Neues Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg

Jazz-Konzerte sind nicht per se wirtschaftlich tragfähig. Diese Tatsache spiegelt sich oftmals in der Bezahlung der Künstler*innen wider. Selbst professionelle Jazzmusiker*innen spielen regelmäßig für Gagen, die deutlich unter 300€ liegen – dies ist die aktuell empfohlene Honoraruntergrenze des Deutschen Musikrats und der Deutschen Jazzunion. Vor diesem Hintergrund hat der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2025 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals prekären Entlohnung spürbar entgegenzuwirken. Die Förderung richtet sich ausschließlich an professionelle, in Hamburg lebende Musiker*innen, die Jazzkonzerte in der Stadt spielen. Im Rahmen dieser Förderung sollen Konzertgagen in Höhe von bis zu 200 Euro mit jeweils 150 Euro aufgestockt werden. In der ersten Testphase vom 01. Mai – 15. Juni 2025 können Anträge rückwirkend für Auftrittsgagen aus den Monaten März und April gestellt werden. Zukünftig sollen Anträge jeweils für den Vormonat gestellt werden können. Am 20.05.2025 kannst du an einem Online-Workshop teilnehmen und erfahren, wie du die Formulare ausfüllen musst und deine offenen Fragen stellen (mit Anmeldung per Mail).

12.05.2025

Projektförderung für die professionelle Freie Szene in Hessen

Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen, wie z.B. Konzertreihen und Festivals. Gesucht werden Projekte, die:

  • das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse bereichern
  • die Präsenz und Vielfalt der einzelnen Musikstile stärken
  • neue Kooperationen anregen sowie Netzwerke bilden und aufrechterhalten
  • die künstlerische Qualität und Entwicklung des hessischen Musiklebens fördern
  • Modellcharakter haben oder beispielgebend sind
  • die Diversität des Musiklebens und damit die Internationalität des Bundeslandes vertiefen
  • eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, auch mit Blick auf den demografischen Wandel
  • interdisziplinäre Ansätze verfolgen
  • das öffentliche Musikleben in den ländlichen Räumen bereichern
  • das speziell auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zugeschnittene musikalische Angebot stärken
  • einen inklusiven Charakter haben, barrierefrei sind, um eine möglichst breite Zielgruppe zu integrieren
  • oder Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ausgeschlossen sind Projekte mit Amateurmusiker*innen und einzelne musikalische Veranstaltungen; letztere werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Antragsberechtigt sind Freie Träger wie z.B. Vereine, GbR, GmbH etc., Fachverbände des Musiklebens, gemeinnützige Organisationen, u.a. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Antragsfristen: 30. April 2025 für Projekte, die im 2. Halbjahr 2025 stattfinden sollen und 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen. Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen. Anträge, die diese Vorgabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.

24.03.2025

Neue Antragsrunde bei den Live Fonds von RockCity

Es geht wieder los! Die erste Förderrunde der LIVE FONDS 2025 ist gestartet: Bis einschließlich 15.04. können Musiker*innen mit Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt Hamburg Förderungen für entstandene Reisekosten im Zeitraum 01.12.2024 bis 31.03.2025 beantragen. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Musiker*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik, die gemäß GEMA Statuten Selbstaufführer*innen mit mindestens 80% eigenem Repertoire sind sowie künstlerische DJs. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft. Jeder Auftritt kann nur von einem LIVE FONDS gefördert werden, also entweder vom Green Touring Fonds (wenn du nachhaltig, also mit Bahn, Car-Sharing oder E-Auto reist), vom International Touring Fonds (übernimmt bis zu 50% der Kosten für Transfer, Visum und Unterkunft) oder vom Road Trip Fonds (hier wird jedes über RockCity angemietete Fahrzeug mit bis zu 50€ pro Anmiettag (max. 5 Tage) pro Antrag bezuschusst. In diesem Jahr wird es drei weitere Förderrunden geben: Antragsfrist 15.07.2025 (Förderzeitraum 01.04.–30.06.), Antragsfrist 15.10.2025 (Förderzeitraum 01.07.–30.09.) und Antragsfrist 04.12.2025 für den Förderzeitraum 01.10.–30.11.).

05.03.2025

Verlängert: Bewerbungsschluss Live Music Fonds Stuttgart

Ihr habt im vergangenen Jahr Livemusik oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open-Air-Flächen veranstaltet? Dann seid ihr wahrscheinlich antragsberechtigt für den Live Music Fonds Stuttgart! Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 20. Februar 2025 verlängert.

31.01.2025

Tourförderung für Hamburger Bands von RockCity mit drei Live Fonds

RockCity e.V. bietet für Musiker*innen aus Hamburg und Umgebung drei Fonds zur Tourförderung an: Du hast ein Booking für ein Konzert, aber die Gage deckt die Kosten für das Fahrzeug nicht? Du hast eine Minitour in Aussicht, aber das Geld für den Tourbus fehlt? Beim Road Trip Fonds bewirbst du dich einfach via Formular um Kostenerstattung. Jedes über RockCity angemietete Fahrzeug wird mit max. 40€ pro Fahrzeug und Tag bezuschusst und das für bis zu 5 Tage! Es werden nur Fahrten zu vergüteten Konzerten erstattet.

