Pop-Programmförderung für kleinere Musikclubs & Festivals in München

Wenn du eine nicht-kommerzielle Konzertreihe in kleineren Musik-Locations oder Musikfestivals veranstalten willst, kannst du die Pop-Programmförderung beantragen. Die Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 90.000 Euro (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats im Dezember 2026 über den Haushalt der Stadt München für das Jahr 2027) an Mitteln für Programmförderung für nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die im Jahr 2027 stattfinden sollen. Es können Förderungen in Höhe von 10.000 Euro oder 15.000 Euro oder 20.000 Euro beantragt werden.

Mit dieser Förderung sollen sowohl Konzertreihen als auch Musikfestivals aller Genres der Popmusik gefördert werden, die sich insbesondere Programmen abseits des sogenannten Mainstreams widmen, und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen. Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen. Zur inhaltlichen Zielrichtung: Hier liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung gemeint. Bewerbungsschluss: 6. Mai 2026

31.03.2026

Online-Beratungsstunde zum RockCity LIVE FONDS 14.4.2026

Der LIVE FONDS ist ein niedrigschwelliges Förderprogramm zur Stärkung der Livemusiklandschaft in Hamburg und Umgebung. Gefördert werden Konzerte, Touren und Musikveranstaltungen professioneller Musiker*innen aller Genres aus Hamburg. Du hast Fragen zu den neuen Förderrichtlinien, zur Kilometerpauschale, zu klimaschonenden Konzertreisen oder zur Antragstellung selbst? Offene Fragen könnt ihr in einer Beratungsstunde am 14. April von 14-15 Uhr ansprechen (um den Anmeldelink zu erhalten, abonniere gern den kostenlosen RockCity Newsletter). Die aktuelle Antragsfrist läuft bis einschließlich 15. April 2026, 14 Uhr.

Mehr Infos zu den aktuellen Förderrichtlinien findest du hier.

30.03.2026

1. Förderrunde der LIVE FONDS startet mit einer Aufstockung (Hamburg)

Good News und losgelegt: ab sofort gibt es noch mehr Geld zurück für deine Touren 2026! RockCity Hamburg erhöht den LIVE FONDS 2026 für Hamburgs Musiker*innen, Musikschaffende und Veranstaltende: Damit reagiert der Verein auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Unterstützung für Livemusikveranstaltungen und Touraktivitäten in und aus Hamburg. Die neuen Förderrunden inklusive Antragsfristen und Förderzeiträumen stehen fest: Die erste Antragsfrist endet am 15. April 2026 um 14 Uhr (nächste Antragsfristen sind am 15.07., 15.10. und 07.12.2026). Ab sofort kannst du bis zu 70% deiner Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland von RockCity zurückbekommen.

Antragsberechtigt sind ausübende Musiker*innen, DJs und Bands jeder Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Wichtig! Ab jetzt gilt für alle 3 Live Fonds, dass du kein Mitglied bei RockCity sein musst, um einen Förderantrag zu stellen. Außerdem neu: RockCity bietet ab sofort regelmäßige Beratungstermine für dich an, um dich bei der Antragsstellung zu unterstützen. Die erste Beratung ist am 10. März 2026 von 14–15 Uhr online. Hier geht’s zur Anmeldung.

04.03.2026

Green Pilot Tours bietet Tourförderung

Die Green Pilot Tours gehen in die sechste Runde! Dabei handelt es sich um eine Tournee eines künstlerischen Projekts/einer Band zwischen mindestens vier verschiedenen Veranstaltungsorten oder Festivals, an der mindestens zwei Mitglieder des Europe Jazz Networks aus zwei verschiedenen Ländern beteiligt sind. Sie muss sich auf innovative Tourneemodelle konzentrieren, die auf den Grundsätzen der ökologischen Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit, fairer Vergütung, Inklusion und Geschlechtergleichgewicht basieren. Es wurden bereits fünf Green Pilot Tour-Aufrufe veröffentlicht, und bisher wurden 30 Tourneen bewilligt. Bewerbungsfrist: 30.04.2026 bewerben. 

Zusätzlich zu den regulären Green Pilot Tours-Ausschreibungen startet EJN 2026 eine spezielle „Beyond Europe”-Ausschreibung für Green Pilot Tours, um Tourneen von Projekten aus Afrika und dem Nahen Osten innerhalb des EJN-Mitgliedskreises zu unterstützen. Bewerbungsfrist: 10.05.2026

16.02.2026

Perspektive Pop 2.0 bietet Projektförderungen in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die zweite Förderrunde des POPLÄND-Programms „Perspektive Pop 2.0“ gestartet. Musikalisch Aktive und Veranstaltende aus dem Popbereich mit Sitz im Land können ab sofort online Projektförderungen beantragen. Das Programm richtet sich an professionelle Popmusiker*innen sowie Livemusik-Veranstaltende und unterstützt innovative Vorhaben in zwei Linien:

  • Linie A: Förderung von Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik mit überregionalem Entwicklungspotenzial.
  • Linie B: Förderung von Livemusik-Events wie Konzerten, Reihen oder Festivals – insbesondere auch außerhalb der großen Städte.

Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 10.000 – 15.000 Euro. Antragsfrist: 1. März 2026

28.01.2026

Jazzbüro Hamburg e.V. stockt Gagen auf

Der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. hat in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm um ein weiteres Jahr verlängert und für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2026 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals geringen Entlohnung von professionellen Jazzmusiker*innen spürbar entgegenzuwirken.

