Sonderpreis „Kultur öffnet Welten“

Der Sonderpreis „Kultur öffnet Welten“ würdigt neue Formen der Zusammenarbeit kultureller Akteure mit Partnern aus der Zivilgesellschaft. Für die zehn besten Projekte ist eine Prämie in Höhe von 2.500 € vorgesehen. Die drei Hauptpreise werden anlässlich des UNESCO-Welttags der kulturellen Vielfalt verliehen und sind mit jeweils 10.000 € dotiert. Mitmachen können kulturelle Akteure und Kulturinstitutionen zusammen mit zivilgesellschaftlichen Partnern mit ihren Projekten, Aktionen, Initiativen und Veranstaltungen im Bereich Interkultur. Bewerbungsfrist: 09.01.2017.

19.12.2016

Baden-Württemberg schreibt Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ aus

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt bereits zum neunten Mal das Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ aus. Bis zum 12. Juni können sich Kulturschaffende im Land im Rahmen der 2. Fördertranche 2016 mit innovativen Projekten bewerben. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die beiden Linien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Partizipation und Integration von Flüchtlingen“. Damit können Kunst- und Kulturprojekte unterstützt werden, die beispielsweise den Dialog zwischen verschiedenen Kulturen betonen, Kooperationen und Vernetzungen fördern, Willkommens- und Anerkennungskultur vermitteln und partizipativ arbeiten.

Im Zentrum der Förderung stehen künstlerische und kulturpädagogische Projekte, die der besonderen Lebenssituation von Flüchtlingen Rechnung tragen. Diese sollen für die Menschen einen Rahmen schaffen, in dem sie ihre eigenen Erfahrungen und biografischen Hintergründe mitteilen und sich mit anderen austauschen können“, so Staatssekretär Walter weiter. Darüber hinaus werden in der Programmlinie „Interkultur“ Projekte gefördert, die die die Teilhabe am kulturellen Leben und am interkulturellen Austausch verbessern sowie die interkulturelle Öffnung der Kultureinrichtungen voranbringen.

Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Kultureinrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften). Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

27.04.2016