Perspektive Pop 2.0 bietet Projektförderungen in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die zweite Förderrunde des POPLÄND-Programms „Perspektive Pop 2.0“ gestartet. Musikalisch Aktive und Veranstaltende aus dem Popbereich mit Sitz im Land können ab sofort online Projektförderungen beantragen. Das Programm richtet sich an professionelle Popmusiker*innen sowie Livemusik-Veranstaltende und unterstützt innovative Vorhaben in zwei Linien:

  • Linie A: Förderung von Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik mit überregionalem Entwicklungspotenzial.
  • Linie B: Förderung von Livemusik-Events wie Konzerten, Reihen oder Festivals – insbesondere auch außerhalb der großen Städte.

Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 10.000 – 15.000 Euro. Antragsfrist: 1. März 2026

28.01.2026

Jazzbüro Hamburg e.V. stockt Gagen auf

Der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. hat in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm um ein weiteres Jahr verlängert und für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2026 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals geringen Entlohnung von professionellen Jazzmusiker*innen spürbar entgegenzuwirken.

26.01.2026

Neu ausgerichtete Förderprogramme beim German Music Export

Ab März 2026 startet die Initiative Musik ihre neuausgerichteten Förderprogramme unter der Dachmarke German Music Export. Ziel der Reform ist es, Unternehmen und Künstler*innen mit niederschwelligen, strategisch wirksamen Förderangeboten beim internationalen Wachstum zu unterstützen. Mit dem neu gestalteten Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen bietet German Music Export erstmals ein gebündeltes Angebot für Musikunternehmen und Musik-Professionals, das höhere Budgets, mehr Flexibilität und Planbarkeit bei weniger Bürokratie bringen soll. Das neue Programm Internationale Live- und Showcaseförderung richtet sich gezielt an Künstler*innen mit internationalem Entwicklungspotenzial und unterstützt Auftritte im Ausland – darunter Showcases, Support-Touren und strategisch wichtige Konzerte – durch pauschalierte Zuschüsse. Anträge können jederzeit digital gestellt und finanzielle Mittel flexibel abgerufen werden.

Präsentiert wird das neue Förderangebot u.a. bei vier digitalen Informationsveranstaltungen am 23.2.2026 und 3.3.2026 zur Internationalen Live- und Showcase Förderung sowie am 25.02.2026 und 05.03.2026 zur Internationalen Exportförderung für Musikunternehmen – jeweils 16:00-17:30 Uhr. Die Teilnahmeinformationen werden in Kürze veröffentlicht. Die Antragstellung für die überarbeitete Exportförderung startet ab März 2026. Deine Fragen kannst du schon jetzt an die Moderatorin Diona Bathily stellen; sie wird das Kick Off-Event moderieren und eure Fragen mit in die Veranstaltung nehmen.

19.01.2026

Live Fonds für Hamburger Musiker*innen: Frist bis 15.12. verlängert

Gute Nachrichten: Der LIVE FONDS für Hamburger Musiker*innen wird aufgestockt, die Förderbedingungen werden für dich angepasst und die Frist bis zum 15.12.2025, 12 Uhr verlängert! Das heißt: Du hast noch einmal dieses Jahr die Chance, rückwirkend Support für deine Konzerte und Tourneen zwischen dem 01.07. und 15.12.2025 zu beantragen. Ob Tourbus, Bahn, Car-Sharing oder Auslandsgigs – die LIVE FONDS von RockCity unterstützen dich rückwirkend mit bis zu 90% der entstandenen Transferkosten. Beim Road Trip Fonds und Green Touring Fonds kannst du dir bis zu 1.000 € pro Antrag sichern und beim International Touring Fonds sogar bis zu 2.000 € pro Antrag zurückerhalten. Alle Infos & Formulare findest du hier!

10.12.2025

Culture Moves Europe fördert „Individual Mobility Action“

Der nächste Call für Individuelle Mobilität im Rahmen von Culture Moves Europe ist angelaufen. Das EU-Förderprogramm Culture Moves Europe, umgesetzt vom Goethe-Institut Brüssel im Rahmen von Creative Europe, fördert seit 2022 die internationale Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden aus den Bereichen Darstellende und Bildende Künste, Musik, Literatur, Architektur, Design, Mode und kulturelles Erbe. Mit bisher mehr als 7.000 geförderten Personen und Organisationen ist das Programm ein wichtiger Baustein in der europäischen Kulturförderung. Im Herbst und Winter starten die Calls zu „Individual Mobility Action“ und „Residency Action“. Ersterer richtet sich an einzelne Künstler*innen und Kulturtätige sowie an Gruppen von bis zu fünf Personen, die für die Durchführung eines Projekts in ein anderes europäisches Land reisen möchten. Berechtigt sind dabei alle 40 Länder des Programms Kreatives Europa KULTUR. Mit der Förderung will Culture Moves Europe das Schaffen, Erforschen, gemeinsame Lernen und die Vernetzung von Kulturtätigen in Europa unterstützen. Anträge können bis 30.04.2026 gestellt werden.

10.11.2025

Live 500 geht in die dritte Runde

Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.

