Sachsen-Anhalt startet Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können seit dem 20. Juli Anträge für das Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt ihnen das Land für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten im Land setzen. Die Anträge können bis zum 31. 08.2020 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Es richtet sich an Künstler*innen, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind und im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird gegen Ende des Jahres auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Berlin startet Corona-Soforthilfepakt für kleine und mittlere Kulturbetriebe – vom 11.-15. Mai Antrag stellen!
Der Berliner Senat hat Anfang April das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Damit leistet Berlin einen weiteren Beitrag zur Sicherung und zum Überleben der vielfältigen Kulturlandschaft der Stadt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11. Mai 2020, 09:00 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Dort gibt es auch weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, mit mehr als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent), mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind. Der jährliche Umsatz darf im Mittel 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Hilfe adressiert Kultureinrichtungen/ -betriebe, die auf professioneller Basis agieren und landesweite Ausstrahlung haben. Dies umfasst private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten, Festivals, private lokale Radio- und Fernsehveranstalter, Filmtheaterbetreiber. Ebenfalls gehören dazu Unternehmen, die an der Produktion und dem Verleih von audiovisuellen Inhalten beteiligt sind, sofern sie in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg erhalten haben.