Gleichzeitig läuft auch noch die letzte International Touring Fonds Runde: Du hast mit deiner Band eine Einladung zum Konzert im Ausland, aber die Fahrt- und Übernachtungskosten sind zu teuer? Du hast eine Supportshow auf einem internationalen Festival, aber das Geld für das Visum reicht nicht? Dann lass dir die Kosten über den International Touring Fonds von RockCity erstatten: bis zu 50% (max. 750,00€ brutto) für Transfer/Visum/Unterkunft bei Konzerten im Ausland. Die aktuelle Förderrunde bezieht sich auf getätigte Ausgaben vom 01.01. bis 31.10.2024.

Der Green Touring Fonds dient der Förderung von klimafreundlichen und CO2-einsparenden beruflichen Reisen von Hamburger Musiker*innen aus dem Bereich der populären Musik zu Konzert- und Tourneeauftritten in Deutschland und Europa (*Länderliste siehe FAQ). Der Green Touring Fonds leistet einen Beitrag zur Einhaltung des festgelegten 1,5 Grad Ziels durch das Pariser Klimaabkommen und zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen im Konzertgeschäft.

Alle Förderrunden gehen vom 01.01. bis 31.10.2024, ihr könnt für alle Fonds bis 31.10.2024 Anträge einreichen.

27.08.2024

105 VIERTEL: Konzertförderung für Hamburger Bands

Dank der Konzertförderung von 105 VIERTEL haben ambitionierte Hamburger Musiker*innen die Chance, im Grünen Jäger, in der Hebebühne oder im Nochtspeicher auf professionellen Bühnen zu performen – und das ganz ohne Venuekosten. Bei 105 VIERTEL ist Talentförderung ein zentraler Bestandteil der Arbeit: Mit ihrer gemeinnützigen Tätigkeit verfolgt die gGmbH das Ziel, Hamburger Künstler*innen zu fördern, ihnen faire Gagen zu ermöglichen sowie die Veranstaltungen niedrigschwellig zugänglich zu machen. 105 VIERTEL übernehmen die offizielle Veranstalter*innenrolle, die Venue-Kosten und kümmern sich um GEMA, KSK und anfallende Steuern. Das Coole ist: Die Ticketeinnahmen gehen abzüglich der Steuern und Kosten für Tontechnik zu 100% an dich. 

Auch bei der Konzertreihe Guter Ton x Hamburg Bunker werden Newcomer*innen gefeatured: dann spielen Hamburger Musiker*innen zweimal im Monat im KARO&PAUL ein Fishbowl-Konzert mit sehr viel Nähe zum Publikum. Die Konzerte sind kostenfrei und sollen für mehr kulturelle Teilhabe in den Hamburger Szeneviertelen St. Pauli und Sternschanze beitragen.

05.08.2024

RockCity bietet drei Live Fonds für nachhaltige Touren

Hamburger Bands aufgepasst: Hol dir finanzielle Unterstützung für deine Live Gigs! Mit den drei LIVE FONDS erstattet dir RockCity einen Teil der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland. Ab sofort kannst du hier deine Anträge beim Green Touring Fonds, International Touring Fonds und Road Trip Fonds stellen. Antragsberechtigt sind ausübende Musiker*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Hamburg beantragt werden. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Künstler*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der Popularmusik, also alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity beurteilt.

12.02.2024

Infocall zur Internationalen Tourförderung der Initiative Musik 19.07.23

Die Internationale Tourförderung dient der Unterstützung von Touren ausübender Künstler*innen (Solist*innen oder Ensembles) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik ins Ausland und dabei dem Ausgleich von Finanzierungslücken. Sie will Künstler*innen unterstützen, internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Im digitalen Infocall am 19.07. um 16 Uhr wird die Tourförderung vorgestellt. Es werden die Phasen der Förderung erläutert sowie Schritt für Schritt durch das Antrags-Tool und den Verwendungsnachweis geführt. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmer*innen.

17.07.2023

Internationale Tourförderung (Antragsstart: 01.10.2022)

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es, Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert*innen aus der Musikwirtschaft. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können. Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingegangen sein.

28.09.2022

Jazzförderung Baden-Württemberg bietet Auftrittsförderung für JazzmusikerInnen

Die baden-württembergische Jazzförderung geht in eine neue Runde: Das Land fördert professionelle baden-württembergische JazzmusikerInnen bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Dabei kommt die Förderung SolistInnen und Ensembles gleichermaßen zugute. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land insgesamt 345.000 Euro bereit. „Jazz ist ein eigenständiger, lebendiger und zentraler Teil der Musikkultur unseres Landes. Die Szene in Baden-Württemberg ist vielfältig – das zeigen die vielen Jazz-Clubs, die zahlreichen Festivals oder die talentierten Musikerinnen und Musiker selbst. Um die Szene zu stärken, setzen wir in unseren Programmen einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern sowie auf die Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (24. November) in Stuttgart.
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben die MusikerInnen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2018 stattfinden. Die Förderung pro MusikerIn ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg, für Konzerte im europäischen Ausland sind 400.-€, bei internationalen Konzerte 800.-€ vorgesehen. Anträge sind bis zum 15. Januar 2018 an den Jazzverband zu stellen.

Auch Jazzfestivals können sich für eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000.-€ je Festival bewerben, sofern JazzmusikerInnen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.

05.12.2017