Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große Projekte

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können; die Mindest-Antragssumme beträgt 50.000 Euro. Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.

20.01.2025

Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“

Im Bereich „Allgemeine Projektförderung“ können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind jedoch große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen und die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Der Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.
28.06.2024

Mobilitätsprogramm „Culture Moves Europe“

Culture Moves Europe ist ein Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler*innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert. Als Nachfolger von i-portunus gibt das Programm Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit, selbst initiierte Projekte durchzuführen, um internationale Arbeitsbeziehungen zu entwickeln oder zu vertiefen. Dabei werden sowohl die individuelle Mobilität von Einzelpersonen als auch Residenzen für Gastorganisationen gefördert. Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt. Bewerbungsschluss: 31.05.24. Der laufende Call ist ein sogenannter „rolling call“, d.h. ein langfristiger Aufruf, bei welchem einmal pro Monat eine Evaluationsrunde durch die Jury stattfindet. Es ist sinnvoll, schon in einem der früheren Monate und nicht erst im Mai einen Antrag zu stellen. Übrigens finden regelmäßig Q&A-Sessions statt, für die ihr euch hier anmelden könnt.

Seit dem Beginn der Ausschreibung im Oktober 2022 und bis November 2023 wurden insgesamt 232 Projekte von deutschen Künstler*innen und Kulturtreibenden gefördert. Die Projekte erhielten im Durchschnitt 3.793 Euro und dauerten 25 Tage. Über die Hälfte der Teilnehmer*innen (124) zählen sich zu aufstrebenden Künstler*innen. Die geförderten Projekte decken alle Sparten des Programms Culture Moves Europe ab, wobei Bildende Künste (36%), Darstellende Künste (25%) und Musik (22%) am stärksten vertreten sind.

12.03.2024

Baden-Württemberg startet Förderung „FreiRäume“ & „Zukunftsmusik“

Das erfolgreiche Förderprogramm „FreiRäume“ des Kunstministeriums zur Unterstützung neuer Kultur- und Begegnungsorte in kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg geht in eine zweite Runde: Ab jetzt können Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen Förderanträge für Kooperationsprojekte einreichen. Das Programm verfolgt das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Menschen durch Kunst und Kultur zusammenzubringen. „Leer stehende Gebäude in ländlichen Gemeinden sollen durch künstlerische Projekte wiederbelebt werden, bestehende Räume durch neue Angebote geöffnet und zu ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Zusammenarbeit verschiedener Akteure vor Ort,“ sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski dazu. Das Programm richtet sich in einer gesonderten Förderlinie auch an Chöre, Ensembles und Orchester, die unter dem Titel „Zukunftsmusik“ musikalische Aufführungen an außergewöhnlichen Orten umsetzen können. Hier wird die Zusammenarbeit von professionellen Musiker*innen und Vereinigungen aus dem Bereich der Amateurmusik unterstützt. Die Bewerbung um eine Förderung ist bis zum 14. Oktober hier möglich. Die einzelnen Projekte werden mit Fördersummen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten bezuschusst. Mitte August und Ende September werden digitale Förderberatungen angeboten, zu denen Interessierte herzlich eingeladen sind.

24.08.2021