DTKV schließt Gesamtvertrag über die Vervielfältigung von Noten ab
Die VG Musikedition und der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) haben mit Wirkung zum 01. Mai 2021 einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der es den Mitgliedern des DTKV, u.a. Instrumental- und Gesangspädagogen, ermöglicht, für den Instrumental- und Gesangsunterricht sowie für Aufführungen günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien zu erwerben. Damit können privat unterrichtende und freiberufliche Musikpädagoginnen und -pädagogen, die DTKV-Mitglied sind, einen Lizenzvertrag abschließen, mit dem Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten in bestimmtem Umfang genutzt werden können.
Neue Website informiert über Regeln für das Kopieren an Schulen
Der Verband Bildungsmedien und die Kultusministerkonferenz stellen eine neue Website vor: auf www.schulbuchkopie.de sind die Regeln für das analoge und digitale Kopieren an Schulen zusammen gefasst, die seit dem 1. Januar 2013 gelten. Unter dem Motto „Was geht, was geht nicht?“ beantwortet sie häufige Fragen aus der Praxis. Durch eine Vereinbarung zwischen den Kultusministerien der Länder und dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition dürfen Lehrkräfte an Schulen in Deutschland seit Anfang des Jahres urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen. Lehrkräfte können nun 10 %, maximal 20 Seiten eines Printwerks kopieren, und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, in demselben Umfang einscannen. Diese Kopien und Scans können Lehrerinnen und Lehrer für den eigenen Unterrichtsgebrauch nutzen; die Scans können auch auf verschiedenen Rechnern der Lehrkraft gespeichert werden. Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen der Verlage.
(Quelle: http://www.miz.org/news_10210.html)