Künstler*innen in Kirchen – NRW legt kurzfristiges Förderprogramm auf
Mit »Künstler*innen in Kirchen« stellt das NRW KULTURsekretariat kurzfristig finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereit, um die von der Corona-Krise stark betroffenen Künstler*innen für die wenigen Auftrittsmöglichkeiten zu unterstützen, die angesichts der derzeitigen Corona-Schutzverordnung noch möglich sind. Gottesdienste und Messen bieten derzeit fast die einzigen Gelegenheiten für künstlerische Präsentationen. Deshalb unterstützt das NRWKS noch in diesem Jahr das Engagement professioneller Künstler*innen im Rahmen von Gottesdiensten. Antragsberechtigt sind die Kulturämter/-büros der Mitgliedsstädte, welche die Mittel an die betreffenden Kirchen gesetzlich anerkannter Konfessionen weiterleiten. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2020. Die Gage für professionelle Solist*innen (1-2 Personen) ist festgelegt auf min. 300 Euro bis max. 500 Euro pro Person je Veranstaltung. Für Ensemblemitglieder (ab 3 Personen) ist eine Gage von min. 200 Euro bis max. 300 Euro pro Person je Veranstaltung zu zahlen. Die antragsberechtigten Kulturämter/Kulturbüros müssen bis 24.11.2020 mitteilen, ob und in welcher Höhe sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten. Die Antragstellung muss bis zum 30.11.2020 digital erfolgen.