Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist

Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.

21.04.2020

Niedersachsen fördert kleine Kultureinrichtungen, die den Nachwuchs unterstützen

Ein neues Investitionsprogramm der LAG Rock e.V. soll insbesondere die kleinen Kultureinrichtungen unterstützen, die den Schwerpunkt auf Nachwuchsförderung im Bereich Popularmusik legen. Die Investitionen und baulichen Maßnahmen sollen die Kultureinrichtungen in die Lage versetzen, Popularmusik in allen Facetten zu fördern.
Zuwendungsfähig sind natürliche Personen und rechtsfähige Personen des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutiger musikalischer Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören und eine Niederlassung in Niedersachsen haben. Mit der beantragten Maßnahme muss mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt werden:

– Erhöhung der Angebotsvielfalt,
– Erweiterung, Verbesserung der Workshop- und Seminararbeit
– Steigerung der künstlerisch-technischen Möglichkeiten
– Erhöhung der Servicequalität für Besucherinnen und Besucher
– Verbesserung der organisatorischen Abläufe
– Erhöhung der Anzahl der Aktivitäten, der Nutzer/Besucher und der Kooperationspartner und/oder
– Entwicklung von neuen Vermittlungsformaten.

Gefördert werden investive Projekte kleiner Kultureinrichtungen mit einer Zuschusshöhe von 2.500,00 Euro bis zu 10.000,00 Euro pro Projekt. Anträge werden bis 01.09.2017 in dreifacher Ausfertigung per Post erbeten an die
LAG Rock in Niedersachsen, Edu Wahlmann, Emil-Meyer-Straße 28, 30167 Hannover

16.08.2017