Situation der Clubs: LiveKomm fordert Taten & veröffentlicht Monitoring-Ergebnisse

Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. Damit einhergehend hätten auch Verordnungen und Vorschriften angepasst werden müssen – getan hat sich jedoch wenig. Für die Schallschutz-Bestimmungen gilt noch immer: Clubgeräusche sind vermeintlich das gleiche wie Industrielärm, z. B. Motorsägen. Und laut Baunutzungsverordnung sind Clubs z.B. in Industriegebieten weiterhin überhaupt nicht und in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst! Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Die LiveKomm fordert deshalb laut einer Pressemitteilung von der Bundesregierung, auf Beschlüsse auch Taten folgen zu lassen und Verordnungen und Vorschriften zügig anzupassen. 

Im übrigen hat die LiveKomm im Rahmen ihres aktuellen Monitorings kürzlich erneut alarmierende Zahlen vorgelegt: Trotz leicht verbesserter Besucher*innenzahlen und geringerer Umsatzverluste (-2,8 %) stehen viele Clubs und Festivals wirtschaftlich massiv unter Druck. 97 % der befragten Musikspielstätten melden stark gestiegene Kosten, 81 % kämpfen mit grundlegenden finanziellen Herausforderungen – vor allem wegen hoher Mieten und steigender Gagenforderungen. Die Folgen: die Nachwuchsförderung bricht weiter ein: 61 % bieten seltener Bühnen für Newcomer*innen. 78 % der Betriebe brauchen 2025 Fördermittel, um weiter bestehen zu können!

12.05.2025

Kulturrat bewertet Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde nun vorgstellt – und der Deutsche Kulturrat hat ihn gleich nach den Plänen für die Kultur durchsucht. Er bedauert, dass es kein Bundeskulturministerium geben wird, sondern weiterhin im Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für Kultur und Medien arbeiten wird. Das Amt wird an Bündnis 90/Die Grünen gehen. Eine andere wichtige Forderung aus dem Bundestagswahlkampf wurde jedoch aufgenommen: das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden.

Der Kulturrat nennt weitere wichtige Themen, die in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden. So sollen neue Strukturen auf Bundesebene etabliert werden: Ein Plenum der Kultur, an dem Länder, Kommunen, Kulturproduzenten, Verbände und Zivilgesellschaft beteiligt werden, soll die Kooperation zwischen allen Beteiligten zu verbessern. Für die Kultur- und Kreativwirtschaft soll ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung verankert werden. Eingerichtet werden soll eine zentrale Anlaufstelle „green culture“ sowie ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur. Eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ soll eingerichtet werden. Ein Sonderprogramm „Globaler Süden“ soll geschaffen werden.

Als weitere wichtige Themen werden unter anderem benannt:

  • Verbesserung der sozialen Lage: Hier soll dem Gender Pay Gap entgegengewirkt und bspw. die Amtszeit in Jurys begrenzt werden. Es soll eine Berichterstattung zur sozialen Lage geben und Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen werden. Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse finanziell stabilisiert werden.
  • Kulturförderung: Die Neustart-Programme sollen fortgeführt werden, um den Übergang aus der Pandemie abzusichern. Die Kulturstiftung des Bundes und die Bundeskulturfonds sollen als Innovationstreiber gestärkt werden. Besonderes Augenmerk soll auf den ländlichen Raum gerichtet werden.
  • Urheberrecht: Es soll einen fairen Interessenausgleich geben, faire Rahmenbedingungen für E-Lending in Bibliotheken und die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessert werden.
25.11.2021