Anhebung Künstlersozialabgabe auf 5,0 % ab 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 Prozent ab 2023 angekündigt. Selbstständige Künstler*innen und Publizisten*innen tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe trägt zur Finanzierung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 190.000 selbstständigen Künstler*innen sowie Publizist*innen in Deutschland bei. Seit 2018 sei der Künstlersozialabgabesatz unverändert geblieben, so das BMAS. Dies sei während der für die Kulturszene schwierigen Corona-Jahre 2021 und 2022 durch zusätzlich 117 Mio. Euro vom Bund gewährleistet worden. Der Abgabesatz für 2023 hätte eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen, weitere Bundesmittel von rund 59 Mio. Euro würden die Erhöhung begrenzen.
Keine Künstlersozialabgabe bei Ausfallhonoraren
Derzeit gewähren einige Veranstalter*innen Künstler*innen bei Corona-bedingten Absagen von Veranstaltungen oder Kursen Ausfallhonorare. Es stellte sich für sie die Frage, ob diese Ausfallhonorare künstlersozialabgabepflichtig sind. Bei einer Anfrage des Kulturbüros Rheinland-Pfalz bei der Künstlersozialversicherung, verneinte sie dies und verwies auf folgenden Passus:
„Künstlersozialabgabe ist nur zu zahlen, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird eine Leistung nicht erbracht, fällt keine Künstlersozialabgabe an. Deshalb gehören Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen nicht zum meldepflichtigen Entgelt. Werden Ausfallhonorare gezahlt, obwohl eine Leistung nicht erbracht wurde, sind sie wie Vertragsstrafen zu behandeln und daher nicht meldepflichtig. Ausfallhonorare für bereits erbrachte Leistungen, die nur nicht verwertet bzw. genutzt werden, müssen der KSK dagegen gemeldet werden.“ Mehr hier (Punkt Nr. 26).
Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 191, Mai 2020