15.09.2025

Projektförderung für die professionelle Freie Szene in Hessen

Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen, wie z.B. Konzertreihen und Festivals. Gesucht werden Projekte, die:

  • das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse bereichern
  • die Präsenz und Vielfalt der einzelnen Musikstile stärken
  • neue Kooperationen anregen sowie Netzwerke bilden und aufrechterhalten
  • die künstlerische Qualität und Entwicklung des hessischen Musiklebens fördern
  • Modellcharakter haben oder beispielgebend sind
  • die Diversität des Musiklebens und damit die Internationalität des Bundeslandes vertiefen
  • eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, auch mit Blick auf den demografischen Wandel
  • interdisziplinäre Ansätze verfolgen
  • das öffentliche Musikleben in den ländlichen Räumen bereichern
  • das speziell auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zugeschnittene musikalische Angebot stärken
  • einen inklusiven Charakter haben, barrierefrei sind, um eine möglichst breite Zielgruppe zu integrieren
  • oder Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ausgeschlossen sind Projekte mit Amateurmusiker*innen und einzelne musikalische Veranstaltungen; letztere werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Antragsberechtigt sind Freie Träger wie z.B. Vereine, GbR, GmbH etc., Fachverbände des Musiklebens, gemeinnützige Organisationen, u.a. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Die nächste Antragsfrist ist am 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen. Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen. Anträge, die diese Vorgabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.

15.08.2025

Cafe Royal Kulturstiftung fördert Projekte von Hamburger Musiker*innen

Die Café Royal Kulturstiftung fördert künstlerische Projekte von Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Für Projekte wie z.B. Veranstaltungen (Theater, Performance, Konzert, Festival, etc.) oder Musikproduktionen können bis zu 6.000 € Förderung beantragt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden. 

23.07.2025

Reisekostenförderung des Goethe Instituts fördert Touren im Ausland

Das Goethe Institut fördert Musikprojekte von hoher künstlerischer Qualität im Ausland mit Reisekostenzuschüssen. Gefördert werden professionelle Musiker*innen und Ensembles in nahezu allen Genres, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen, das mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfasst. Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben und Entwicklungshilfeprojekte. Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen. 

23.07.2025

105 VIERTEL: Konzertförderung für Hamburger Bands

Ihr seid eine Band aus Hamburg und möchtet ein professionelles Konzert vor größerem Publikum spielen? Dann könnt ihr im Grüner Jäger (max. 120 Fans), Hebebühne (max. 180 Fans) und Nochtspeicher (max. 300 Fans) die Gelegenheit dazu erhalten – gefördert von 105 VIERTEL. Die gemeinnützige 105 VIERTEL KULTUR gGmbH wurde 2019 zur Förderung von Kunst und Kultur in Hamburg gegründet. Bis zu zweimal pro Monat organisiert das Team gemeinsam mit jungen Talenten und aufstrebenden Bands ein Konzert auf der Bühne ihrer Wahl, um sich auszuprobieren, ihre Fans anzusprechen und vor allem Erfahrungen zu sammeln. Als Förderer übernimmt die Gesellschaft für euch nicht nur die offizielle Veranstalterrolle, sondern auch die Venue Kosten i.H.v. 420 € (Brutto), die GEMA, die Künstlersozialkasse (KSK) und alle anfallenden Steuern. Die Ticketeinnahmen gehen abzüglich der Steuern und Kosten für Tontechnik zu 100% an euch. Für eine Förderung müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

– Hauptwohnsitz (des Mainacts) ist Hamburg
– Keine Vertretung durch eine Agentur/ ein Management
– mindestens 500 Follower*innen bei Instagram

23.07.2025

Neues Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg

Jazz-Konzerte sind nicht per se wirtschaftlich tragfähig. Diese Tatsache spiegelt sich oftmals in der Bezahlung der Künstler*innen wider. Selbst professionelle Jazzmusiker*innen spielen regelmäßig für Gagen, die deutlich unter 300€ liegen – dies ist die aktuell empfohlene Honoraruntergrenze des Deutschen Musikrats und der Deutschen Jazzunion. Vor diesem Hintergrund hat der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2025 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals prekären Entlohnung spürbar entgegenzuwirken. Die Förderung richtet sich ausschließlich an professionelle, in Hamburg lebende Musiker*innen, die Jazzkonzerte in der Stadt spielen. Im Rahmen dieser Förderung sollen Konzertgagen in Höhe von bis zu 200 Euro mit jeweils 150 Euro aufgestockt werden. In der ersten Testphase vom 01. Mai – 15. Juni 2025 können Anträge rückwirkend für Auftrittsgagen aus den Monaten März und April gestellt werden. Zukünftig sollen Anträge jeweils für den Vormonat gestellt werden können. Am 20.05.2025 kannst du an einem Online-Workshop teilnehmen und erfahren, wie du die Formulare ausfüllen musst und deine offenen Fragen stellen (mit Anmeldung per Mail).

12.05.2025

Neue Antragsrunde bei den Live Fonds von RockCity

Es geht wieder los! Die erste Förderrunde der LIVE FONDS 2025 ist gestartet: Bis einschließlich 15.04. können Musiker*innen mit Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt Hamburg Förderungen für entstandene Reisekosten im Zeitraum 01.12.2024 bis 31.03.2025 beantragen. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Musiker*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik, die gemäß GEMA Statuten Selbstaufführer*innen mit mindestens 80% eigenem Repertoire sind sowie künstlerische DJs. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft. Jeder Auftritt kann nur von einem LIVE FONDS gefördert werden, also entweder vom Green Touring Fonds (wenn du nachhaltig, also mit Bahn, Car-Sharing oder E-Auto reist), vom International Touring Fonds (übernimmt bis zu 50% der Kosten für Transfer, Visum und Unterkunft) oder vom Road Trip Fonds (hier wird jedes über RockCity angemietete Fahrzeug mit bis zu 50€ pro Anmiettag (max. 5 Tage) pro Antrag bezuschusst. In diesem Jahr wird es drei weitere Förderrunden geben: Antragsfrist 15.07.2025 (Förderzeitraum 01.04.–30.06.), Antragsfrist 15.10.2025 (Förderzeitraum 01.07.–30.09.) und Antragsfrist 04.12.2025 für den Förderzeitraum 01.10.–30.11.).

05.03.2025