26.01.2026

Neu ausgerichtete Förderprogramme beim German Music Export

Ab März 2026 startet die Initiative Musik ihre neuausgerichteten Förderprogramme unter der Dachmarke German Music Export. Ziel der Reform ist es, Unternehmen und Künstler*innen mit niederschwelligen, strategisch wirksamen Förderangeboten beim internationalen Wachstum zu unterstützen. Mit dem neu gestalteten Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen bietet German Music Export erstmals ein gebündeltes Angebot für Musikunternehmen und Musik-Professionals, das höhere Budgets, mehr Flexibilität und Planbarkeit bei weniger Bürokratie bringen soll. Das neue Programm Internationale Live- und Showcaseförderung richtet sich gezielt an Künstler*innen mit internationalem Entwicklungspotenzial und unterstützt Auftritte im Ausland – darunter Showcases, Support-Touren und strategisch wichtige Konzerte – durch pauschalierte Zuschüsse. Anträge können jederzeit digital gestellt und finanzielle Mittel flexibel abgerufen werden.

Präsentiert wird das neue Förderangebot u.a. bei vier digitalen Informationsveranstaltungen am 23.2.2026 und 3.3.2026 zur Internationalen Live- und Showcase Förderung sowie am 25.02.2026 und 05.03.2026 zur Internationalen Exportförderung für Musikunternehmen – jeweils 16:00-17:30 Uhr. Die Teilnahmeinformationen werden in Kürze veröffentlicht. Die Antragstellung für die überarbeitete Exportförderung startet ab März 2026. Deine Fragen kannst du schon jetzt an die Moderatorin Diona Bathily stellen; sie wird das Kick Off-Event moderieren und eure Fragen mit in die Veranstaltung nehmen.

19.01.2026

Live Fonds für Hamburger Musiker*innen: Frist bis 15.12. verlängert

Gute Nachrichten: Der LIVE FONDS für Hamburger Musiker*innen wird aufgestockt, die Förderbedingungen werden für dich angepasst und die Frist bis zum 15.12.2025, 12 Uhr verlängert! Das heißt: Du hast noch einmal dieses Jahr die Chance, rückwirkend Support für deine Konzerte und Tourneen zwischen dem 01.07. und 15.12.2025 zu beantragen. Ob Tourbus, Bahn, Car-Sharing oder Auslandsgigs – die LIVE FONDS von RockCity unterstützen dich rückwirkend mit bis zu 90% der entstandenen Transferkosten. Beim Road Trip Fonds und Green Touring Fonds kannst du dir bis zu 1.000 € pro Antrag sichern und beim International Touring Fonds sogar bis zu 2.000 € pro Antrag zurückerhalten. Alle Infos & Formulare findest du hier!

10.12.2025

Culture Moves Europe fördert „Individual Mobility Action“

Der nächste Call für Individuelle Mobilität im Rahmen von Culture Moves Europe ist angelaufen. Das EU-Förderprogramm Culture Moves Europe, umgesetzt vom Goethe-Institut Brüssel im Rahmen von Creative Europe, fördert seit 2022 die internationale Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden aus den Bereichen Darstellende und Bildende Künste, Musik, Literatur, Architektur, Design, Mode und kulturelles Erbe. Mit bisher mehr als 7.000 geförderten Personen und Organisationen ist das Programm ein wichtiger Baustein in der europäischen Kulturförderung. Im Herbst und Winter starten die Calls zu „Individual Mobility Action“ und „Residency Action“. Ersterer richtet sich an einzelne Künstler*innen und Kulturtätige sowie an Gruppen von bis zu fünf Personen, die für die Durchführung eines Projekts in ein anderes europäisches Land reisen möchten. Berechtigt sind dabei alle 40 Länder des Programms Kreatives Europa KULTUR. Mit der Förderung will Culture Moves Europe das Schaffen, Erforschen, gemeinsame Lernen und die Vernetzung von Kulturtätigen in Europa unterstützen. Anträge können bis 30.04.2026 gestellt werden.

10.11.2025

Live 500 geht in die dritte Runde

Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.

15.09.2025

Projektförderung für die professionelle Freie Szene in Hessen

Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen, wie z.B. Konzertreihen und Festivals. Gesucht werden Projekte, die:

  • das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse bereichern
  • die Präsenz und Vielfalt der einzelnen Musikstile stärken
  • neue Kooperationen anregen sowie Netzwerke bilden und aufrechterhalten
  • die künstlerische Qualität und Entwicklung des hessischen Musiklebens fördern
  • Modellcharakter haben oder beispielgebend sind
  • die Diversität des Musiklebens und damit die Internationalität des Bundeslandes vertiefen
  • eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, auch mit Blick auf den demografischen Wandel
  • interdisziplinäre Ansätze verfolgen
  • das öffentliche Musikleben in den ländlichen Räumen bereichern
  • das speziell auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zugeschnittene musikalische Angebot stärken
  • einen inklusiven Charakter haben, barrierefrei sind, um eine möglichst breite Zielgruppe zu integrieren
  • oder Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ausgeschlossen sind Projekte mit Amateurmusiker*innen und einzelne musikalische Veranstaltungen; letztere werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Antragsberechtigt sind Freie Träger wie z.B. Vereine, GbR, GmbH etc., Fachverbände des Musiklebens, gemeinnützige Organisationen, u.a. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Die nächste Antragsfrist ist am 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen. Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen. Anträge, die diese Vorgabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.

15.08.2025

Cafe Royal Kulturstiftung fördert Projekte von Hamburger Musiker*innen

Die Café Royal Kulturstiftung fördert künstlerische Projekte von Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Für Projekte wie z.B. Veranstaltungen (Theater, Performance, Konzert, Festival, etc.) oder Musikproduktionen können bis zu 6.000 € Förderung beantragt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden. 

23.07.2025