichen Blick zurück auf die Entwicklung der ukrainischen Kulturszene seit dem Euromaidan 2014 und machen Vorschläge, wie mit kulturellen Interventionen und einem intensivierten kulturellen Austausch geholfen werden kann.
Goethe-Institut fördert Musiker*innen aus Entwicklungsländern
Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpret*innen, Musiker*innen und Komponist*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfrist für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, ist der 15. November 2019. Musiker*innen, die auf Einladung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland für einen Arbeitsaufenthalt von 2-6 Wochen anreisen wollen, können sich um die Förderung bewerben. Der Antrag kann sowohl von Künstler*innen aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden.
Werkschau „Studio Bosperus“ mit Defne Sahin, Angelika Niescier u.a.
Seit sechs Jahren hat die Istanbuler Kulturakademie Tarabya den Dialog zwischen türkischen und deutschen Künstlern angeschoben. Die Institution, die vom Goethe-Institut und dem Auswärtigen Amt getragen wird, ermöglicht mehrmonatige Residenzen in der Türkei, die der Vernetzung von Kulturschaffenden beider Nationen dienen sollen. Erstmals werden nun die Werke von Stipendiat*innen in Deutschland präsentiert: Am 21. November ist hierfür der Hamburger Bahnhof, Museum für Gegenwart in Berlin, Schauplatz. „Studio Bosporus“ heißt die Werkschau aus verschiedensten künstlerischen Disziplinen. Neben Film, Literatur und Bildender Kunst sind auch Musik und Performance Art vertreten. In der Musik werden unter anderem die Sängerin Defne Sahin, die Saxofonistin Angelika Niescier und der Schlagzeuger Christian Thomé, der Lautenist Özgür Ersöy und der Trompeter Michael Schiefel ihre Arbeiten vorstellen. An die Präsentation der Stipendiant*innen schießt sich eine Paneldiskussion zu deutsch-türkischen Kulturfragen an. Anmeldungen für die Teilnahme werden hier erbeten.
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe Instituts
Das Goethe Institut fördert internationale Koproduktionen als Beispiele für partnerschaftliche Zusammenarbeit und internationalen Kulturaustausch. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance interdisziplinäre Formate und/oder digitale Medien verwenden. Für eine Förderung in Höhe von maximal 25.000 Euro können noch bis zum 30. Oktober Bewerbungen eingereicht werden. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.
Internationaler Koproduktionsfonds
Das Goethe-Institut fördert mit dem Koproduktionsfonds kollaborative Arbeitsprozesse sowie innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Ab dem 16. März können sich Künstlerinnen und Künstler wieder für eine Förderung online bewerben. Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds (IKF) fördert das Goethe-Institut seit Sommer 2016 den internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs, die Vernetzung der Künstlerinnen und Künstler sowie innerhalb der Szenen sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen. Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate sowie die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich über keine ausreichenden Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Die gemeinsame Bewerbung, die von den Partnern mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland vorgelegt werden muss, sollte die bereits bestehenden Arbeitskontakte und das Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion zum Ausdruck bringen. Begleitet wird die Ausschreibung von den örtlichen Goethe-Instituten weltweit. Bewerbungen werden online und auf Englisch bis 30. April 2017 erbeten.
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit einem neu aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von KünstlerInnen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Zielgruppe sind professionell arbeitende KünstlerInnen bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Unterstützung kann für Projekte im Zeitraum der Jahre 2016-2018 beantragt werden. Bewerbungsschluss: 30.10.2016
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts: jetzt bewerben!
Ab sofort können sich Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland um eine Förderung im Rahmen des Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts bewerben. Mit diesem erstmals aufgelegten Förderinstrument möchte das Goethe-Institut kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionsweisen im internationalen Kulturaustausch anregen und die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen unterstützen. Bewerben können sich professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland mit Koproduktionen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Die Vorhaben sollen eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und in mindestens einem der beteiligten Länder präsentiert werden. Eine thematische oder regionale Einschränkung gibt es nicht, jedoch werden Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, bei der Förderung bevorzugt. Interessierte für das Jahr 2016 können sich bis zum 15.07.2016 unter www.goethe.de/ikf online bewerben und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden.
Infos: http://www.goethe.de